Finanzhilfen für Personen mit Behinderung
Haben Sie eine Behinderung und kommen Sie deshalb mit Ihrem Einkommen nicht über die Runden? Die Generaldirektion Personen mit Behinderung unterstützt Sie mit Beihilfen, damit Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
Die angebotenen Leistungen sind:
- die Eingliederungsbeihilfe: für Personen, die aufgrund einer Behinderung auf die Hilfe einer Person angewiesen sind, um alltägliche Tätigkeiten zu bewältigen.
- die Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens (BEE): für Personen, die aufgrund einer Behinderung höchstens ein Drittel des Einkommens einer Person ohne Behinderung verdienen können.
- die Beihilfe zur Unterstützung von Betagten (BUB): für über 65-jährige, die aufgrund einer Behinderung zusätzliche Kosten haben.