Zuschlag zum Kindergeld für Kinder mit einer Behinderung
Haben Sie ein Kind mit einer Behinderung oder Beeinträchtigung? In diesem Fall können Sie eine Aufstockung des Kindergeldes beantragen. Es steht Ihnen dann bis zum 21. Lebensjahr des Kindes zu. Auch Kinder von Eltern mit Behinderungen können zusätzliches Kindergeld bekommen.
Kindergeld für Kinder mit einer Behinderung oder einer Beeinträchtigung
Manche Kinder benötigen beim Aufwachsen mehr Unterstützung als andere. Deshalb ist für Kinder mit Behinderung neben dem Basis-Kindergeld ein Betreuungszuschlag vorgesehen. Dieser soll die Zusatzkosten decken, die mit der besonderen Situation einhergehen.
Der Zuschlag zum Kindergeld wird von Ihrer Kindergeldkasse ausbezahlt. Für das Kindergeld sind die Regionen zuständig - deshalb entscheidet der Wohnort des Kindes, wie hoch der Zuschlag ausfällt und welche Stelle ihn auszahlt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Erhöhte Familienbeihilfe auf der Website der GD Personen mit Behinderung.
Vor der Entscheidung, ob Ihnen der Kindergeldzuschlag zusteht, muss ein Arzt den allgemeinen Gesundheitszustand des Kindes beurteilen.
- Wohnen Sie in Ostbelgien? Dann finden Sie weitere Informationen zum Kindergeld für ein Kind mit einer Behinderung auf der Seite Mein Kind hat eine Beeinträchtigung von Ostbelgien.
- Wohnen Sie in Flandern? Lesen Sie mehr über den Zuschlag für Kinder mit Behinderungen auf der Seite Pflegezuschlag von Fons, der flämischen Kindergeldstelle.
- Wohnen Sie in der Wallonie? Dann erfahren Sie mehr über den Zuschlag auf der Seite Votre enfant est atteint d'un handicap ou d'une affection auf der Website von Famiwal.
- Wohnen Sie in Brüssel? Dann informieren Sie sich auf der Seite Famiris, wie viel Kindergeld Sie für ein behindertes Kind erhalten.
Kindergeld für Eltern mit einer Behinderung
Auch die Kinder einer Person mit Behinderung können Anspruch auf den Zuschlag zum Kindergeld haben. Die genaue Höhe richtet sich nach der Zusammensetzung und dem Gesamteinkommen der Familie.