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Steuerliche Vorteile

Personen mit Behinderung haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Steuervorteile zur finanziellen Entlastung.

Personen mit Behinderung profitieren von einer verminderten Grundsteuer auf ihre Wohnung. Dies gilt sowohl für Mieter/innen als auch für Eigentümer/innen. Bei der Einkommenssteuer für natürliche Personen gilt für sie ein höherer Freibetrag.

Beim Kauf eines Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen haben sie Anspruch auf einen reduzierten MwSt.-Satz von 6 %. Hinzu kommen eine Freistellung von der Gebühr für die Erstzulassung eines Wagens und von der jährlichen Kfz-Gebühr.

In Flandern gelten zusätzliche Steuervorteile: Erben Sie als Person mit Behinderung von jemandem, der seinen Wohnsitz in Flandern hatte? Dann müssen Sie weniger Erbschaftssteuer zahlen. Bei Ihrer Wasserrechnung sind Sie sowohl von der übergemeindlichen Klärabgabe als auch von der Wasserverschmutzungsabgabe befreit.

Um was und um wen geht es?

Diese Vorteilsregelung richtet sich an Personen mit Behinderung. Sie setzt sich zusammen aus:

  • der Anwendung eines verminderten MwSt.-Satzes von 6% beim Kauf eines Fahrzeuges und der Rückerstattung des bezahlten MwSt.-Betrags,
  • der Anwendung eines verminderten MwSt.-Satzes von 6% beim Kauf von Ersatzteilen und Autozubehör und bei Wartung und Reparatur,
  • der Zulassungssteuerbefreiung, und
  • der Verkehrssteuerbefreiung.

Welche Bedingungen gelten?

Die Maßnahme richtet sich an:

  • Personen, die vollständig blind sind; oder
  • Personen, deren obere Gliedmaßen vollständig gelähmt sind; oder
  • Personen, denen die oberen Gliedmaßen amputiert worden sind (auch bei Amputation der beiden Hände ab dem Handgelenk); oder
  • Personen mit einer bleibenden Invalidität der unteren Gliedmaßen von mindestens 50%; oder
  • Militär- oder Zivilkriegsinvaliden mit einer Invaliditätspension von 50% (für die MwSt.) oder 60% (für die Inbetriebnahme- und Verkehrssteuer).

Die Generaldirektion Personen mit Behinderung bescheinigt die Behinderung von Personen, die keine Kriegsinvaliden sind. Der Gerichtsmedizinische Dienst (GMD) ist für die Anerkennung von Kriegsinvaliden zuständig.

Wie beantrage ich diesen Steuervorteil?

Haben Sie die Sonderbescheinigung MwSt. Fahrzeuge bereits erhalten (diese gibt Ihnen Anspruch auf steuerliche Vorteile für Ihr Fahrzeug)?

Dann brauchen Sie nichts mehr zu tun. Wir übermitteln dem Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen und dem Dienst für KFZ-Steuer diese Bescheinigung auf elektronischem Wege. 

Haben Sie noch keine Sonderbescheinigung MwSt. Fahrzeuge erhalten? 

Melden Sie sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis auf My Handicap an. Beantworten Sie die Fragen, die ermitteln sollen, inwiefern Ihre Behinderung Ihre Selbstständigkeit einschränkt.

Was passiert weiter?

Sobald Sie den Fragebogen abgeschickt haben, erhalten wir eine elektronische Meldung über Ihren Antrag. Daraufhin machen wir uns an die Arbeit. Wir kontaktieren Ihren behandelnden Arzt, um die erforderlichen Informationen zu erbitten. Wir überprüfen, ob Sie die Bedingungen erfüllen. Haben Sie Anspruch auf steuerliche Vorteile für Ihr Fahrzeug, so übermitteln wir dem Föderalen Öffentlichen Dienst Finanzen und dem Dienst für KFZ-Steuer diese Bescheinigung auf elektronischem Wege. Somit müssen Sie selbst keine Papierbescheinigung mehr übermitteln.

Brauchen Sie Hilfe?

Wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde, Ihr ÖSHZ oder Ihre Krankenkasse, wo man Ihnen beim Ausfüllen des Fragebogens gerne weiterhilft. Vergessen Sie nicht, Ihren Personalausweis, Ihre Bankkontonummer sowie den Namen Ihres behandelnden Arztes mitzubringen! Daneben sind auch die Sozialarbeiter der GD Personen mit Behinderung für Sie da. 


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Was und für wen?

Personen, die eine Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens, eine Eingliederungsbeihilfe oder eine Beihilfe zur Unterstützung von Betagten erhalten, müssen den Sanierungsbeitrag oder die Wasserreinigungsgebühr nicht bezahlen.

Bedingungen?

Die Maßnahme besteht nur in Flandern.

Die Zielgruppe sind Personen mit Behinderung, welche:

  • die Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens erhalten;
  • die Eingliederungsbeihilfe erhalten.

Weitere Informationen über diese Beihilfen finden Sie unter Beihilfen auf der Website GD Personen mit Behinderung.

Wie beantrage ich diese Befreiung?

Stellen Sie einen Antrag bei der Vlaamse Milieumaatschappij (Flämischen Umweltgesellschaft) bzw. Ihrer lokalen Wassergesellschaft. Ihre Angaben finden Sie auf Ihrer Wasserrechnung. Sie können sie auch beim Sozialdienst Ihrer Gemeinde erhalten. Um eine Befreiung von der Wasserreinigungsgebühr beanspruchen zu können, müssen Sie von der GD Personen mit Behinderung anerkannt sein und eine Beihilfe erhalten.

Sind Sie schon als Person mit Behinderung anerkannt?

Dann haben Sie eine allgemeine Bescheinigung „Anerkennung der Behinderung” empfangen. Diese Bescheinigung enthält eine Reihe von Maβnahmen, die Sie dank der Anerkennung Ihrer Behinderung in Anspruch nehmen können. Sie müssen dem zuständigen Dienst selbst keine Bescheinigung übermitteln. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie eine Beihilfe erhalten.

Sind Sie noch nicht als Person mit Behinderung anerkannt? 

Melden Sie sich mit Ihrer elektronischen Identitätskarte auf My Handicap an. Beantworten Sie die Fragen, die ermitteln sollen, inwiefern Ihre Behinderung Ihre Selbstständigkeit einschränkt.

Was passiert weiter?

Sobald Sie den Fragebogen verschickt haben, erhalten wir eine elektronische Meldung über Ihren Antrag. Damit machen wir uns an die Arbeit. Wir kontaktieren Ihren behandelnden Arzt, um die erforderlichen Informationen zu erbitten. Wir überprüfen, ob Sie die Bedingungen erfüllen. Wenn Sie eine Befreiung auf der Wasserrechnung beanspruchen, übermitteln wir der zuständigen Instanz (Vlaamse Milieumaatschappij (VMM) - der Flämischen Umweltgesellschaft) die Bescheinigung auf elektronischem Wege. Somit müssen Sie selbst keine Papierbescheinigung mehr übermitteln. 


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Was und für wen?

Personen, die eine Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens, eine Eingliederungsbeihilfe oder eine Beihilfe zur Unterstützung von Betagten erhalten, müssen den übergemeindlichen Sanierungsbeitrag auf der Wasserrechnung oder die Wasserreinigungsgebühr nicht bezahlen.

Bedingungen?

Die lokalen Wassergesellschaften und/oder die Vlaamse Milieumaatschappij (Flämische Umweltgesellschaft) gewähren diese Maßnahme. Die Maßnahme besteht nur in Flandern.

Wie beantrage ich diese Befreiung?

Sind Sie schon als Person mit Behinderung anerkannt?

Dann haben Sie eine allgemeine Bescheinigung „Anerkennung der Behinderung” empfangen. Diese Bescheinigung enthält eine Reihe von Maβnahmen, die Sie dank der Anerkennung Ihrer Behinderung in Anspruch nehmen können. Sie müssen dem zuständigen Dienst selbst keine Bescheinigung übermitteln. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie eine Beihilfe erhalten.

Sind Sie noch nicht als Person mit Behinderung anerkannt? 

Melden Sie sich mit Ihrer elektronischen Identitätskarte auf My Handicap an. Beantworten Sie die Fragen, die ermitteln sollen, inwiefern Ihre Behinderung Ihre Selbstständigkeit einschränkt.

Was passiert weiter?

Sobald Sie den Fragebogen verschickt haben, erhalten wir eine elektronische Meldung über Ihren Antrag. Damit machen wir uns an die Arbeit. Wir kontaktieren Ihren behandelnden Arzt, um die erforderlichen Informationen zu erbitten. Wir überprüfen, ob Sie die Bedingungen erfüllen. Wenn Sie eine Befreiung auf der Wasserrechnung beanspruchen, übermitteln wir der zuständigen Instanz (Vlaamse Milieumaatschappij (VMM) - der Flämischen Umweltgesellschaft) die Bescheinigung auf elektronischem Wege. Somit müssen Sie selbst keine Papierbescheinigung mehr übermitteln. 

Brauchen Sie Hilfe?

Wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde, Ihr ÖSHZ oder ihre Krankenkasse, wo man Sie beim Ausfüllen des Fragebogens begleiten wird. Vergessen Sie nicht ihre Identitätskarte, Ihre Bankkontonummer sowie den Namen Ihres behandelnden Arztes mitzubringen! Auch die Sozialarbeiter der GD Personen mit Behinderung sind immer noch für Sie da. 


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Was und für wen?

Die Maßnahme besteht aus einer Ermäßigung des Immobiliensteuervorabzugs und einer Erhöhung des steuerbefreiten Einkommensanteils für Personen mit Behinderung.

Bedingungen?

Zielgruppe der Maßnahme für die Steuer der natürlichen Personen sind Personen, bei denen aufgrund von vor dem 65. Lebensjahr geschehenen und bewiesenen Tatsachen festgestellt worden ist, dass:

  • ihre Erwerbsfähigkeit wegen des körperlichen oder psychischen Zustandes auf ein Drittel oder weniger dessen, was eine Person ohne Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verdienen kann, eingeschränkt ist; oder
  • ihr Gesundheitszustand einen totalen Selbständigkeitsverlust oder eine Einschränkung der Selbständigkeit von wenigstens 9 Punkten mit sich bringt; oder
  • sie nach dem in der Kranken- und Invalidenversicherung vorgesehenen Zeitraum der primären Arbeitsunfähigkeit eine Einschränkung ihrer Erwerbsfähigkeit auf höchstens ein Drittel aufweisen; oder
  • eine Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung bestimmt, dass sie eine bleibende körperliche oder psychische Behinderung oder Arbeitsunfähigkeit von wenigstens 66 % haben.

Zielgruppe der Maßnahme für den Immobiliensteuervorabzug sind Mieter oder Eigentümer, die eine Behinderung aufweisen oder in deren Haushalt eine Person behindert ist.

Wie beantrage ich diese Maßnahmen?

Sind Sie schon als Person mit Behinderung anerkannt?

Dann haben Sie eine allgemeine Bescheinigung „Anerkennung der Behinderung” empfangen. Diese Bescheinigung enthält eine Reihe von Maβnahmen, die Sie dank der Anerkennung Ihrer Behinderung in Anspruch nehmen können. Sie müssen dem zuständigen Dienst selbst keine Bescheinigung übermitteln. 

Sind Sie noch nicht als Person mit Behinderung anerkannt? 

Melden Sie sich mit Ihrer elektronischen Identitätskarte auf My Handicap an. Beantworten Sie die Fragen, die ermitteln sollen, inwiefern Ihre Behinderung Ihre Selbstständigkeit einschränkt.

Was passiert weiter?

Sobald Sie den Fragebogen verschickt haben, erhalten wir eine elektronische Meldung über Ihren Antrag. Damit machen wir uns an die Arbeit. Wir kontaktieren Ihren behandelnden Arzt, um die erforderlichen Informationen zu erbitten. Wir überprüfen, ob Sie die Bedingungen erfüllen. Wenn Sie diese steuerlichen Maßnahmen beanspruchen, übermitteln wir der zuständigen Instanz (dem FÖD Finanzen) die Bescheinigung auf elektronischem Wege. Somit müssen Sie selbst keine Papierbescheinigung mehr übermitteln. 

Brauchen Sie Hilfe?

Wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde, Ihr ÖSHZ oder ihre Krankenkasse, wo man Sie beim Ausfüllen des Fragebogens begleiten wird. Vergessen Sie nicht ihre Identitätskarte, Ihre Bankkontonummer sowie den Namen Ihres behandelnden Arztes mitzubringen! Auch die Sozialarbeiter der GD Personen mit Behinderung sind immer noch für Sie da. 

 


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Was und für wen?

Schwerbehinderten Erben kann eine Erbschaftssteuerermäßigung gewährt werden. Da diese Ermäßigung nur in der Flämischen Region gilt, muss sich der letzte steuerliche Wohnsitz des Verstorbenen dort befinden.

Bedingungen?

Sie müssen als Schwerbehinderter anerkannt sein: Einschränkung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 2/3 und/oder 9 Punkte für Selbständigkeit. Sie müssen auch eine Beihilfe erhalten. Hierfür können Sie bei der GD Personen mit Behinderung eine Bescheinigung bekommen. Lesen Sie mehr auf der Seite Hilfen von anderen Diensten auf der Website Generaldirektion Personen mit Behinderung.

Wie beantrage ich eine Erbschaftssteuerermäßigung?

Die Generaldirektion Personen mit Behinderung übermittelt die Bescheinigung.

Die Generalverwaltung der Patrimoniumdokumentation des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen gewährt die Maßnahme.

Weitere Informationen?
Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen
Generalverwaltung der Patrimoniumdokumentation
Kataster, Registrierung und Domänen
Avenue du Roi Albert II 33 boîte 50
1030 BRÜSSEL
02 572 57 57 (werktags von 8.00 bis 17.00 Uhr)
https://finanzen.belgium.be/de
info.sq@minfin.fed.be


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