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Finanzielle Unterstützung

Wenn Ihre Mittel nicht ausreichen, um ein menschenwürdiges Leben zu führen, können Sie eine Reihe finanzieller Beihilfen in Anspruch nehmen.

Bedürftige Gruppen und Bezieher von ÖSHZ-Hilfen

Wenn Sie keine anderen Ansprüche bei der Sozialen Sicherheit mehr haben, bleibt Ihnen das Eingliederungseinkommen als Hilfsangebot. Dieses Eingliederungseinkommen ist an ein Begleitungsprogramm geknüpft, um Ihnen aus Ihrer akuten Notlage herauszuhelfen. Haben Sie Anspruch auf eine Hilfsleistung, aber die Bearbeitung Ihres Antrags dauert zu lange? Das ÖSHZ Ihrer Gemeinde kann Ihnen einen Vorschuss auf die beantragte Beihilfe auszahlen.

Das ÖSHZ fördert auch die gesellschaftliche Teilhabe bedürftiger Personengruppen. So können sie zum Beispiel die Teilnahme an einem Sportangebot oder einer kulturellen Aktivität bezuschussen. Es kann Sie auch bei der Anschaffung eines Computers, eines Druckers oder der Einrichtung eines Internetanschlusses unterstützen. Ein besonderer Schwerpunkt des ÖSHZ ist daneben die Bekämpfung von Kinderarmut.

Senioren

Auch Menschen, die älter sind als 65 Jahre, können in Schwierigkeiten geraten, wenn sie ein niedriges Einkommen beziehen. Die Einkommensgarantie für Betagte (EGB) soll in diesen Fällen Abhilfe schaffen. Sie kann zusätzlich zu Ihrem bestehenden Einkommen gewährt werden, um für ein existenzsicherndes Einkommen zu sorgen.

Das Recht auf soziale Eingliederung, zu dem das Eingliederungseinkommen als ein Baustein gehört, ist an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Das Eingliederungseinkommen ist allerdings nur eine Form der Hilfe, die das ÖSHZ bietet. Der Auftrag des ÖSHZ besteht nicht darin, ein Ersatzeinkommen zu zahlen, sondern Menschen die Chance zu geben, das eigene Leben wieder selbst in die Hand zu nehmen. Wann immer dies möglich ist, soll die gesellschaftliche Eingliederung über eine Arbeitsstelle erreicht werden.

Das Gesetz legt fest, wie viel Geld Sie pro Monat beziehen können:

  • Kategorie 1: Sie leben mit einer oder mehreren Personen zusammen, mit denen Sie Ihren Haushalt gemeinsam führen = Betrag pro Lebensgefährte im Haushalt.
  • Kategorie 2: Sie leben allein = Betrag für Alleinstehende.
  • Kategorie 3: Sie haben eine unterhaltsberechtigte Familie mit mindestens einem minderjährigen unverheirateten Kind.

Tabelle: Beträge (auf Französisch)


Institutionen

Was ist eine Vorauszahlung von Sozialhilfe?

Nachdem Sie einen Antrag auf die Gewährung von Sozialhilfe, auf die Sie Anspruch haben, eingereicht haben, kann die Bearbeitung dieses Antrags sehr lange Zeit dauern. Sie erhalten somit die Geldsumme, die Ihnen zusteht, nicht gleich am nächsten Tag.

Das ÖSHZ kann Ihnen für die Zeit der Bearbeitung Ihres Antrags auf Sozialhilfe eine Vorauszahlung zahlen. Dank der provisorischen finanziellen Unterstützung des ÖSHZ können Sie für Ihre Bedürfnisse aufkommen, ohne unter den Folgen einer zu großen Verzögerung bei der Bearbeitung Ihres Antrags auf Sozialhilfe leiden zu müssen.

Um eine Vorauszahlung von Sozialhilfe erhalten zu können, müssen Sie den entsprechenden Antrag beim ÖSHZ Ihrer Gemeinde einreichen.

Was sind die Voraussetzungen?

Das ÖSHZ gewährt Ihnen grundsätzlich eine Vorauszahlung von Sozialhilfe, wenn Sie die nachfolgend genannten beiden Voraussetzungen erfüllen.

1. Sie sind bedürftig

Um eine Vorauszahlung von Sozialhilfe vom ÖSHZ beziehen zu können, müssen Sie folglich bedürftig sein.

Das ÖSHZ hat darüber zu entscheiden, ob Sie bedürftig sind. Es wird hierfür eine Sozialerhebung durchführen, anhand derer Ihre finanzielle, soziale, medizinische Situation usw. festgestellt wird.

Für das ÖSHZ gelten Sie grundsätzlich als bedürftig, wenn Sie mindestens einer der nachfolgend genannten Voraussetzungen nicht nachkommen können:

  • Unterkunft,
  • Ernährung,
  • Bekleidung,
  • Hygiene, und
  • Zugang zu ärztlicher Versorgung.


2. Sie haben Anspruch auf Sozialhilfe 

Um eine vom ÖSHZ bewilligte Vorauszahlung von Sozialhilfe beziehen zu können, müssen Sie grundsätzlich Anspruch auf Sozialhilfe haben.

Das ÖSHZ überprüft gemeinsam mit Ihnen Ihre Situation und hilft Ihnen entweder dabei, Ihren Antrag auf Sozialhilfe bei der zuständigen Einrichtung einzureichen oder sich über den aktuellen Stand der Bearbeitung Ihrer Vorauszahlung bei der bearbeitenden Einrichtung zu informieren.


Institutionen

Wenn Sie nicht genug Geld zum Leben haben, können Sie beim ÖSHZ Ihrer Gemeinde einen Antrag stellen.

Das ÖSHZ gewährt Ihnen nicht immer ein Eingliederungseinkommen. Seine Aufgabe ist es vielmehr, Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen und sich erneut in die Gesellschaft zu integrieren („soziale Integration”). Wenn möglich, unterstützt das ÖSHZ Sie daher bei der Arbeitssuche. Das Eingliederungseinkommen wird Ihnen nur als letztes Mittel gewährt, wenn Sie keine andere Einkommensquelle haben. Das ÖSHZ kann Sie jedoch immer bei der Beantragung von Leistungen oder Maßnahmen, auf die Sie Anspruch haben, unterstützen.

Das ÖSHZ kann Ihnen Folgendes anbieten:

  • ein Einkommen (das Eingliederungseinkommen);
  • die Möglichkeit, gemeinsam mit Ihnen ein soziales oder berufliches Projekt zu entwickeln;
  • Unterstützung und Hilfe bei der Suche nach einer bezahlten Arbeit oder der Teilnahme an einem Studium oder einer Ausbildung;
  • und vieles mehr.

 

Unter welchen Voraussetzungen kann ich Unterstützung durch das ÖSHZ erhalten?

Fünf Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Unterstützung des ÖSHZ zu beantragen.

  1. Nationalität

    Sie sind:

    • Belgier;
    • Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (oder Familienangehöriger) und haben ein Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten;
    • im Bevölkerungsregister als Ausländer eingetragen;
    • ein anerkannter Flüchtling, oder
    • ein Staatenloser.
  2. Wohnsitz

    Sie wohnen in Belgien und sind dort rechtmäßig ansässig.

  3. Alter

    • Sie sind volljährig (Sie haben das 18. Lebensjahr vollendet), oder
    • Sie sind:
      • verheirateter Minderjähriger (durch Heirat emanzipiert);
      • minderjähriger Alleinstehender, der für ein oder mehrere Kinder unterhaltspflichtig ist;
      • schwangere Minderjährige.
  4. Mittel

    Sie verfügen nicht über ausreichende Mittel und können sich diese nicht selbst beschaffen.

    Wenn das ÖSHZ Ihren Antrag bearbeitet, wird es Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse untersuchen. Sie werden aufgefordert, weitere Erklärungen abzugeben und Dokumente vorzulegen.

  5. Bereitschaft zur Arbeit

    Sie sind bereit zu arbeiten und können dieses nachweisen können durch:

    • eine Registrierung als Arbeitsuchender;

    • regelmäßige eigenständige Suche nach Arbeit;

    • eine positive Einstellung zu den vom ÖSHZ vorgelegten Arbeitsangeboten;

    • die Teilnahme an einer zusätzlichen Ausbildung,

    • u.v.m. 

Wenn Sie aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht arbeiten können, müssen Sie es dem ÖSHZ mitteilen. Einige Beispiele für gesundheitliche Gründe sind: schwere Rückenprobleme, Schwangerschaft, Krankheit usw. Andere Gründe, die als „Billigkeitsgründe” bezeichnet werden, sind z. B.: ein Studium, ein behindertes Kind, das besondere Aufmerksamkeit erfordert, oder die alleinige Betreuung von Kleinkindern.

Das ÖSHZ wird beurteilen, ob die von Ihnen angeführten Gründe ausreichend sind.


Institutionen

La garantie de revenus aux personnes âgées (GRAPA) est une allocation destinée aux personnes de 65 ans et plus qui ne disposent pas de ressources suffisantes pour vivre.

Ai-je droit à une GRAPA ?

Vous avez droit à une GRAPA si vous remplissez les conditions suivantes :

  1. Vous avez atteint l’âge de 65 ans (66 ans à partir de 2025 et 67 ans à partir de 2030).
  2. Vous êtes belge ou vous vous trouvez dans une situation assimilée.
  3. Votre résidence principale se trouve en Belgique.
  4. Vos ressources sont inférieures aux plafonds de la GRAPA.

Vous trouverez les informations détaillées concernant les conditions sur la page Ai-je droit à une GRAPA ? sur le site web du Service fédéral des Pensions.

À combien s’élève le montant de ma GRAPA ?

Le montant de la GRAPA dépend de vos ressources financières et de votre situation familiale. Vous trouverez plus d'informations sur la page GRAPA - À combien ai-je droit ? sur le site web du Service fédéral des Pensions.

Dois-je demander la GRAPA ?

Dans la plupart des cas, vous n’avez pas besoin d’introduire une demande de GRAPA. L’examen de votre droit à la GRAPA débute automatiquement si vous :

  • introduisez une demande de pension en Belgique ;
  • recevez déjà une pension en Belgique ;
  • recevez une allocation aux personnes handicapées et atteignez l’âge légal de la pension ; ou
  • bénéficiez du revenu d’intégration et atteignez l’âge légal de la pension.

Dans tous les autres cas, vous devez introduire une demande de GRAPA. Découvrez comment procéder sur la page GRAPA - Comment introduire ma demande ? sur le site web du Service fédéral des Pensions.


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Ziel der Maßnahmen

Mit dieser Hilfe sollen diejenigen Personen und Familien mit nur wenigen finanziellen Mitteln die Möglichkeit haben, Sport zu betreiben, zum Theater oder Kino zu gehen, an kreativen Workshops (Zeichnen, Malen, Fotografieren usw.) teilzunehmen, Ausstellungen zu besuchen, zu Konzerten zu gehen, Museen zu besuchen usw.

Das ÖSHZ kann Sie ebenfalls beim Erwerb eines Computers, eines Druckers, einer Internetverbindung, bei der Teilnahme an einem Computerkurs usw. unterstützen.

Ein Teil der Maßnahmen dient auch dem Kampf gegen Kinderarmut.

Um diese Hilfeleistung beziehen zu können, müssen Sie Ihren entsprechenden Antrag beim ÖSHZ in Ihrer Gemeinde einreichen.

Was sind die vorgeschlagenen Aktivitäten?

Bei diesem Hilfetyp gibt es viele verschiedene Aktivitäten. Es werden dabei alle Aktivitäten mit Bezug zu Sport, Kultur und sozialem Leben berücksichtigt.

Es handelt sich dabei vor allem um folgende Aktivitäten:

  • Sportaktivitäten;
  • Kino- oder Theaterbesuch;
  • Museums- oder Ausstellungsbesuch;
  • Besuch eines Musikfestivals;
  • Teilnahme an einem Informatikkurs;
  • Teilnahme an Waldklassen oder an einem Camp für Kinder;
  • Teilnahme an einem kreativen Workshop (Zeichnen, Fotografieren, Schreiben, Malen usw.);
  • Teilnahme an einer kollektiven Aktivität;
  • Teilnahme an einem Computerkurs;
  • usw.

Es handelt sich gleichzeitig um Hilfsmaßnahmen im Kampf gegen Kinderarmut wie beispielsweise:

  • Sozialhilfe im Rahmen der Teilnahme an Sozialprogrammen;
  • Sozialhilfe im Rahmen einer schulischen Unterstützung;
  • Sozialhilfe im Rahmen einer psychologischen Unterstützung für das Kind und für die Eltern bei einem Spezialisten;
  • Sozialhilfe im Rahmen einer paramedizinischen Behandlung;
  • Hilfe beim Kauf von Werkzeug oder pädagogischen Spielen;
  • entsprechende Kostenübernahme bei Aktionen für die soziale Eingliederung von benachteiligten Kindern.

Das ÖSHZ entscheidet selbst, wie es diese Hilfe zuweist. Weitere Informationen erhalten Sie beim ÖSHZ der Gemeinde, in der Sie wohnen.


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Was bedeutet Regularisierung der Sozialrechte?

Sozialhilfe ist ein subsidiärer Anspruch. Sie wird also nur ergänzend gewährt, wenn Sie keine Möglichkeit haben, sich Ressourcen zu verschaffen.

Mit anderen Worten, bevor die Hilfe gewährt wird, vergewissert sich das ÖSHZ, dass der Sozialversicherungsschutz, wie das Recht auf Leistungen für Behinderte, das Recht auf Arbeitslosengeld oder das Recht auf eine Einkommensgarantie für ältere Menschen, vollständig zu Ihren Gunsten zum Tragen kommt.

Worin besteht die Regularisierung der Sozialrechte hinsichtlich der Kranken- und Invalidenversicherung?

Wenn Sie vom ÖSHZ unterstützt werden, kann es intervenieren, entweder um Sie einer Krankenkasse anzuschließen bzw. wieder anzuschließen oder um Ihre Situation bezüglich der Krankenkasse zu klären. Wenn Sie nicht gegen Krankheit und Invalidität versichert sind und Beihilfen vom ÖSHZ beziehen, ist dieses verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Sie versichert werden.

Bei welcher Krankenkasse dies geschehen soll, entscheiden Sie selbst. Wenn das ÖSHZ Ihre Einwilligung nicht erhält, versichert es Sie bei der Hilfskasse für Kranken- und Invalidenversicherung (HKIV).

Wenn das ÖSHZ feststellt, dass Sie nicht ordnungsgemäß krankenversichert sind oder dass Ihre Ansprüche auf Leistungen der Kranken- und Invalidenversicherung nicht wirksam sind, unternimmt es die erforderlichen Schritte, um die Situation zu regularisieren.


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