Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen× Ich habe verstanden

Zum Hauptinhalt springen

Unterstützung bei medizinischen Kosten für Personen ohne oder mit geringem Einkommen

Sie können in eine Situation geraten, in der Ihre medizinischen Kosten den Betrag übersteigen, den Sie bezahlen können. Ihre Krankenkasse oder das ÖSHZ können Ihnen dann einen Zuschuss gewähren.

Das ÖSHZ bietet die folgenden Hilfen zur medizinischen Versorgung an:

  • Gesundheitskarte: Mit dieser Karte müssen Sie ÖSHZ-Zuschüsse für Behandlungen und Medikamente nicht länger einzeln beantragen. Das ÖSHZ übernimmt den Großteil Ihrer Kosten.
  • Requisitorium: Dadurch sind kostenfreie Behandlungen garantiert: Der Gesundheitsdienstleister hat eine Garantie, dass das ÖSHZ die anfallenden Rechnungen trägt.
  • Übernahme geschuldeter Krankenkassenbeiträge
  • Erstattung von Arzneikosten: Bestimmte Medikamente werden teilweise erstattet, wenn Sie von einem hierzu berechtigten Arzt verschrieben oder in einer autorisierten Apotheke gekauft werden.
  • Medizinische Notfallversorgung

Wenn Sie Sozialleistungen beziehen, Waise sind oder kein Einkommen haben, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine erhöhte Kostenbeteiligung für Ihre medizinische Versorgung.  

Jeder Mensch, der sich illegal in Belgien aufhält und nicht über ausreichende Mittel zur Bezahlung seiner ärztlichen Behandlung verfügt, hat Anspruch auf dringende ärztliche Hilfe vom ÖSHZ. Anders gesagt: Wenn Sie sich illegal im Land aufhalten und ärztliche Hilfe brauchen, übernimmt das ÖSHZ Ihre Arztkosten. Das ist die einzige Hilfe des ÖSHZ, auf die illegal im Land lebende Personen Anspruch haben.

Um diese Hilfeleistung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim ÖSHZ in Ihrer Gemeinde einreichen.

Die Dringlichkeit der medizinischen Hilfe wird ausschließlich von einem Arzt festgestellt und nicht vom Patienten oder dem ÖSHZ.

Voraussetzungen für den Bezug der dringenden ärztlichen Hilfe

Um die dringende ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie leben illegal in Belgien. Falls Sie einen Antrag auf eine dringende ärztliche Hilfe einreichen, führt das ÖSHZ eine Untersuchung durch, um festzustellen, ob Sie sich illegal im Land aufhalten. Das ÖSHZ-Personal ist angehalten, Ihre Daten vertraulich zu behandeln. Sie brauchen nicht zu befürchten, dass das ÖSHZ die Polizei informiert.
  • Sie sind bedürftig. Um Anspruch auf dringende ärztliche Hilfe zu haben, müssen Sie bedürftig sein. Das ÖSHZ wird in Form einer Sozialerhebung ausgehend von Ihren Mitteln und Belastungen (Ihre eigenen und diejenigen der Personen, die mit Ihnen zusammenleben), Ihre Bedürftigkeit feststellen. Man wird Ihnen dabei Fragen stellen, anhand derer die Situation Ihrer finanziellen Mittel überprüft wird. Bei dieser Sozialerhebung wird Ihre ungeteilte Kooperation erwartet. Sie müssen dem ÖSHZ alle Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel mitteilen. Tun Sie das nicht, kann das ÖSHZ Ihnen die Hilfeleistung verweigern. 

 


Institutionen