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Finanzielle Unterstützung

Möglicherweise kommen Sie in eine Situation, in der Sie Ihre Behandlungskosten aus eigener Tasche nicht bezahlen können. In solchen Fällen können Sie sich an Ihre Krankenkasse oder das ÖSHZ wenden, die Ihnen nach Möglichkeit mit einem Zuschuss aushelfen. Es gibt verschiedene Regelungen und Angebote, die in Frage kommen.

Die Krankenkasse wird tätig, wenn finanzschwache Personen aufgrund ihrer Behandlungskosten in finanzielle Schwierigkeiten kommen.

Wenn Sie Sozialleistungen erhalten, Waise sind oder kein Einkommen haben, haben Sie Anspruch auf eine erhöhte Kostenbeteiligung an Ihren medizinischen Behandlungskosten.

Der Besondere Solidaritätsfonds kann Sie ebenfalls mit Finanzhilfen unterstützen. Dabei geht es um bestimmte Behandlungen, die von der Krankenkasse nicht erstattet werden.

Auch das ÖSHZ kann Patienten unterstützen. Hier können Sie die folgenden Unterstützungsmaßnahmen beantragen:

  • die „medizinische Karte“: Mit dieser Karte müssen Sie ÖSHZ-Zuschüsse für Behandlungen und Medikamente nicht länger einzeln beantragen. Das ÖSHZ übernimmt den Großteil Ihrer Kosten.
  • Requisitorium: Bietet Ihnen kostenfreie Behandlungen. Der Gesundheitsdienstleister hat eine Garantie, dass das ÖSHZ die anfallenden Rechnungen trägt.
  • Übernahme geschuldeter Krankenkassenbeiträge
  • Erstattung von Arzneikosten: Bestimmte Medikamente werden teilweise erstattet, wenn Sie von einem hierzu berechtigten Arzt verschrieben oder in einer autorisierten Apotheke gekauft werden.
  • Medizinische Notfallversorgung

Bestimmte Patienten erhalten aus der gesetzlichen Gesundheitsversicherung eine Beihilfe zu ihren Anfahrtskosten.

Habe ich Recht auf eine Beihilfe des Besonderen Solidaritätsfonds?

Der Besondere Solidaritätsfonds ist ein zusätzliches Schutznetz, neben der ‘ordentlichen’ Deckung der Krankenpflichtversicherung. Dieser Fonds gewährt Patienten, die an einer schweren Krankheit leiden, eine finanzielle Beihilfe für bestimmte medizinische Leistungen, für welche es keine Erstattung gibt und die bestimmten Kriterien entsprechen. Die wichtigsten Kriterien sind:

  • die Leistung ist teuer,
  • der wissenschaftliche Wert und die Wirksamkeit der Leistung sind motiviert und weitläufig von den ermächtigten medizinischen Instanzen anerkannt worden,
  • die Leistung wurde für die Behandlung Ihrer lebenswichtigen Funktionen verschrieben,
  • eine andere Behandlung die für eine Erstattung oder für sonst welche Finanzierung in Betracht kommt, ist für Sie unmöglich,
  • die Leistung wurde von Ihrem Facharzt, der auf Ihre Erkrankung spezialisiert ist, verschrieben.

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Habe ich Recht auf den fakturierbaren Höchstbetrag?

Wenn Ihre Arztkosten und die Arztkosten Ihrer Familienmitglieder im Laufe des Jahres einen Höchstbetrag erreichen, dann erstattet Ihre Krankenkasse die Kosten, die nachher noch dazukommen, völlig zurück. Der fakturierbare Höchstbetrag (fHB) ist also ein System, das die Gesundheitspflegeausgaben Ihrer Familie in Grenzen hält.

Es gibt 4 Typen vom fHB, mit jedem seine eigene Berechnung des Höchstbetrags:

  • die Einkommensabhängige Höchstbetragsrechnung,
  • den sozialen fHB, und
  • den fHB für ein Kind unter 19 Jahren,
  • den fHB für chronisch Kranke.

Weitere Informationen über der fakturierbare Höchstbetrag finden Sie auf der NIHDI-Website.


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Wer hat Recht auf die Rückzahlung?

Die Krankenpflichtversicherung leistet in manchen Fällen Beihilfe in den Fahrtkosten:

  • von Krebskranken,
  • von Dialysepatienten, einschließlich Patienten, die zu Hause dialysiert werden,
  • von Kindern, die jünger als 18 Jahre alt sind und die in einem Rehabilitationszentrum betreut werden.

Bei den Krebskranken haben folgende Personen Anspruch auf diese Erstattung:

  • Krebskranke, die nicht im Krankenhaus aufgenommen sind und die mit einer Chemotherapie oder Strahlentherapie behandelt werden (+ ärztliche Aufsicht) und
  • der Vater, die Mutter oder Vormund des Krebskranken, der jünger als 18 Jahre alt ist und der in einem Krankenhaus aufgenommen ist.

Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Websites: Erstattung der Fahrtkosten von Krebskranken, Erstattung der Fahrtkosten von Dialysepatienten, Erstattung der Fahrtkosten von Kindern, die in einem Rehabilitationszentrum betreut werden auf der Website des LIKIV (alle Websites auf Niederländisch und Französisch).


Komme ich für einen Zuschuss für Hilfe von Dritten in Betracht?

Sind Sie krank? Dann haben Sie möglicherweise Recht auf einen Pauschalzuschuss für Hilfe von Dritten. Sie sollten aber bestimmte Bedingungen erfüllen:

  • Sie haben Schwierigkeiten damit, übliche Handlungen des täglichen Lebens zu verrichten, und
  • Sie kommen in Betracht für eine Arbeitsunfähigkeitsentschädigung Ihrer Krankenkasse.

Kommen Sie nicht für eine Arbeitsunfähigkeitsentschädigung Ihrer Krankenkasse in Betracht? Nehmen Sie dann Kontakt auf mit der Generaldirektion Personen mit Behinderung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit.


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