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My Handicap

Einen Antrag stellen

Melden Sie sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis (eID) und Ihrem PIN-Code auf My Handicap an. Über die Karteikarte „Meine Akte“ können sie einen Antrag einreichen.

Sie erhalten sofort einen Überblick über die Produkte (Beihilfen oder Maßnahmen), die Sie beantragen können. Wenn Sie ein Produkt anklicken, öffnet sich ein Antragsformular. Wichtig ist, dass sie in diesem Formular möglichst viele konkrete Beispiele für die Auswirkung Ihrer Behinderung auf Ihr tägliches Leben geben. Bitte füllen Sie alle Felder aus. Der Antrag wird elektronisch an die Generaldirektion für Menschen mit Behinderungen übermittelt.

Geben Sie unbedingt auch den Namen des Sie behandelnden Arztes an. Die GD Personen mit Behinderung fordert die medizinischen Daten vom behandelnden Arzt an, der im Fragebogen genannt wird.

Achtung:

Möchten Sie neben einer Beihilfe oder Anerkennung Ihrer Behinderung auch ein anderes Produkt (z. B. eine Parkkarte) beantragen, so füllen Sie bitte zuerst den Antrag auf Beihilfe oder Anerkennung aus. Dieses Formular enthält alle Informationen, die Sie für Ihren Antrag auf ein anderes Produkt benötigen. Nach dem Absenden dieses Formulars stehen diese ausgefüllten Daten auch dem weniger umfangreichen Antrag (z. B. Parkkarte) zur Verfügung. Somit brauchen Sie kein zweites Formular auszufüllen: Klicken Sie einfach auf den Link des anderen Produkts.

Gehen Sie in umgekehrter Reihenfolge vor, so müssen Sie zwei Formulare ausfüllen, da wir mehr Informationen brauchen, um den Antrag auf Beihilfe bearbeiten zu können.

Ihre Akte einsehen

Ab sofort erfolgt auch der Abruf der Akte über My Handicap auf My Handicap. Alle Informationen finden Sie über die Karteikarte “Meine Akte”. Handiweb ist also nicht mehr verfügbar.

Über My Handicap finden Sie in Ihrer Akte eine Antwort auf die folgenden Fragen:

  • Welche Produkte wurden mir schon gewährt?
  • Was kann ich auf einfache Frage bekommen, weil ich bereits Anrecht darauf habe (z.B. Anerkennungsbescheinigung oder Bescheinigung über den Anspruch auf Beihilfe)?
  • Was kann ich (noch) bekommen, wenn ich einen Antrag einreiche und die Bedingungen erfülle?
  • Welche Anträge sind noch in Bearbeitung?
  • Worauf hatte ich früher Anrecht?
  • Welche Anträge sind früher abgelehnt worden?
  • Welche Entscheidungen sind neu überprüft worden?
  • Welche zuvor geöffneten Anträge sind noch nicht vollständig ausgefüllt und eingereicht worden?

Änderungen melden

In My Handicap können Sie Ihre Daten einsehen und ändern.

Von nun an können Sie folgende Änderungen selbst vornehmen:

  • Kontaktdaten
  • Domizil- oder Wohnsitzadresse
  • Aufenthalt in einer Einrichtung melden
  • Kontonummer (Wenn Sie eine neue Kontonummer haben, schließen Sie Ihre alte Kontonummer erst ab, nachdem Sie von uns eine Bestätigung erhalten haben, dass Ihre Beihilfe auf das neue Konto überwiesen wird.)
  • Betreuer/ Kontaktperson, die Ihnen bei der Antragstellung hilft
  • Bevorzugte Sprache

In diesem Fenster können Sie auch um Aufschub für die Übermittlung von Informationen zur Vervollständigung Ihres Antrags bitten.

Hilfe bei der Antragstellung oder beim Abrufen Ihrer Akte

Brauchen Sie Hilfe beim Einreichen eines Antrags oder beim Abrufen Ihrer Akte? Dies kann auf verschiedene Weisen erfolgen:

  • Kennen Sie Ihren PIN-Code? Dann kann ein Familienmitglied oder eine nahestehende Person mit Ihrer eID-Karte und Ihrem PIN-Code bei der Antragstellung behilflich sein. Sie können sich auch an Ihre Gemeinde oder Ihr ÖSHZ wenden. Die Adressen, an die Sie sich in Ihrer Nähe wenden können, finden Sie unter handicap.belgium.be Neues Fenster Die Mitarbeiter dieser Behörden können den Antrag für Sie stellen, auch wenn Sie Ihren PIN-Code nicht kennen.
  • Auch die Sozialarbeiter der Generaldirektion Person mit Behinderunghelfen Ihnen gerne weiter. Eine Übersicht der Sitzungstage in Ihrer Nähe finden Sie unter handicap.belgium.be Neues Fenster Über das Kontaktformular Neues Fenster können Sie auch einen Termin vereinbaren. Unsere Mitarbeiter können den Antrag für Sie stellen, auch wenn Sie Ihren PIN-Code nicht kennen.
  • Auch die meisten Krankenkassen können Ihnen weiterhelfen.
  • In bestimmten Fällen ist eine Bevollmächtigung möglich, so dass eine nahestehende Person den Antrag mit Ihrer eigenen eID-Karte einreichen kann. Das gilt auch für Eltern von Kindern, die z.B. selbst noch keine Kids-ID haben. Weitere Auskünfte finden Sie unter: Wie kann Ich jemandem bei der Antragstellung helfen? Neues Fenster

Einen Leitfaden Neues Fenster finden Sie auf der Webseite der Generaldirektion Personen mit Behinderung.

Zusätzliche Informationen