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Unterstützung bei medizinischen Kosten

Möglicherweise geraten Sie in eine Situation, in der Ihre medizinischen Kosten höher sind als Ihre finanziellen Möglichkeiten. Die Krankenkasse oder das ÖSHZ können in einem solchen Fall einspringen und Ihnen einen Zuschuss gewähren.

Das ÖSHZ bietet die folgenden Hilfen zur medizinischen Versorgung an:

  • Gesundheitskarte: Mit dieser Karte müssen Sie ÖSHZ-Zuschüsse für Behandlungen und Medikamente nicht länger einzeln beantragen. Das ÖSHZ übernimmt den Großteil Ihrer Kosten.
  • Requisitorium: Bietet Ihnen kostenfreie Behandlungen. Der Gesundheitsdienstleister hat eine Garantie, dass das ÖSHZ die anfallenden Rechnungen trägt.
  • Übernahme geschuldeter Krankenkassenbeiträge
  • Erstattung von Arzneikosten: Bestimmte Medikamente werden teilweise erstattet, wenn Sie von einem hierzu berechtigten Arzt verschrieben oder in einer autorisierten Apotheke gekauft werden.
  • Medizinische Notfallversorgung

Wenn Sie Sozialleistungen beziehen, Waise sind oder kein Einkommen haben, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse höhere Zuzahlungen für Ihre medizinische Versorgung.  

Weitere Regelungen für Gesundheitsausgaben

Was ist eine dringende ärztliche Hilfe?

Diejenigen Personen, die sich illegal im Land befinden und nicht über ausreichende Mittel zur Bezahlung ihrer ärztlichen Behandlung verfügen, haben Anspruch auf dringende ärztliche Hilfe vom ÖSHZ. Das heißt, dass das ÖSHZ die Arztkosten einer Person übernimmt, die sich illegal im Land aufhält und ärztliche Hilfe braucht.

Dies ist die einzige Hilfeleistung des ÖSHZ, auf die illegal im Land lebende Personen Anspruch haben.

Um diese Hilfeleistung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim ÖSHZ in Ihrer Gemeinde einreichen.

Die Dringlichkeit der medizinischen Hilfe wird ausschließlich von einem Arzt festgestellt und nicht vom Patienten oder dem ÖSHZ.

Voraussetzungen für den Bezug der dringenden ärztlichen Hilfe

Um die dringende ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie leben illegal in Belgien.

Falls Sie einen Antrag auf eine dringende ärztliche Hilfe einreichen, führt das ÖSHZ eine Untersuchung durch, um festzustellen, ob Sie sich wirklich illegal im Land aufhalten. Das Personal vom ÖSHZ ist dazu angehalten, Ihre Daten auf vertrauliche Weise zu bearbeiten; Sie brauchen nicht zu befürchten, dass das ÖSHZ die Polizei informiert.

  • Sie sind bedürftig.

Um Anspruch auf dringende ärztliche Hilfe zu haben, müssen Sie bedürftig sein. Das ÖSHZ wird in Form einer Sozialerhebung ausgehend von Ihren zur Verfügung stehenden Mitteln und den Belastungen, die Sie und die mit Ihnen lebenden Personen haben, Ihre Bedürftigkeit feststellen. Man wird Ihnen dabei Fragen stellen, anhand derer die Situation Ihrer finanziellen Mittel überprüft wird. Es ist wichtig, dass Sie bei dieser Sozialerhebung kooperativ sind und das ÖSHZ über alle Ihnen zur Verfügung stehende Mittel informieren. Falls Sie nicht alle Informationen über Ihre Situation preisgeben, nennen, kann dies dazu führen, dass das ÖSHZ Ihnen die Hilfeleistung verweigert.

Falls die beiden Voraussetzungen erfüllt werden, können Sie dringende ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, was bedeutet, dass das ÖSHZ Sie bei der Bezahlung der Arztkosten unterstützt.


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Habe ich Anrecht auf eine erhöhte Kostenbeteiligung?

Im Fall einer erhöhten Kostenbeteiligung zahlen Sie weniger für Arztbesuche, Medikamente, Krankenhauskosten usw. Hierauf haben Sie automatisch Anspruch, wenn Sie:

  • 3 Monate lang ein Eingliederungseinkommen des ÖSHZ beziehen;
  • eine Einkommensgarantie für Betagte beanspruchen;
  • eine vom Föderalen Öffentlichen Dienst Soziale Sicherheit gewährte Beihilfe für Personen mit Behinderung beziehen;
  • ein Kind mit einer anerkannten Behinderung von mindestens 66 % sind;
  • ein unbegleiteter minderjähriger Ausländer sind;
  • ein Vollwaisenkind sind (ohne Vater und Mutter); oder
  • Beihilfe zur Unterstützung von Betagten erhalten: für diese Beihilfe sind die föderierte Teilgebiete zuständig.

Es gibt noch weitere Fälle, in denen Sie Anrecht auf die erhöhte Kostenbeteiligung haben, doch müssen Sie in diesen Fällen einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Ihre Krankenkasse kann Sie näher hierüber informieren.

Weitere Informationen zu den anderen Situationen, in denen Sie Anspruch auf die erhöhte Kostenbeteiliging haben, finden Sie auf der NIHDI-Website.


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