Unterstützung bei medizinischen Kosten
Möglicherweise geraten Sie in eine Situation, in der Ihre medizinischen Kosten höher sind als Ihre finanziellen Möglichkeiten. Die Krankenkasse oder das ÖSHZ können in einem solchen Fall einspringen und Ihnen einen Zuschuss gewähren.
Das ÖSHZ bietet die folgenden Hilfen zur medizinischen Versorgung an:
- Gesundheitskarte: Mit dieser Karte müssen Sie ÖSHZ-Zuschüsse für Behandlungen und Medikamente nicht länger einzeln beantragen. Das ÖSHZ übernimmt den Großteil Ihrer Kosten.
- Requisitorium: Bietet Ihnen kostenfreie Behandlungen. Der Gesundheitsdienstleister hat eine Garantie, dass das ÖSHZ die anfallenden Rechnungen trägt.
- Übernahme geschuldeter Krankenkassenbeiträge
- Erstattung von Arzneikosten: Bestimmte Medikamente werden teilweise erstattet, wenn Sie von einem hierzu berechtigten Arzt verschrieben oder in einer autorisierten Apotheke gekauft werden.
- Medizinische Notfallversorgung
Wenn Sie Sozialleistungen beziehen, Waise sind oder kein Einkommen haben, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse höhere Zuzahlungen für Ihre medizinische Versorgung.
Weitere Regelungen für Gesundheitsausgaben
- Die maximale Gesundheitsrechnung (MAGER): Haben die Gesundheitskosten eines Haushalts einen bestimmten Höchstbetrag erreicht, übernimmt die Krankenkasse die darüber hinausgehenden Kosten.
- Der Besondere Solidaritätsfonds: Unterstützt Personen, die an einer lebensbedrohlichen Krankheit leiden, für deren Behandlung außergewöhnlich hohe Kosten anfallen, die von der Kasse nicht erstattet werden.
- Die Beihilfe zur Versorgung in Alten- und Pflegeheimen.
Dringende ärztliche Hilfe für Personen, die sich illegal in Belgien aufhalten
Jeder Mensch, der sich illegal in Belgien aufhält und nicht über ausreichende Mittel zur Bezahlung seiner ärztlichen Behandlung verfügt, hat Anspruch auf dringende ärztliche Hilfe vom ÖSHZ. Anders gesagt: Wenn Sie sich illegal im Land aufhalten und ärztliche Hilfe brauchen, übernimmt das ÖSHZ Ihre Arztkosten. Das ist die einzige Hilfe des ÖSHZ, auf die illegal im Land lebende Personen Anspruch haben.
Um diese Hilfeleistung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim ÖSHZ in Ihrer Gemeinde einreichen.
Die Dringlichkeit der medizinischen Hilfe wird ausschließlich von einem Arzt festgestellt und nicht vom Patienten oder dem ÖSHZ.
Voraussetzungen für den Bezug der dringenden ärztlichen Hilfe
Um die dringende ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie leben illegal in Belgien. Falls Sie einen Antrag auf eine dringende ärztliche Hilfe einreichen, führt das ÖSHZ eine Untersuchung durch, um festzustellen, ob Sie sich illegal im Land aufhalten. Das ÖSHZ-Personal ist angehalten, Ihre Daten vertraulich zu behandeln. Sie brauchen nicht zu befürchten, dass das ÖSHZ die Polizei informiert.
Sie sind bedürftig. Um Anspruch auf dringende ärztliche Hilfe zu haben, müssen Sie bedürftig sein. Das ÖSHZ wird in Form einer Sozialerhebung ausgehend von Ihren Mitteln und Belastungen (Ihre eigenen und diejenigen der Personen, die mit Ihnen zusammenleben), Ihre Bedürftigkeit feststellen. Man wird Ihnen dabei Fragen stellen, anhand derer die Situation Ihrer finanziellen Mittel überprüft wird. Bei dieser Sozialerhebung wird Ihre ungeteilte Kooperation erwartet. Sie müssen dem ÖSHZ alle Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel mitteilen. Tun Sie das nicht, kann das ÖSHZ Ihnen die Hilfeleistung verweigern.
Institutionen
Erhöhte Kostenbeteiligung der Krankenkasse
Die erhöhte Kostenbeteiligung senkt die Kosten für Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte usw. Ihr Anrecht auf die erhöhte Kostenbeteiligung hängt von einer Reihe von Bedingungen ab.
Habe ich Anrecht auf eine erhöhte Kostenbeteiligung?
Sie haben automatisch Anspruch darauf, wenn Sie:
- 3 Monate lang ein Eingliederungseinkommen des ÖSHZ beziehen;
- eine Einkommensgarantie für Betagte beanspruchen;
- eine vom Föderalen Öffentlichen Dienst Soziale Sicherheit gewährte Beihilfe für Personen mit Behinderung beziehen;
- ein Kind mit einer anerkannten Behinderung von mindestens 66 % sind;
- ein unbegleiteter minderjähriger Ausländer sind;
- ein Vollwaisenkind sind (ohne Vater und Mutter); oder
- Beihilfe zur Unterstützung von Betagten erhalten: für diese Beihilfe sind die föderierten Teilgebiete zuständig.
Sie können auch in anderen Fällen Anspruch darauf haben, allerdings müssen Sie dann einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Dort erhalten Sie weitere Informationen zu diesem Thema.