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Behinderung: eine Änderung Ihrer Situation melden

Die Beihilfe, die Sie als Person mit Behinderung erhalten, richtet sich nach dem Grad Ihrer Selbstständigkeit (Ihrem Gesundheitszustand) und Ihrer familiären Situation. Informieren Sie den FÖD Soziale Sicherheit, wenn es wesentliche Änderungen in diesen Punkten gibt. Ihre Beihilfe wird dann an Ihre neue Situation angepasst.

Eine Änderung Ihrer Gesundheitssituation kann einen Einfluss auf Ihre Selbständigkeit haben. Eine Einschränkung Ihrer Selbständigkeit bedeutet, dass Ihnen Ihre Behinderung die Durchführung von alltäglichen Aktivitäten erschwert. Informieren Sie den FÖD Soziale Sicherheit über jede Änderung Ihrer Situation, damit er Ihre Beihilfe gegebenenfalls anpassen kann.

Wann wird Ihre Beihilfe angepasst?

Ihre Gesundheitssituation und der Selbständigkeitsgrad müssen sich wesentlich geändert haben. Nach einer Untersuchung treffen die Ärzte der GD Personen mit Behinderung die abschließende Entscheidung.

Was müssen Sie tun?


Die Höhe Ihrer Beihilfe hängt unter anderem von Ihrer familiären Situation ab. Wenn sich Ihre Situation ändert (Familienstand, Adresse, Einkommen…), so müssen Sie uns dies melden. Die Änderung kann sich auf Ihre Beihilfe oder Ihren Anspruch auf andere Vorteilsregelungen auswirken.

Wann müssen Sie eine Änderung melden?

Sobald sich Ihre persönliche Lage ändert, müssen Sie dies der GD Personen mit Behinderung melden. In der Rubrik Änderungen melden finden Sie die Voraussetzungen.

Wie müssen Sie vorgehen?

Es gibt verschiedene Verfahren, je nachdem welcher Aspekt sich ändert:

  • Ihr Familienstand ändert sich,
  • die Zusammensetzung Ihres Haushalts ändert sich,
  • Sie ziehen um,
  • Sie verschenken oder verkaufen Eigentum,
  • Sie gehen ins Gefängnis oder werden in einer speziellen Einrichtung aufgenommen.

Die jeweils geltenden Verfahren finden Sie auf der Seite Änderung der persönlichen Situation auf der Website der GD Personen mit Behinderung.


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