Änderung Ihrer Situation
Infomieren Sie den FÖD Soziale Sicherheit über jede Änderung Ihrer Situation.
Die Beihilfe, die Sie als Person mit Behinderung erhalten, richtet sich nach dem Grad Ihrer Selbstständigkeit (Ihrem Gesundheitszustand) und Ihrer familiären Situation. Informieren Sie den FÖD Soziale Sicherheit, wenn es wesentliche Änderungen in diesen Punkten gibt. Ihre Beihilfe wird dann an Ihre neue Situation angepasst.
Ihre Gesundheitssituation ändert sich
Selbständigkeit
Eine Änderung Ihrer Gesundheitssituation kann einen Einfluss auf Ihre Selbständigkeit haben. Eine Einschränkung Ihrer Selbständigkeit bedeutet, dass Ihnen Ihre Behinderung die Durchführung von alltäglichen Aktivitäten erschwert.
Bedingungen?
Ihre Gesundheitssituation und der Selbständigkeitsgrad müssen sich wesentlich geändert haben. Nach einer Untersuchung treffen die Ärzte der GD Personen mit Behinderung die abschließende Entscheidung.
Was muss ich tun?
- Verschlechtert sich Ihre Selbständigkeit? Dann können Sie einen neuen Antrag stellen. Wir raten Ihnen an, sich zunächst bei den Sozialarbeitern des ÖSHZ, Ihrer Krankenkasse, der Vereinigungen von Personen mit Behinderung oder Ihrer Gemeinde zu beraten.
- Verbessert sich Ihre Selbständigkeit? Dann sind Sie auch dazu verpflichtet, uns darüber zu informieren. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Veränderung von Eigenständigkeit oder Erwerbsfähigkeit auf der Website der GD Personen mit Behinderung.
Institut
Interessante Links
Ihre persönliche Lage ändert sich
Persönliche Lage
Die Höhe Ihrer Beihilfe hängt unter anderem von Ihrer familiären Situation ab. Wenn sich Ihre Situation ändert (Familienstand, Adresse, Einkommen…), so müssen Sie uns dies melden. Die Änderung kann sich auf Ihre Beihilfe oder Ihren Anspruch auf andere Vorteilsregelungen auswirken.
Wann muss ich eine Änderung melden?
Sobald sich Ihre persönliche Lage ändert, müssen Sie dies der GD Personen mit Behinderung melden. In der Rubrik Änderungen melden finden Sie die Voraussetzungen.
Wie muss ich vorgehen?
Es gibt verschiedene Verfahren, je nachdem welcher Aspekt sich ändert:
- Ihr Familienstand ändert sich,
- die Zusammensetzung Ihres Haushalts ändert sich,
- Sie ziehen um,
- Sie verschenken oder verkaufen Eigentum,
- Sie gehen ins Gefängnis oder werden in einer speziellen Einrichtung aufgenommen.
Die jeweils geltenden Verfahren finden Sie auf der Seite Meine persönliche Situation ändert sich auf der Website der GD Personen mit Behinderung.