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Soziales Internetangebot

Möchten Sie den einen günstigen Höchsttarif für Ihr Festnetz-Internet erhalten? Wenn Sie oder Ihre Familie sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden, haben Sie seit dem 1. März 2024 vielleicht Anspruch auf das „Soziale Internetangebot“.

Wie funktioniert das soziale Internetangebot?

Sie können überprüfen, ob Sie Anspruch auf das soziale Internetangebot haben, indem Sie die FAQs zum sozialen Internetangebot des FÖD Wirtschaft aufrufen (auf Französisch) Neues Fenster. Dort finden Sie auch Antworten auf andere Fragen, beispielsweise welche Telekommunikationsanbieter das soziale Internetangebot anbieten.

Sie können schnell herausfinden, ob Sie Anspruch auf das soziale Internetangebot haben. Der FÖD Wirtschaft stellt dafür ein Online-Tool zur Verfügung. Um Zugang zu diesem Tool zu erhalten, müssen Sie sich anmelden:

  • Mit Ihrer eID und einem Kartenlesegerät, oder
  • über itsme.

Rufen Sie dieses Tool über die Schaltfläche „Überprüfen Sie, ob Sie Anspruch auf das soziale Internetangebot haben“ auf dieser Seite auf.

Wie beantragen Sie das soziale Internetangebot?

Das Ergebnis des Onlinedienstes ist rein informativ und verleiht keine Rechte.
Sie stellen Ihren Antrag auf das soziale Internetangebot an einen der Telekommunikationsanbieter gerichtet werden. Diese arbeiten mit einem ähnlichen Tool, das den Schutz Ihrer persönlichen Daten respektiert. Dadurch erfährt der Telekommunikationsanbieter keine Details über Ihre persönliche Situation, sondern nur eine Antwort auf die Frage, ob Sie Anspruch auf das soziale Internetangebot haben.

Und wenn diese Telekommunikationsanbieter Ihnen das soziale Internetangebot verweigern, obwohl Sie glauben, dass Sie Anspruch darauf haben? Wenden Sie sich in diesem Fall mit Fragen zu Ihrem sozialen Status an die zuständige Sozialbehörde. Eine Liste dieser Sozialbehörden finden Sie auf der Seite FAQs zum Sozialen Internetangebot des FÖD Wirtschaft aufrufen (auf Französisch) Neues Fenster.

Soziales Internetangebot oder Telekom-Sozialtarif?

Achtung! Sie erhalten bereits jetzt den „Sozialtarif“ für Telekommunikation? Sie können diese Ermäßigung nicht mit dem „sozialen Internetangebot“ kombinieren. Wenn Sie sich für das „soziale Internetangebot“ entscheiden, werden die Ermäßigungen durch Ihren derzeitigen Sozialtarif automatisch eingestellt. Diese Ermäßigungen werden für alle Dienste, einschließlich beispielsweise der Festnetztelefonie, eingestellt.

Prüfen Sie also im Voraus, welches Angebot für Sie am vorteilhaftesten ist, denn Sie können es nicht wieder rückgängig machen.

Mehr Infos zum sozialen Internetangebot

Mehr Infos finden Sie auf der Seite Soziales Internetangebot: Ein günstiger Tarif für Festnetz-Internet des FÖD Wirtschaft Neues Fenster. Dort finden Sie auch eine Liste der Telekommunikationsanbieter, bei denen Sie das soziale Internetangebot beantragen können.