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Unterstützung bei Ihren Energiekosten

In den folgenden Fällen können Sie einen Sozialtarif für Gas und Strom in Anspruch nehmen:

  • Sie erhalten eine Beilhilfe des ÖSHZ,
  • Sie erhalten eine Beihilfe der GD Personen mit Behinderung,
  • Sie erhalten eine Beihilfe des Föderalen Pensionsdienstes (FPD), oder
  • Sie mieten eine Sozialwohnung.

Sie können sich auch an das ÖSHZ wenden und dort einen Zuschuss zu Ihren Energiekosten beantragen.

Der Gas- und Elektrizitätsfonds des ÖSHZ tritt als Vermittler auf, wenn Haushalte Schulden bei Ihrem Energieversorger haben oder in Zahlungsschwierigkeiten stecken. Hier hilft man Ihnen auch, weniger Energie zu verbrauchen. Beim Sozialen Heizölfonds können Sie Zuschüsse zum Einkauf von Heizöl erhalten.

Was ist der Sozialtarif für den Verbrauch von Gas und Strom?

Der Sozialtarif für den Verbrauch von Gas und Strom ist:

  • ein Sonderpreis, der von Ihrer jeweiligen Situation abhängt, und
  • bei allen Energielieferanten identisch.

Der Sozialtarif muss von Ihrem Energielieferanten angewendet werden, wenn Sie Anspruch auf ihn haben. Er befreit jedoch nicht von der Zahlung der Mehrwertsteuer und des Föderalbeitrags.

Bedingungen

Der Sozialtarif für Gas und Strom ist an den Wohnort (= die im Meldeamt angegebene Adresse) gekoppelt. Das heißt, dass Sie bei einem Aufenthalt an einer anderen Adresse den Sozialtarif nur für die Adresse, an der Sie gesetzlich gemeldet sind, beziehen können. Es ist daher wichtig, dass Sie bei einem Umzug Ihre Daten möglichst bald bei Ihrem Energielieferanten und bei der Gemeinde ändern lassen, damit Sie auch an Ihrer neuen Energieverbrauchsadresse von dem Sozialtarif profitieren können.

Kategorie 1: Personen, die eine ÖSHZ-Hilfe erhalten

Zu ÖSHZ-Hilfen zählen:

  • ein Eingliederungseinkommen;
  • eine finanzielle Unterstützung, die dem Eingliederungseinkommen entspricht;
  • eine vom ÖSHZ bewilligte gesellschaftliche Unterstützung, die ganz oder teilweise von der Föderalregierung zurückgezahlt wird
  • eine vom ÖSHZ für eine Sozialhilfe der Kategorie 1 oder Kategorie 2 ausgezahlte Vorschusszahlung.

Kategorie 2: Personen, die eine Unterstützung von der Generaldirektion Personen mit Behinderung beziehen, wobei diese Unterstützung insbesondere:

  • einer Person mit einer Behinderung auf der Basis einer bleibenden Arbeitsunfähigkeit von 65 % bewilligt wird;
  • eine Unterstützung ist, die ein Einkommen ersetzt;
  • ein Eingliederungseinkommen ist;
  • eine Unterstützung für ältere Personen ist;
  • eine Unterstützung zur Hilfe von Dritten ist;
  • ein zusätzliches Kindergeld für Kinder ist, die eine körperliche oder geistige Behinderung von mindestens 66 % aufweisen.

Kategorie 3: Personen, die eine Unterstützung vom Föderalen Pensions beziehen, wobei diese Unterstützung insbesondere:

  • eine Einkommensgarantie für Betagte (EGB) ist;
  • ein garantiertes Einkommen für Betagte ist;
  • einer Person mit einer Behinderung auf der Basis einer bleibenden Arbeitsunfähigkeit von 65 % bewilligt wird (ergänzende Unterstützung oder ergänzendes Eingliederungseinkommen);
  • eine Unterstützung zur Hilfe von Dritten ist.

Kategorie 4: Sozialhilfe beziehender Mieter in einem Wohngebäude

Der Sozialtarif gilt in diesem Fall nur für Erdgas. Der Sozialtarif wird Ihnen nicht automatisch bewilligt. Denn nicht Sie, sondern der Besitzer oder Verwalter des Wohngebäudes hat den Vertrag über die Energielieferung geschlossen. Aus diesem Grund muss auch der Besitzer oder Verwalter den Sozialtarif beantragen. Wenden Sie sich daher an den Besitzer oder Verwalter des Wohngebäudes, um zu erfahren, ob der Sozialtarif angewendet wird.

Periode

Der Sozialtarif wird quartalsweise angewendet. Der Beginn der Anwendung ist der Anfang des Quartals, in dem die Entscheidung getroffen wird, dass Sie zu einer der Kategorien der Anspruchsberechtigten gehören; die Anwendung läuft dann weiter bis zum Ende des betreffenden Kalenderjahres.

Als Anfangsdatum gilt jeweils der erste Tag eines jeden Quartals, d. h.: 1. Januar, 1. April, 1. Juli oder 1. Oktober. Das Enddatum des Sozialtarifanspruchs ist immer der 31. Dezember.

Beispiel:

Wenn die Entscheidung zur Bewilligung am 15. März getroffen wird, ist das Anfangsdatum der 1. Januar. Wenn die Entscheidung am 15. April getroffen wird, wird der Sozialtarif folglich ab dem 1. April angewendet. Wenn Sie im darauffolgenden Jahr immer noch zu einer der Kategorien von Anspruchsberechtigten gehören, wird der Anspruch auf den Sozialtarif für Gas und Strom automatisch verlängert.

Wie bekomme ich den Sozialtarif?

Es gibt zwei Möglichkeiten :

1. Automatische Bewilligung:

Der Sozialtarif wird seit dem 1. Juli 2009 den Anspruchsberechtigten, die zur Kategorie 1, 2 oder 3 (siehe oben 3) gehören, meistens automatisch bewilligt. Der Föderale Öffentliche Dienst Wirtschaft ist für diese automatische Bewilligung zuständig und teilt den Verwaltern von Distributionsnetzen und den Energielieferanten mit, welchen Kunden für welche Anschlusspunkte und über welchen Zeitraum der Sozialtarif bewilligt werden muss.

Der FÖD Wirtschaft überarbeitet seine Datenbank alle drei Monate, wodurch es vorkommen kann, dass Sie verzögert über die Bewilligung des Sozialtarifs informiert werden. Die Bewilligung des Sozialtarifs wird auf Ihrer Energierechnung vermerkt. Unter Umständen wird der Energielieferant Sie nach Ihrer Familienzusammensetzung fragen.

2. Keine automatische Bewilligung:

In den nachfolgend genannten drei Situationen kann der Sozialtarif nicht automatisch bewilligt werden:

  • Keine kohärenten personenbezogenen Daten: Die bei Ihrem Energielieferanten registrierten personenbezogenen Daten stimmen nicht mit den Daten im belgischen Nationalregister (Personalausweis) überein. Für weitere Informationen können Sie sich mit dem FÖD Wirtschaft in Verbindung setzen; die Anschrift finden Sie hier unten.
  • Einspruch gegen die automatisierte Bearbeitung der personenbezogenen Daten: Sie können gegen die Verwendung und Benutzung Ihrer personenbezogenen Daten Einspruch erheben. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den FÖD Wirtschaft.
  • Sie gehören zur Kategorie 4.

Kontaktstelle für weitere Informationen

FÖD Wirtschaft
Algemene Directie Energie - Sociale Energie
Koning Albert II - laan 16, 1000 Brüssel

Website: economie.fgov.be
Tel.: 0800 120 33 (9 - 17 Uhr)
Fax: 0800 120 57
E-Mail: soc.ener@economie.fgov.be

Über die Website www.sozialtarif.economie.fgov.be können Sie überprüfen, ob der Sozialtarif automatisch gilt, und für welchen Vertrag und für welche Zeitdauer er anwendbar ist.


Onlinedienste

Institutionen

Was ist der Gas/Strom-Fonds?

Die ÖSHZ können Haushalten, die Schwierigkeiten haben, ihre Gas-/Stromrechnung zu bezahlen, über den Gas/Strom-Fonds eine materielle Unterstützung bieten.

Jede Person (Mieter oder Hausbesitzer), die Schwierigkeiten hat, ihre Gas-/Stromrechnung zu zahlen, kann Unterstützung über den Gas/Strom-Fonds beziehen. Sie müssen Ihren entsprechenden Antrag beim ÖSHZ Ihrer Gemeinde einreichen. Nachdem das ÖSHZ eine geeignete Sozialerhebung durchgeführt hat, kann es das ganze Jahr durch korrigierende oder präventive Aktionen einschreiten.

Welche Arten von Hilfe kann ich beziehen?

Bei korrigierenden Aktionen schreitet das ÖSHZ folgendermaßen ein:

  • Verhandlung der Zahlungspläne mit den Lieferanten;
  • Begleichung bestimmter Rechnungen, damit die betreffende Person ein finanzielles Gleichgewicht findet.

Bei präventiven Aktionen kann das ÖSHZ Folgendes machen:

  • beim Kauf von Geräten einschreiten, die weniger Energie verbrauchen und sicherer sind (Energiesparlampen, elektronische Geräte der Verbrauchsklasse A+ usw.);
  • bei der Überwachung, Wartung oder Konformität des energieeffizienten Geräts einschreiten (Wartung von Heizboilern usw.);
  • bei kleinen oder großen Arbeiten zur Senkung des Stromverbrauchs einschreiten (Anbringen von Doppelglasfenster, Dachisolierung usw.). Hinweis: Diese Art der Hilfe wird nicht automatisch bewilligt; es sind hierfür bestimmte Bedingungen zu erfüllen. Bei großen Arbeiten muss man Gebäudeeigentümer sein;
  • die Erstellung/Veröffentlichung pädagogischer Materialien in Bezug auf Energie übernehmen;
  • und vieles mehr.

Die Entscheidung und die Art der Hilfe hängen von der Organisationspolitik eines jeden ÖSHZ ab.


Was ist der Mazout-Sozialfonds?

Das ÖSHZ bewilligt eine finanzielle Unterstützung, mit der die Bezieher ihre Wohnung heizen können. 

Dieser Mazout-Sozialfonds gilt für:

  • Heizöl;
  • Leuchtöl (Typ C);
  • Propangas in Großbehältern.

Der Mazout-Sozialfonds gilt jedoch nicht für:

  • Erdgas über das städtische Verteilungsnetz;
  • Propangas in Gasflaschen oder Butangas in Gasflaschen.

Der Fonds ist das ganze Jahr aktiv.

Habe ich Anspruch auf eine Heizunterstützung?

Es gibt drei Kategorien von Personen, die Anspruch auf eine Heizunterstützung haben:

  • 1. Kategorie: diejenigen Personen, die Anspruch auf eine erhöhte Kostenrückerstattung der Krankenpflegeversicherung haben (Eingliederungseinkommen, Gewährleistung eines Einkommens für Ältere, Sozialhilfe, Hilfe bei Personen mit einem Handicap usw.).
  • 2. Kategorie: Personen mit einem eingeschränkten Einkommen. Der Betrag der steuerpflichtigen Jahresbruttoeinkommen Ihres Haushalts darf nicht mehr als 22.475,49 Euro betragen, der sich um 4.160,94 Euro für jede weitere Person, die den Haushalt belastet, erhöht. Falls der gesamte Haushalt eine erhöhte Kostenrückerstattung bezieht, wird keine Untersuchung der Einkommen durchgeführt.
  • 3. Kategorie: überschuldete Personen. Falls Sie bei einer kollektiven Schuldenregelung oder bei einer Kreditvermittlung berücksichtigt werden und das ÖSHZ festgestellt hat, dass Sie Ihre Heizkostenrechnung nicht bezahlen können, haben Sie Anspruch auf eine Heizunterstützung.

Wie bekomme ich eine Heizunterstützung?

Sie müssen Ihren Antrag beim ÖSHZ Ihrer Gemeinde innerhalb von 60 Tagen nach der Lieferung einreichen. Die Lieferung muss zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember des laufenden Jahres erfolgen.

Wie hoch ist die Heizunterstützung?

Für in großen Mengen gelieferte Brennstoffe beträgt die Höhe der Heizunterstützung zwischen 14 Eurocents und 20 Eurocents pro Liter.

Diese Unterstützung wird pro Heizperiode und pro Haushalt in demselben Wohnhaus für maximal 1.500 Liter gewährt.

Für in kleinen Mengen an der Tankstelle gekauftes Heizöl und Leuchtöl (Typ C), gibt es eine pauschale Heizunterstützung in Höhe von 210,00 Euro.


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