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Unterstützung bei Ihren Energiekosten

Wenn Sie eine Beihilfe erhalten oder eine Sozialwohnung mieten, haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf den Sozialtarif für Gas und Strom. Über den Gas- und Elektrizitätsfonds kann das ÖSHZ zur Zahlung Ihrer Rechnungen beitragen und Ihnen helfen, Ihren Energieverbrauch zu senken. Der Soziale Heizölfonds gewährt finanzielle Unterstützung für den Kauf von Heizöl.

Der Sozialtarif ist:

  • ein Sonderpreis, der von Ihrer jeweiligen Situation abhängt,
  • bei allen Energielieferanten identisch.

Der Sozialtarif muss von Ihrem Energielieferanten angewendet werden, wenn Sie Anspruch auf ihn haben. Die Zahlung der Mehrwertsteuer und des Föderalbeitrags bleiben allerdings verpflichtend.

Der Sozialtarif für Gas und Strom ist an den Wohnsitz (= die Adresse im Bevölkerungsregister) gebunden. Wenn Sie häufig an einem anderen Ort wohnen, wird der Sozialtarif auf die Adresse angewandt, an der Sie Ihren gesetzlichen Wohnsitz haben. Lassen Sie bei einem Umzug Ihre Daten so schnell wie möglich bei Ihrem Energielieferanten und der Gemeinde ändern, damit Sie den Sozialtarif an der neuen Lieferadresse in Anspruch nehmen können.

Zu welchen Bedingungen kann ich den Sozialtarif in Anspruch nehmen?

Sie sind berechtigt, wenn Sie zu einer der folgenden Kategorien gehören:

Kategorie 1: Personen, die eine ÖSHZ-Hilfe erhalten

Zu ÖSHZ-Hilfen zählen:

  • ein Eingliederungseinkommen;
  • eine finanzielle Unterstützung, die dem Eingliederungseinkommen entspricht;
  • eine vom ÖSHZ bewilligte gesellschaftliche Unterstützung, die ganz oder teilweise von der Föderalregierung zurückgezahlt wird;
  • eine vom ÖSHZ für eine Sozialhilfe der Kategorie 1 oder Kategorie 2 ausgezahlte Vorschusszahlung.

Kategorie 2: Personen, die eine Unterstützung von der Generaldirektion Personen mit Behinderung beziehen

Diese Unterstützung:

  • kann einer Person mit einer Behinderung auf der Basis einer bleibenden Arbeitsunfähigkeit von 65 % bewilligt werden;
  • kann eine Unterstützung sein, die ein Einkommen ersetzt;
  • kann ein Eingliederungseinkommen sein;
  • kann eine Unterstützung für ältere Personen sein;
  • kann Unterstützung zur Hilfe von Dritten sein;
  • kann ein zusätzliches Kindergeld für Kinder sein, die eine körperliche oder geistige Behinderung von mindestens 66 % haben.

Kategorie 3: Personen, die eine Unterstützung vom Föderalen Pensionsdienst beziehen

Diese Unterstützung:

  • kann eine Einkommensgarantie für Betagte (EGB) sein;
  • kann ein garantiertes Einkommen für Betagte sein;
  • kann einer Person mit einer Behinderung auf der Basis einer bleibenden Arbeitsunfähigkeit von mindestens 65 % bewilligt werden (ergänzende Unterstützung oder ergänzendes Eingliederungseinkommen);
  • kann eine Unterstützung zur Hilfe von Dritten sein.

Kategorie 4: Sozialhilfe beziehender Mieter in einem Wohngebäude

Der Sozialtarif gilt in diesem Fall nur für Erdgas. Der Sozialtarif wird Ihnen nicht automatisch bewilligt. Denn nicht Sie, sondern der Besitzer oder Verwalter des Wohngebäudes hat den Vertrag über die Energielieferung geschlossen. Er muss den Sozialtarif zu beantragen. Und Sie sollten bei diesem Eigentümer/Verwalter überprüfen, ob der Sozialtarif auch tatsächlich auf Sie angewendet wird.

Wann kann ich den Sozialtarif in Anspruch nehmen?

Der Sozialtarif wird quartalsweise angewendet. Er wird erst zu Beginn des Quartals, in dem Ihr Anspruch auf den Sozialtarif anerkannt wird, und bis zum Ende des Jahres angewandt.

Als Anfangsdatum gilt jeweils der erste Tag eines jeden Quartals (1. Januar, 1. April, 1. Juli oder 1. Oktober) Das Enddatum des Anspruchs ist immer der 31. Dezember.

Beispiel:

Wenn Ihr Anspruch am 15. März anerkannt wird, ist das Anfangsdatum der 1. Januar. Wenn Ihr Anspruch am 15. April anerkannt wird, wird der Sozialtarif folglich ab dem 1. April angewendet.
Wenn Sie im darauffolgenden Jahr immer noch Anspruch auf diese Maßnahme haben, wird der Sozialtarif für Gas und Strom automatisch verlängert.

Wie bekomme ich den Sozialtarif?

Es gibt zwei Möglichkeiten:

1. Automatische Bewilligung:

Der Sozialtarif wird seit dem 1. Juli 2009 den Anspruchsberechtigten, die zur Kategorie 1, 2 oder 3 gehören, meistens automatisch bewilligt. Der Föderale Öffentliche Dienst Wirtschaft ist für diese Automatisierung zuständig. Er teilt den Verwaltern von Distributionsnetzen und den Energielieferanten mit, welchen Kunden für welche Anschlusspunkte und über welchen Zeitraum der Sozialtarif bewilligt werden muss. Der FÖD Wirtschaft überarbeitet seine Datenbank alle drei Monate. Es kann daher sein, dass Sie verzögert über die Bewilligung des Sozialtarifs informiert werden.
Die Bewilligung des Sozialtarifs wird auf Ihrer Energierechnung vermerkt. Der Energielieferant kann Sie übrigens auch nach Ihrer Familienzusammensetzung fragen.

2. Keine automatische Bewilligung:

In den nachfolgend genannten drei Situationen kann der Sozialtarif nicht automatisch bewilligt werden:

  • Keine kohärenten personenbezogenen Daten: Die bei Ihrem Energielieferanten registrierten personenbezogenen Daten stimmen nicht mit den Daten im belgischen Nationalregister (siehe Personalausweis) überein. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den FÖD Wirtschaft (Anschrift siehe unten).
  • Einspruch gegen die automatisierte Bearbeitung der personenbezogenen Daten: Sie können gegen die Verwendung und Benutzung Ihrer personenbezogenen Daten Einspruch erheben. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den FÖD Wirtschaft (Anschrift siehe unten).
  • Sie gehören zur Kategorie 4.

Kontaktstelle für weitere Informationen

FÖD Wirtschaft
Algemeine Direktion Energie - Soziale Energie
Koning Albert II-laan 16, 1000 Brüssel

Website: economie.fgov.be
Tel.: 0800 120 33 (09:00 - 17:00 Uhr)
Fax: 0800 120 57
E-Mail: soc.ener@economie.fgov.be

Über die Website Der Sozialtarif für Energie des FÖD Wirtschaft  können Sie überprüfen, ob der Sozialtarif automatisch gilt, für welchen Vertrag und für welchen Zeitraum.


Onlinedienste

Institutionen

Die ÖSHZ können Haushalten, die Schwierigkeiten haben, ihre Gas-/Stromrechnung zu bezahlen, über den Gas/Strom-Fonds materielle Unterstützung bieten.

Sind Sie Mieter oder Eigentümer und haben Schwierigkeiten, Ihre Energierechnung zu bezahlen?
Sie können den Gas/Strom-Fonds in Anspruch nehmen, wenn Sie beim ÖSHZ Ihrer Gemeinde einen Antrag auf Unterstützung stellen. Das ÖSHZ kann nach einer entsprechenden Sozialerhebung das ganze Jahr über mit „korrigierenden oder vorbeugenden“ Maßnahmen eingreifen. Konkret bedeutet dies, dass das ÖSHZ Ihnen bei der Zahlung der Rechnungen hilft und dafür sorgt, dass diese in Zukunft niedriger ausfallen.

Welche Arten von Hilfe kann ich beziehen?

Bei der Zahlung von Rechnungen greift das ÖSHZ folgendermaßen ein:

  • durch Verhandlung von Rückzahlungsplänen mit Ihren Lieferanten;
  • durch Begleichung bestimmter Rechnungen, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihr finanzielles Gleichgewicht wiederherzustellen.

Zur Senkung des Rechnungsbetrags kann das ÖSHZ:

  • beim Kauf von energiesparenden und effizienteren Geräten helfen (Energiesparlampen, Geräte der Energieklasse A+...);
  • sich an der Überwachung, Wartung oder Nachrüstung von Energiegeräten beteiligen (Wartung von Heizkesseln...);
  • kleine oder größere Arbeiten zur Senkung des Energieverbrauchs veranlassen (Einbau von Doppelverglasung, Dachisolierung...). Bitte beachten Sie, dass diese Art von Hilfe nicht automatisch erfolgt, sondern von bestimmten Bedingungen abhängt. Für größere Arbeiten müssen Sie Eigentümer Ihres Hauses sein;
  • Lehrmaterial über den Energieverbrauch entwerfen/veröffentlichen;
  • ...

Die Entscheidung und die Art der Hilfe hängen von der Organisationspolitik eines jeden ÖSHZ ab.


Unterstützung durch den Mazout-Sozialfonds

Das ÖSHZ bewilligt eine finanzielle Unterstützung, mit der die Bezieher ihre Wohnung heizen können. 

Dieser Mazout-Sozialfonds gilt für:

  • Heizöl;
  • Leuchtöl (Typ C);
  • Propangas in Großbehältern.

Der Mazout-Sozialfonds gilt jedoch nicht für:

  • Erdgas über das städtische Verteilungsnetz;
  • Propangas in Gasflaschen oder Butangas in Gasflaschen.

Der Fonds ist das ganze Jahr aktiv.

Habe ich Anspruch auf Heizunterstützung?

Es gibt drei Kategorien von Personen, die Anspruch auf Heizunterstützung haben:

  1. Kategorie: diejenigen Personen, die Anspruch auf eine erhöhte Kostenrückerstattung der Krankenpflegeversicherung haben (Eingliederungseinkommen, Einkommensgarantien für Ältere, Sozialhilfe, Hilfe für Personen mit einer Behinderung…).
  2. Kategorie: Personen mit niedrigem Einkommen. Das jährliche steuerpflichtige Bruttoeinkommen Ihres Haushalts darf 23.851,17 Euro zuzüglich 4.413,54 Euro pro unterhaltsberechtigter Person nicht überschreiten. Wenn jedoch der gesamte Haushalt eine erhöhte Kostenrückerstattung bezieht, wird keine Untersuchung der Einkommen durchgeführt.
  3. Kategorie: überschuldete Personen. Falls Sie bei einer kollektiven Schuldenregelung oder bei einer Kreditvermittlung berücksichtigt werden und das ÖSHZ festgestellt hat, dass Sie nicht in der Lage sind, Ihre Heizkostenrechnung zu bezahlen, haben Sie Anspruch auf Heizunterstützung.

Wie bekomme ich Heizunterstützung?

Sie müssen Ihren Antrag beim ÖSHZ Ihrer Gemeinde innerhalb von 60 Tagen nach der Lieferung einreichen. Die Lieferung muss zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember des laufenden Jahres erfolgen.

Wie hoch ist die Heizunterstützung?

Für in großen Mengen gelieferte Brennstoffe beträgt die Höhe der Heizunterstützung zwischen 14 Cent und 20 Cent pro Liter.

Diese Unterstützung wird pro Heizperiode und pro Haushalt in demselben Wohnhaus für maximal 1.500 Liter gewährt.

Für in kleinen Mengen an der Tankstelle gekauftes Heizöl und Leuchtöl (Typ C) gibt es eine pauschale Heizunterstützung in Höhe von 210,00 Euro.


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