Das Portal der sozialen Sicherheit verwendet Cookies, um die Website benutzerfreundlicher zu gestalten.

Weitere Informationen× Ich habe verstanden

Zum Hauptinhalt springen

Finanzielle Unterstützung bei hohen Behandlungskosten

Sie können sich in einer Situation befinden, in der Ihre Behandlungskosten höher sind, als Sie bezahlen können. In diesem Fall wird Ihre Krankenkasse über das System des fakturierten Höchstbetrags (fHB) tätig.

Erhalten Sie Sozialleistungen, haben Sie kein Einkommen oder sind Sie Waise? Dann erhalten Sie von der Krankenkasse einen erhöhten Zuschuss für die medizinische Versorgung.

Wenn Ihre Arztkosten und die Ihrer Familienmitglieder im Laufe des Jahres einen Höchstbetrag erreichen, dann erstattet Ihre Krankenkasse die Kosten, die über diesen Höchstbetrag hinausgehen, komplett zurück. Der fakturierbare Höchstbetrag (fHB) ist also ein System, das die Gesundheitspflegeausgaben Ihrer Familie in Grenzen hält.

Jede der 4 Arten des fHB hat ihre eigene Berechnung des Höchstbetrags:

  • der einkommensabhängige fHB,
  • der soziale fHB, 
  • der fHB für ein Kind unter 19 Jahren,
  • der fHB für chronisch Kranke.

Sie brauchen zu diesem Zweck nichts zu unternehmen oder zu beantragen: Ihre Krankenkasse überprüft Ihre Ausgaben für medizinische Leistungen und erstattet Ihnen ggf. die Kosten.

Weitere Informationen auf der Seite Der fakturierbare Höchstbetrag (fHB) auf der Website des LIKIV (auf Französisch).

Leiden Sie an einer chronischen Krankheit? Dann wird Ihr Höchstbetrag dank des „Statuts für chronische Krankheiten“ automatisch gesenkt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Statut einer Person mit einer chronischen Erkrankung der Website des LIKIV (auf Französisch).


Institutionen

Die erhöhte Kostenbeteiligung senkt die Kosten für Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte usw. Ihr Anrecht auf die erhöhte Kostenbeteiligung hängt von einer Reihe von Bedingungen ab.

Habe ich Anrecht auf eine erhöhte Kostenbeteiligung?

Sie haben automatisch Anspruch darauf, wenn Sie: 

  • 3 Monate lang ein Eingliederungseinkommen des ÖSHZ beziehen;
  • eine Einkommensgarantie für Betagte beanspruchen;
  • eine vom Föderalen Öffentlichen Dienst Soziale Sicherheit gewährte Beihilfe für Personen mit Behinderung beziehen;
  • ein Kind mit einer anerkannten Behinderung von mindestens 66 % sind;
  • ein unbegleiteter minderjähriger Ausländer sind;
  • ein Vollwaisenkind sind (ohne Vater und Mutter), 
  • Beihilfe zur Unterstützung von Betagten erhalten: für diese Beihilfe sind die föderierten Teilgebiete zuständig, oder
  • ledig sind und seit mindestens 3 monate artbeitslös oder arbeidsunfähig.

Sie können auch in anderen Fällen Anspruch darauf haben, allerdings müssen Sie dann einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Dort erhalten Sie weitere Informationen zu diesem Thema.

Weitere Informationen zu den anderen Situationen, in denen Sie Anspruch auf die erhöhte Kostenbeteiliging haben, finden Sie auf der LIKIV-Website (auf Französisch).


Institutionen