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Anerkennung und Bewertung Ihrer Behinderung

Wenden Sie sich zur Anerkennung Ihrer Behinderung an die Generaldirektion Personen mit Behinderung. So erhalten Sie Anspruch auf verschiedene Beihilfen und Vorzugsregelungen.

Ab dem 18. Lebensjahr haben Personen mit Behinderung Anspruch auf eine Reihe spezifischer Beihilfen oder steuerliche und soziale Vorzugsregelungen. Voraussetzung ist allerdings, dass Ihre Behinderung von einem Arzt untersucht und anerkennt wird. Dabei prüft der Arzt beispielsweise, welche Hürden einer Erwerbstätigkeit im Wege stehen und wie selbstständig Sie im Alltag sind. Auf dieser Grundlage entscheidet der FÖD Soziale Sicherheit dann, welche Beihilfen Sie im Einzelnen erhalten.

Möchten Sie Beihilfen oder andere Vorteilsregelungen in Anspruch nehmen? Dann muss Ihre Behinderung zunächst in einem nahegelegenen medizinischen Zentrum der Generaldirektion Personen mit Behinderung eingestuft werden.

Welche Bedingungen gelten für die Anerkennung einer Behinderung?

Sind Sie über 18 Jahre, prüft der Arzt, ob Sie wegen Ihrer Behinderung Schwierigkeiten haben, zu arbeiten. Er prüft auch, wie weit Ihre Behinderung Sie in Ihren alltäglichen Tätigkeiten einschränkt. Sobald wir Ihren elektronischen Antrag empfangen haben, wird die GD Personen mit Behinderung die medizinischen Daten bei Ihrem behandelnden Arzt anfordern. Um zu prüfen, ob Sie die Anforderungen erfüllen, können Sie zu einem Gespräch in einem der medizinischen Zentren eingeladen werden.

Befristete oder unbefristete Anerkennung?

Der Arzt kann entscheiden, Ihre Behinderung nur für einen bestimmten Zeitraum anzuerkennen, wenn er der Meinung ist, dass sich Ihr Gesundheitszustand noch verbessern wird. Dies ist bei Kindern häufig der Fall. Sobald Ihr medizinischer Zustand stabil ist, wird er entscheiden, dass Ihre Behinderung unbefristet anerkannt werden kann.

Wie beantrage ich eine Anerkennung?

Wie das Antragsverfahren zur Anerkennung Ihrer Behinderung verläuft, lesen Sie unter der Rubrik Anerkennung Ihrer Behinderung auf der Website der GD für Personen mit Behinderung.

Melden Sie sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis auf My Handicap an. Beantworten Sie die Fragen, mit denen festgestellt werden soll, wie weit Ihre Behinderung Ihre Selbstständigkeit einschränkt.

Was passiert weiter? 

Sobald Sie den Fragebogen verschickt haben, erhält die GD Personen mit Behinderung eine elektronische Meldung über Ihren Antrag. Die Mitarbeiter der GD kontaktieren daraufhin Ihren behandelnden Arzt, um die erforderlichen Informationen anzufragen. So wird überprüft, ob Sie die Bedingungen erfüllen. Die Entscheidung wird Ihnen per Brief mitgeteilt.

Brauchen Sie Hilfe?

Wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde, Ihr ÖSHZ oder ihre Krankenkasse, wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Fragebogens benötigen. Vergessen Sie nicht, Ihren Personalausweis, Ihre Bankkontonummer sowie den Namen Ihres behandelnden Arztes mitzubringen! Auch die Sozialarbeiter der GD Personen mit Behinderung sind für Sie da, wenn Sie Fragen haben. 


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