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Finanzielle Unterstützung

Wenn Ihre Mittel nicht ausreichen, um ein menschenwürdiges Leben zu führen, können Sie eine Reihe finanzieller Beihilfen in Anspruch nehmen.

Bedürftige Gruppen und Bezieher von ÖSHZ-Hilfen

Wenn Sie keine anderen Ansprüche bei der Sozialen Sicherheit mehr haben, bleibt Ihnen das Eingliederungseinkommen als Hilfsangebot. Dieses Eingliederungseinkommen ist an ein Begleitungsprogramm geknüpft, um Ihnen aus Ihrer akuten Notlage herauszuhelfen. Haben Sie Anspruch auf eine Hilfsleistung, aber die Bearbeitung Ihres Antrags dauert zu lange? Das ÖSHZ Ihrer Gemeinde kann Ihnen einen Vorschuss auf die beantragte Beihilfe auszahlen.

Das ÖSHZ fördert auch die gesellschaftliche Teilhabe bedürftiger Personengruppen. So können sie zum Beispiel die Teilnahme an einem Sportangebot oder einer kulturellen Aktivität bezuschussen. Es kann Sie auch bei der Anschaffung eines Computers, eines Druckers oder der Einrichtung eines Internetanschlusses unterstützen. Ein besonderer Schwerpunkt des ÖSHZ ist daneben die Bekämpfung von Kinderarmut.

Senioren

Auch Menschen, die älter sind als 65 Jahre, können in Schwierigkeiten geraten, wenn sie ein niedriges Einkommen beziehen. Die Einkommensgarantie für Betagte (EGB) soll in diesen Fällen Abhilfe schaffen. Sie kann zusätzlich zu Ihrem bestehenden Einkommen gewährt werden, um für ein existenzsicherndes Einkommen zu sorgen.

Das Recht auf soziale Eingliederung, zu dem das Eingliederungseinkommen als ein Baustein gehört, ist an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Das Eingliederungseinkommen ist allerdings nur eine Form der Hilfe, die das ÖSHZ bietet. Der Auftrag des ÖSHZ besteht nicht darin, ein Ersatzeinkommen zu zahlen, sondern Menschen die Chance zu geben, das eigene Leben wieder selbst in die Hand zu nehmen. Wann immer dies möglich ist, soll die gesellschaftliche Eingliederung über eine Arbeitsstelle erreicht werden.

Das Gesetz legt fest, wie viel Geld Sie pro Monat beziehen können:

  • Kategorie 1: Sie leben mit einer oder mehreren Personen zusammen, mit denen Sie Ihren Haushalt gemeinsam führen = Betrag pro Lebensgefährte im Haushalt.
  • Kategorie 2: Sie leben allein = Betrag für Alleinstehende.
  • Kategorie 3: Sie haben eine unterhaltsberechtigte Familie mit mindestens einem minderjährigen unverheirateten Kind.

Tabelle: Beträge (auf Französisch)


Institut

Was ist eine Vorauszahlung von Sozialhilfe?

Nachdem Sie einen Antrag auf die Gewährung von Sozialhilfe, auf die Sie Anspruch haben, eingereicht haben, kann die Bearbeitung dieses Antrags sehr lange Zeit dauern. Sie erhalten somit die Geldsumme, die Ihnen zusteht, nicht gleich am nächsten Tag.

Das ÖSHZ kann Ihnen für die Zeit der Bearbeitung Ihres Antrags auf Sozialhilfe eine Vorauszahlung zahlen. Dank der provisorischen finanziellen Unterstützung des ÖSHZ können Sie für Ihre Bedürfnisse aufkommen, ohne unter den Folgen einer zu großen Verzögerung bei der Bearbeitung Ihres Antrags auf Sozialhilfe leiden zu müssen.

Um eine Vorauszahlung von Sozialhilfe erhalten zu können, müssen Sie den entsprechenden Antrag beim ÖSHZ Ihrer Gemeinde einreichen.

Was sind die Voraussetzungen?

Das ÖSHZ gewährt Ihnen grundsätzlich eine Vorauszahlung von Sozialhilfe, wenn Sie die nachfolgend genannten beiden Voraussetzungen erfüllen.

1. Sie sind bedürftig

Um eine Vorauszahlung von Sozialhilfe vom ÖSHZ beziehen zu können, müssen Sie folglich bedürftig sein.

Das ÖSHZ hat darüber zu entscheiden, ob Sie bedürftig sind. Es wird hierfür eine Sozialerhebung durchführen, anhand derer Ihre finanzielle, soziale, medizinische Situation usw. festgestellt wird.

Für das ÖSHZ gelten Sie grundsätzlich als bedürftig, wenn Sie mindestens einer der nachfolgend genannten Voraussetzungen nicht nachkommen können:

  • Unterkunft,
  • Ernährung,
  • Bekleidung,
  • Hygiene, und
  • Zugang zu ärztlicher Versorgung.


2. Sie haben Anspruch auf Sozialhilfe 

Um eine vom ÖSHZ bewilligte Vorauszahlung von Sozialhilfe beziehen zu können, müssen Sie grundsätzlich Anspruch auf Sozialhilfe haben.

Das ÖSHZ überprüft gemeinsam mit Ihnen Ihre Situation und hilft Ihnen entweder dabei, Ihren Antrag auf Sozialhilfe bei der zuständigen Einrichtung einzureichen oder sich über den aktuellen Stand der Bearbeitung Ihrer Vorauszahlung bei der bearbeitenden Einrichtung zu informieren.


Institut

Nehmen Sie zuerst andere Sozialleistungen in Anspruch

Um das Recht auf soziale Eingliederung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Ihre Ansprüche auf andere Sozialleistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld oder andere Leistungen, geltend gemacht haben, die Ihnen zustehen. Schließlich ist das ÖSHZ nur der letzte Ausweg, wenn keine andere Einnahmequelle möglich ist. Das ÖSHZ kann Ihnen jedoch jederzeit dabei helfen, Ihre Rechte auf die Ihnen zustehenden Leistungen geltend zu machen.

Recht auf soziale Eingliederung

Verfügen Sie über unzureichende Mittel? Dann können Sie beim ÖSHZ Ihrer Gemeinde einen Antrag auf das so genannte „Recht auf soziale Eingliederung“ stellen. Das bedeutet, dass Sie bei der Arbeitssuche unterstützt werden, ein Eingliederungseinkommen erhalten und/oder persönlich bei der sozialen Eingliederung begleitet werden. 

Das Recht auf soziale Eingliederung ermöglicht es Ihnen insbesondere:

  • ein Einkommen zu erhalten - das Eingliederungseinkommen,
  • ein Projekt mit dem ÖSHZ auszuarbeiten, sowohl in beruflicher als auch in sozialer Hinsicht,
  • vom ÖSHZ Unterstützung und Hilfe bei der Suche nach einer Erwerbstätigkeit, einem Studium oder einer Ausbildung zu erhalten,
  • und so weiter.

Was sind die Bedingungen für das Recht auf soziale Eingliederung?

Es gibt fünf Bedingungen, die Sie bei der Beantragung des Rechts auf soziale Integration erfüllen müssen:

  1. Ihre Staatsangehörigkeit

Sie sind:

  • Belgier/in,
  • (Familie von) einem/einer Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates und haben ein Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten,
  • als Ausländer ins Bevölkerungsregister eingetragen,
  • anerkannter Flüchtling oder
  • staatenlos.
  1. Ihr Wohnsitz

Sie leben in Belgien und halten sich dort legal auf.

  1. Ihr Alter
  • Sie sind volljährig (mindestens 18 Jahre oder älter) oder
  • Sie sind nicht volljährig, erfüllen aber eine der folgenden Bedingungen:
    • Sie sind ein/e Minderjährige/r, der/die durch Heirat für mündig erklärt wurde,
    • Sie sind ein/e unverheiratete/r Minderjährige/r mit einem oder mehreren unterhaltsberechtigten Kind/ern,
    • Sie sind eine Minderjährige, die schwanger ist. 
  1. Ihre Mittel

Sie haben kein ausreichendes Einkommen und sind nicht in der Lage, selbst für ein Einkommen zu sorgen. 

Bei der Bearbeitung Ihres Antrags wird das ÖSHZ Ihre Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts prüfen und Sie auffordern, zusätzliche Informationen und Unterlagen vorzulegen. 

  1. Sie sind bereit, zu arbeiten 

Sie sind bereit, zu arbeiten und können dies nachweisen:

  • Sie sind als Arbeitssuchende/r eingetragen,
  • Sie suchen persönlich regelmäßig Arbeit,
  • Sie nehmen eine positive Haltung gegenüber den vom ÖSHZ vorgeschlagenen Stellenangeboten ein,  
  • Sie nehmen an einem Modul zur aktiven Arbeitssuche teil,
  • Sie besuchen eine Zusatzausbildung,
  • und so weiter

es sei denn, Sie sind aus gesundheitlichen oder besonderen Gründen nicht dazu in der Lage. 

In diesem Fall müssen Sie dem ÖSHZ diese Gründe mitteilen. Gesundheitliche Gründe sind z. B. schwere Rückenprobleme, Schwangerschaft, Krankheiten und so weiter. Die anderen Gründe (die so genannten „Billigkeitsgründe“) sind zum Beispiel: Studium, ein behindertes Kind, das besondere Aufmerksamkeit benötigt, die alleinige Betreuung von Kleinkindern und so weiter.

Das ÖSHZ wird prüfen, ob die von Ihnen angegebenen Gründe ausreichend sind.

Beantragen Sie Ihr Recht auf soziale Eingliederung

Glauben Sie, dass Sie die Bedingungen erfüllen? Stellen Sie dann einen Antrag beim ÖSHZ Ihrer Gemeinde.


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La garantie de revenus aux personnes âgées (GRAPA) est une allocation destinée aux personnes de 65 ans et plus qui ne disposent pas de ressources suffisantes pour vivre.

Ai-je droit à une GRAPA ?

Vous avez droit à une GRAPA si vous remplissez les conditions suivantes :

  1. Vous avez atteint l’âge de 65 ans (66 ans à partir de 2025 et 67 ans à partir de 2030).
  2. Vous êtes belge ou vous vous trouvez dans une situation assimilée.
  3. Votre résidence principale se trouve en Belgique.
  4. Vos ressources sont inférieures aux plafonds de la GRAPA.

Vous trouverez les informations détaillées concernant les conditions sur la page Ai-je droit à une GRAPA ? sur le site web du Service fédéral des Pensions.

À combien s’élève le montant de ma GRAPA ?

Le montant de la GRAPA dépend de vos ressources financières et de votre situation familiale. Vous trouverez plus d'informations sur la page GRAPA - À combien ai-je droit ? sur le site web du Service fédéral des Pensions.

Dois-je demander la GRAPA ?

Dans la plupart des cas, vous n’avez pas besoin d’introduire une demande de GRAPA. L’examen de votre droit à la GRAPA débute automatiquement si vous :

  • introduisez une demande de pension en Belgique ;
  • recevez déjà une pension en Belgique ;
  • recevez une allocation aux personnes handicapées et atteignez l’âge légal de la pension ; ou
  • bénéficiez du revenu d’intégration et atteignez l’âge légal de la pension.

Dans tous les autres cas, vous devez introduire une demande de GRAPA. Découvrez comment procéder sur la page GRAPA - Comment introduire ma demande ? sur le site web du Service fédéral des Pensions.


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Ziel der Maßnahmen

Mit dieser Hilfe sollen diejenigen Personen und Familien mit nur wenigen finanziellen Mitteln die Möglichkeit haben, Sport zu betreiben, zum Theater oder Kino zu gehen, an kreativen Workshops (Zeichnen, Malen, Fotografieren usw.) teilzunehmen, Ausstellungen zu besuchen, zu Konzerten zu gehen, Museen zu besuchen usw.

Das ÖSHZ kann Sie ebenfalls beim Erwerb eines Computers, eines Druckers, einer Internetverbindung, bei der Teilnahme an einem Computerkurs usw. unterstützen.

Ein Teil der Maßnahmen dient auch dem Kampf gegen Kinderarmut.

Um diese Hilfeleistung beziehen zu können, müssen Sie Ihren entsprechenden Antrag beim ÖSHZ in Ihrer Gemeinde einreichen.

Was sind die vorgeschlagenen Aktivitäten?

Bei diesem Hilfetyp gibt es viele verschiedene Aktivitäten. Es werden dabei alle Aktivitäten mit Bezug zu Sport, Kultur und sozialem Leben berücksichtigt.

Es handelt sich dabei vor allem um folgende Aktivitäten:

  • Sportaktivitäten;
  • Kino- oder Theaterbesuch;
  • Museums- oder Ausstellungsbesuch;
  • Besuch eines Musikfestivals;
  • Teilnahme an einem Informatikkurs;
  • Teilnahme an Waldklassen oder an einem Camp für Kinder;
  • Teilnahme an einem kreativen Workshop (Zeichnen, Fotografieren, Schreiben, Malen usw.);
  • Teilnahme an einer kollektiven Aktivität;
  • Teilnahme an einem Computerkurs;
  • usw.

Es handelt sich gleichzeitig um Hilfsmaßnahmen im Kampf gegen Kinderarmut wie beispielsweise:

  • Sozialhilfe im Rahmen der Teilnahme an Sozialprogrammen;
  • Sozialhilfe im Rahmen einer schulischen Unterstützung;
  • Sozialhilfe im Rahmen einer psychologischen Unterstützung für das Kind und für die Eltern bei einem Spezialisten;
  • Sozialhilfe im Rahmen einer paramedizinischen Behandlung;
  • Hilfe beim Kauf von Werkzeug oder pädagogischen Spielen;
  • entsprechende Kostenübernahme bei Aktionen für die soziale Eingliederung von benachteiligten Kindern.

Das ÖSHZ entscheidet selbst, wie es diese Hilfe zuweist. Weitere Informationen erhalten Sie beim ÖSHZ der Gemeinde, in der Sie wohnen.


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Was bedeutet Regularisierung der Sozialrechte?

Sozialhilfe ist ein subsidiärer Anspruch. Sie wird also nur ergänzend gewährt, wenn Sie keine Möglichkeit haben, sich Ressourcen zu verschaffen.

Mit anderen Worten, bevor die Hilfe gewährt wird, vergewissert sich das ÖSHZ, dass der Sozialversicherungsschutz, wie das Recht auf Leistungen für Behinderte, das Recht auf Arbeitslosengeld oder das Recht auf eine Einkommensgarantie für ältere Menschen, vollständig zu Ihren Gunsten zum Tragen kommt.

Worin besteht die Regularisierung der Sozialrechte hinsichtlich der Kranken- und Invalidenversicherung?

Wenn Sie vom ÖSHZ unterstützt werden, kann es intervenieren, entweder um Sie einer Krankenkasse anzuschließen bzw. wieder anzuschließen oder um Ihre Situation bezüglich der Krankenkasse zu klären. Wenn Sie nicht gegen Krankheit und Invalidität versichert sind und Beihilfen vom ÖSHZ beziehen, ist dieses verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Sie versichert werden.

Bei welcher Krankenkasse dies geschehen soll, entscheiden Sie selbst. Wenn das ÖSHZ Ihre Einwilligung nicht erhält, versichert es Sie bei der Hilfskasse für Kranken- und Invalidenversicherung (HKIV).

Wenn das ÖSHZ feststellt, dass Sie nicht ordnungsgemäß krankenversichert sind oder dass Ihre Ansprüche auf Leistungen der Kranken- und Invalidenversicherung nicht wirksam sind, unternimmt es die erforderlichen Schritte, um die Situation zu regularisieren.


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