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Soziale Vorzugsregelungen: Wohnung und soziales Internetangebot bei einer Behinderung

Neben steuerlichen Vorteilsregelungen gibt es für Personen mit Behinderung auch eine Reihe sozialer Vorzüge

Möchten Sie mit Ihrer Familie in eine Sozialwohnung ziehen? In den meisten Regionen wird Ihrem Wohnungswunsch Vorrang eingeräumt. Sie haben auch Anspruch auf einen Mietzuschuss oder eine bedarfsgerechte Anpassung Ihrer Wohnung. Wenden Sie sich an Ihre soziale Wohnungsbaugesellschaft, um nähere Informationen zu erhalten.

Wenn Sie eine Leistung des FÖD Soziale Sicherheit beziehen, können Sie den Sozialtarif für Gas und Strom in Anspruch nehmen. In der Regel passen die Energieversorger den Tarif automatisch an.

Bei Ihrem Telefonanbieter können Sie außerdem einen das soziale Internetangebot beantragen.

Es gibt im Bereich des sozialen Wohnungsbaus verschiedene Maßnahmen für Personen mit Behinderung. Sie variieren je nach Region. Es handelt sich in der Regel um einen bevorzugten Zugang für den Mietinteressenten, eine Mietminderung oder Maßnahmen zur behindertengerechten Anpassung der Wohnung.

Was sind die Bedingungen?

Zielgruppe dieser Maßnahmen sind Mieter einer Sozialwohnung, in deren Haushalt eine Person schwerbehindert ist. In jeder Region gelten andere Maßnahmen und Bedingungen.

Wie beantrage ich die soziale Miete?

Diese Maßnahme wird von Ihrer Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau oder von dem sozialen Mietbüro. Links zu den Wohnungsbaugesellschaften nach Region finden Sie auf der Seite "Sozialer Wohnungsbau: Zuweisung und Registrierung" auf der Website Belgium.be (auf Französisch).

Sind Sie schon als Person mit Behinderung anerkannt?

Dann haben Sie von der GD Personen mit Behinderung ein Schreiben mit dieser Entscheidung erhalten. Legen Sie Ihrem sozialen Mietbüro eine Kopie dieses Schreibens vor, um die soziale Miete zu erhalten.

Sind Sie noch nicht als Person mit Behinderung anerkannt?

Melden Sie sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis auf My Handicap an und reichen Sie einen Antrag ein. Dies können Sie unter „Meine Akte“ erledigen. Klicken Sie anschließend hinter der Option „Antrag auf Beihilfe + Feststellung der Behinderung“ auf „Antrag einreichen“.

Was passiert weiter?

Sobald Sie den Fragebogen abgeschickt haben, erhält die GD Personen mit Behinderung eine elektronische Meldung über Ihren Antrag. Die GD Personen mit Behinderung kontaktiert Ihren behandelnden Arzt, um die erforderlichen Informationen zu erbitten. Es wird überprüft, ob Sie die Bedingungen erfüllen. Sie erhalten von der GD Personen mit Behinderung einen Brief mit der Entscheidung. Sie können eine Kopie dieses Schreibens bei Ihrem sozialen Mietbüro abgeben, um die soziale Miete zu erhalten.

Brauchen Sie Hilfe?

Wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde, Ihr ÖSHZ oder ihre Krankenkasse, wo man Sie beim Ausfüllen des Fragebogens unterstützen wird. Vergessen Sie nicht, Ihre Identitätskarte, Ihre Bankkontonummer sowie den Namen Ihres behandelnden Arztes mitzubringen! Auch die Sozialarbeiter der GD Personen mit Behinderung sind immer noch für Sie da.


Onlinedienste

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Der Telefon-Sozialtarif ist eine Ermäßigung:

  • von 50% auf die Anschlussgebühren (Netzanschluss);
  • von 40% auf die Abonnementsgebühren mit einem Höchstrabatt von 8,40 Euro pro Monat (auf 1 Internet-, Festnetz- oder Mobilabonnement);
  • von 3,10 Euro pro Monat auf die Gesamtsumme der Gesprächsgebühren;

Die Ermäßigung gilt für:

  • Personen ab 65 Jahren;
  • Personen ab 18 Jahren mit einer Behinderung von mindestens 66%.

Wie kann ich den Telefon-Sozialtarif beantragen?

Sie können den Telefon-Sozialtarif nicht mehr beantragen. Er wurde am 1. März 2024 durch das soziale Internetangebot (mit TV und eventuell Telefonie als Option) ersetzt.

Ich habe bereits den Telefon-Sozialtarif. Darf ich ihn behalten?

Sie können Ihren alten Tarif behalten, wenn Sie die Bedingungen erfüllen, die auf der Seite „Wer kann den ehemaligen Sozialtarif behalten?“ auf der Website des BIPT beschrieben sind.

Sie können den Telefon-Sozialtarif nicht mit dem sozialen Internetangebot kombinieren. Wenn Sie zum sozialen Internetangebot wechseln, können Sie nicht zum Telefon-Sozialtarif zurückkehren. Prüfen Sie also unbedingt, welche Regelung für Sie am vorteilhaftesten ist.

Die alten Telefontarife finden Sie auf der Seite „Worin bestehen die Ermäßigungen für Anträge, die vor dem 01.03.2024 eingereicht wurden?“ auf der Website des BIPT.


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Das soziale Internetangebot bietet Ihnen einen günstigen Höchsttarif für einen festen Internetanschluss. Es gibt 2 Tarifformeln:

  1. Maximal 19 Euro pro Monat für:
    • Festnetz-Internet
    • Mindestgeschwindigkeiten von 30 Mbps (Download) und 4 Mbps (Upload) Mbps = megabits pro Sekunde
    • Download-Volumen von 150 GB (Gigabyte)
  2. Maximal 40 Euro pro Monat für:
    • Festnetz-Internet
    • Mindestgeschwindigkeiten von 30 Mbps (Download) und 4 Mbps (Upload)
    • Download-Volumen von 150 GB
    • mindestens einen weiteren Dienst (z. B. Fernsehen, Festnetztelefon, Mobiltelefon...), je nach Telekommunikationsanbieter

Sie erhalten außerdem eine Ermäßigung von 50% auf die Installationskosten.

Was sind die Bedingungen?

Sie oder ein Mitglied Ihres Haushalts erhalten von der Generaldirektion Personen mit Behinderung:

  • Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens, oder
  • Eingliederungshilfe, oder
  • Beihilfe für die Hilfe Dritter, oder
  • Beihilfe als Person mit Behinderung auf der Grundlage einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit von 65 %.

Alle Bedingungen für den Anspruch auf das soziale Internetangebot finden Sie unter der den häufig gestellten Fragen „Wer hat Anspruch auf das soziale Internetangebot?“ auf der Website des FÖD Wirtschaft.

Darüber hinaus hat der FÖD Wirtschaft den Onlinedienst Soziales Internetangebot entwickelt, mit dem Sie überprüfen können, ob Sie Anspruch auf das soziale Internetangebot haben. Sie finden dort auch die Liste der Telekommunikationsanbieter, bei denen Sie das soziale Internetangebot beantragen können. Der Onlinedienst basiert auf Informationen des Nationalregisters, der Zentralen Datenbank der Sozialen Sicherheit und des Belgischen Instituts für Postdienste und Telekommunikation (BIPT). Die Antwort, die Sie über diesen Onlinedienst erhalten, ist rein informativ.

Wie beantrage ich das soziale Internetangebot?

Wichtige Informationen vor der Beantragung des sozialen Internetangebots

Bekommen Sie heute schon den Telefon-Sozialtarif? Sie können diese Ermäßigung nicht mit dem „sozialen Internetangebot“ kombinieren. Wenn Sie sich für das „soziale Internetangebot“ entscheiden, werden die Ermäßigungen Ihres derzeitigen Sozialtarifs automatisch eingestellt. Diese Ermäßigungen entfallen für alle Dienste, z.B. auch für die Festnetztelefonie.

Prüfen Sie unbedingt vorher, welcher Tarif für Sie am vorteilhaftesten ist, denn Sie können Ihre Entscheidung nicht rückgängig machen.

Sie beantragen das soziale Internetangebot direkt bei einem teilnehmenden Telekommunikationsanbieter. Dort wird geprüft, ob Sie Anspruch auf die soziale Ermäßigung haben. Dies geschieht unter Wahrung Ihrer Privatsphäre, denn der Telekommunikationsanbieter hat keinen Einblick in Ihre persönliche Situation. Dem Anbieter wird lediglich mitgeteilt, ob Sie Anspruch auf das soziale Internetangebot haben oder nicht.

Erhalten Sie von diesen Telekommunikationsanbietern kein soziales Internetangebot? Dann können Sie sich jederzeit an die Generaldirektion Personen mit Behinderungen wenden, um weitere Informationen zu erhalten. Dies kann über das Kontaktformular erfolgen.