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Soziale Vorzugsregelungen

Neben steuerlichen Vorteilsregelungen gibt es für Personen mit Behinderung auch eine Reihe sozialer Vorzüge.

Wenn Sie eine Leistung des FÖD Soziale Sicherheit beziehen, profitieren Sie vom Sozialtarif für Gas und Strom. In der Regel passen die Energieversorger den Tarif automatisch an.

Bei Ihrem Telefonanbieter können Sie außerdem einen Sozialtarif für Telefondienste beantragen.

In der Wallonie bezahlen Sie eine Abgabe, wenn Sie ein Fernsehgerät besitzen. Als Person mit Behinderung sind Sie von dieser Fernsehabgabe befreit.

Möchten Sie mit Ihrer Familie in eine Sozialwohnung ziehen? In den meisten Regionen wird Ihrem Wohnungswunsch Vorrang eingeräumt. Sie haben auch Anspruch auf einen Mietzuschuss oder eine bedarfsgerechte Anpassung Ihrer Wohnung. Wenden Sie sich an Ihre soziale Wohnungsbaugesellschaft, um nähere Informationen zu erhalten.

Was und für wen?

Die Fernsehgebühr ist eine jährliche Steuer, die geschuldet ist sobald man über ein Fernsehgerät verfügt und in Wallonien wohnt. Bestimmte Gruppen, wie Personen mit Behinderung, sind von dieser Gebühr befreit.

Bedingungen?

Im Gesetz über die Rundfunk- und  Fernsehgebühren ist für bestimmte Gruppen eine Befreiung vorgesehen. So kann eine anerkannte Invalidität von mehr als 80% zur Befreiung Anlass geben. Die vollständige Liste der Nutzgenießer finden Sie in der Broschüre Fernsehgebühren. Über die Website für Personen mit Behinderung können Sie eine Bescheinigung beantragen. Wer als Person mit Behinderung anerkannt ist, empfängt automatisch eine Bescheinigung.

Wie beantrage ich eine Befreiung der Fernsehgebühr?

Der Öffentliche Dienst der Wallonie empfängt die Fernsehgebühr:

Operative Generaldirektion Steuerwesen (OGD 7)
Abteilung Zweckgebundene Besteuerung
Avenue Gouverneur Bovesse 29, 5100 Namür (Jambes)
Tel.: 081 330 001
Fax: 081 330 201
E-Mail: redevancetv@spw.wallonie.be

Senden Sie dem zuständigen Dienst Ihren Antrag auf Befreiung.

Sind Sie schon als Person mit Behinderung anerkannt?

Dann haben Sie eine allgemeine Bescheinigung “Anerkennung der Behinderung” empfangen. Diese Bescheinigung enthält eine Reihe von Maβnahmen, die Sie dank der Anerkennung Ihrer Behinderung in Anspruch nehmen können. Der Öffentliche Dienst der Wallonie beantragt die Bescheinigung der Anerkennung Ihrer Behinderung auf elektronischem Wege bei der GD Personen mit Behinderung. Somit müssen Sie keine Papierbescheinigung mehr übermitteln.

Sind Sie noch nicht als Person mit Behinderung anerkannt?

Stellen Sie dann bitte zunächst einen Antrag auf Anerkennung über die Website für Personen mit Behinderung. Melden Sie sich mit Ihrer elektronischen Identitätskarte auf My Handicap an. Beantworten Sie die Fragen, die ermitteln sollen, inwiefern Ihre Behinderung Ihre Selbstständigkeit einschränkt.

Was passiert weiter?

Sobald Sie den Fragebogen verschickt haben, erhalten wir eine elektronische Meldung über Ihren Antrag. Damit machen wir uns an die Arbeit. Wir kontaktieren Ihren behandelnden Arzt, um die erforderlichen Informationen zu erbitten. Wir überprüfen, ob Sie die Bedingungen erfüllen. Wir teilen Ihnen unsere Entscheidung per Brief mit. Wenn Sie diese Maßnahme beanspruchen, übermitteln wir der zuständigen Instanz (der Wallonischen Region) die Bescheinigung auf elektronischem Wege. Somit müssen Sie selbst keine Papierbescheinigung mehr übermitteln.

Brauchen Sie Hilfe?

Wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde, Ihr ÖSHZ oder ihre Krankenkasse, wo man Sie beim Ausfüllen des Fragebogens begleiten wird. Vergessen Sie nicht ihre Identitätskarte, Ihre Bankkontonummer sowie den Namen Ihres behandelnden Arztes mitzubringen! Auch die Sozialarbeiter der GD Personen mit Behinderung sind immer noch für Sie da.


Was und für wen?

Es gibt verschiedene Maßnahmen für den sozialen Wohnungsbau für Personen mit Behinderung. Sie variieren je nach Region. Durchaus handelt es sich um Vorzugsrechte der Mietbewerber, Mietermäßigung, oder Maßnahmen, um die Wohnung an die Behinderung anzupassen. Zielgruppe: Mieter einer Sozialwohnung, in deren Haushalt eine Person schwerbehindert ist.

Bedingungen?

Zielgruppe dieser Maßnahmen sind Mieter einer Sozialwohnung, in deren Haushalt eine Person schwerbehindert ist. In jeder Region gelten andere Maßnahmen und Bedingungen. Es gibt Maßnahmen für den sozialen Wohnungsbau, den Mietzuschuss sowie die Einrichtungs- und Anpassungsprämie für Ihre Wohnung.

Wie beantrage ich die soziale Miete?

Ihre Gesellschaft für sozialen Wohnungsbau oder das soziale Mietbüro gewährt diese Maßnahme (auf Französisch).

Sind Sie schon als Person mit Behinderung anerkannt?

Dann haben Sie eine allgemeine Bescheinigung „Anerkennung der Behinderung” empfangen. Diese Bescheinigung enthält eine Reihe von Maβnahmen, die Sie dank der Anerkennung Ihrer Behinderung in Anspruch nehmen können.  Übermitteln Sie Ihrem sozialen Mietbüro bitte eine Kopie dieses Schreibens, um die soziale Miete zu beanspruchen.

Sind Sie noch nicht als Person mit Behinderung anerkannt?

Melden Sie sich mit Ihrer elektronischen Identitätskarte auf My Handicap an. Beantworten Sie die Fragen, die ermitteln sollen, inwiefern Ihre Behinderung Ihre Selbstständigkeit einschränkt.

Was passiert weiter?

Sobald Sie den Fragebogen verschickt haben, erhalten wir eine elektronische Meldung über Ihren Antrag. Damit machen wir uns an die Arbeit. Wir kontaktieren Ihren behandelnden Arzt, um die erforderlichen Informationen zu erbitten. Wir überprüfen, ob Sie die Bedingungen erfüllen. Wir teilen Ihnen unsere Entscheidung per Brief mit. Eine Kopie dieses Schreibens können Sie Ihrem sozialen Mietbüro übermitteln, um die soziale Miete zu genießen.

Brauchen Sie Hilfe?

Wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde, Ihr ÖSHZ oder ihre Krankenkasse, wo man Sie beim Ausfüllen des Fragebogens begleiten wird. Vergessen Sie nicht ihre Identitätskarte, Ihre Bankkontonummer sowie den Namen Ihres behandelnden Arztes mitzubringen! Auch die Sozialarbeiter der GD Personen mit Behinderung sind immer noch für Sie da.


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Was und für wen?

Der soziale Telefontarif ist eine Ermäßigung:

  • von 50% auf die Anschlussgebühren (Netzanschluss);
  • von 40% auf die Abonnementsgebühren mit einem Höchstrabatt von 8,40 Euro pro Monat (auf 1 Internet-, Festnetz- oder Mobilabonnement);
  • von 3,10 Euro pro Monat auf die Gesamtsumme der Gesprächsgebühren;

für:

  • Personen ab 65 Jahren;
  • Personen ab 18 Jahren mit einer Behinderung von mindestens 66%.

Die verschiedenen Ermäßigungen je nach Zielgruppe finden Sie auf der Seite Sozialtarif: worin bestehen die Ermäßigungen? auf der Website des BIPT.

Welche Bedingungen gelten?

Eine Zusammenfassung der Bedingungen je nach Zielgruppe finden Sie auf der Seite Wer kann einen Sozialtarif erhalten? auf der Website des BIPT. In der Broschüre Beihilfen und sonstige Maßnahmen finden Sie einen Überblick über die Beihilfen und wie Sie sie beantragen können.

Die Bedingungen, die Sie zur Nutzung des Sozialtarifs erfüllen müssen, finden Sie auch auf der Website Ihres Anbieters.

Wie beantrage ich den sozialen Telefontarif?

Den Antrag stellen Sie direkt bei Ihrem Betreiber. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Welche Betreiber stellen den Sozialtarif bereit? auf der Website des BIPT.

Sie sind bereits als Person mit Behinderung anerkannt?

Dann haben Sie von der GD Personen mit Behinderung eine allgemeine Bescheinigung „Anerkennung der Behinderung” empfangen. Diese Bescheinigung listet eine Reihe von Vorteilsregelungen auf, die Sie dank der Anerkennung Ihrer Behinderung in Anspruch nehmen können. Übermitteln Sie Ihrem Telefonanbieter bitte eine Kopie dieses Schreibens, um den sozialen Telefontarif in Anspruch zu nehmen.

Sie sind noch nicht als Person mit Behinderung anerkannt?

Melden Sie sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis auf My Handicap an und beantworten Sie die Fragen zur Einschätzung, wie weit Ihre Behinderung Ihre Selbstständigkeit einschränkt.

Wie geht es weiter?

Sobald Sie den Fragebogen abgeschickt haben, erhält die GD Personen mit Behinderung eine elektronische Meldung über Ihren Antrag. Die Mitarbeiter kontaktieren daraufhin Ihren behandelnden Arzt, um die erforderlichen Informationen anzufragen und zu prüfen, ob Sie die Bedingungen erfüllen. Die Entscheidung wird Ihnen per Brief mitgeteilt. Eine Kopie dieses Schreibens können Sie Ihrem Telefonanbieter übermitteln, um den sozialen Telefontarif zu nutzen.

Brauchen Sie Hilfe?

Wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde, Ihr ÖSHZ oder ihre Krankenkasse, wo man Sie beim Ausfüllen des Fragebogens gerne unterstützt. Vergessen Sie dabei nicht, Ihren Personalausweis, Ihre Bankkontonummer sowie den Namen Ihres behandelnden Arztes mitzubringen! Auch die Sozialarbeiter der GD Personen mit Behinderung stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung.


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