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Zusätzliche Hilfe bei schwerer oder langer Krankheit

Wenn Sie schwer oder langfristig krank werden, bietet Ihnen die Soziale Sicherheit eine Reihe von Hilfeleistungen an. Die Hilfe, die Sie erhalten, kann finanzieller Art sein oder aus einem Pflegeverlauf bestehen.

Derzeit gibt es zusätzliche Hilfe für Dialysepatienten, Krebspatienten und Patienten mit Diabetes Typ 2. Schwerbehinderte, die Hilfe bei der Bewältigung des Alltags benötigen, können eine Kostenbeteiligung erhalten, um diese Hilfe zu bezahlen. Um die Pflege für schwerwiegende Erkrankungen und teure Medikamente, die nicht erstattungsfähig sind, bezahlen zu können, stellen Sie einen Antrag an den Besonderen Solidaritätsfonds.

Die Krankenpflichtversicherung erstattet die Reisekosten in bestimmten Fällen für:

  • Krebspatienten,
  • Dialysepatienten, einschließlich Patienten, die eine Heimdialyse erhalten und
  • Kinder unter 18 Jahren, die in einem Rehabilitationszentrum betreut werden.

Bei Krebspatienten haben folgende Personen Anspruch auf Beihilfe:

  • nicht stationär behandelte Krebspatienten, die sich einer Chemo- oder Strahlentherapie unterziehen (+ Kontrollbesuche) und
  • Vater, Mutter oder Vormund von Krebspatienten unter 18 Jahren, die sich in einem Krankenhaus befinden.

Die Einzelheiten können Sie auf den Seiten Erstattung der Reisekosten von Krebspatienten (LIKIV)Erstattung der Reisekosten von Dialysepatienten (LIKIV) und Erstattung der Reisekosten von Kindern, die in einem Rehabilitationszentrum betreut werden werden auf der Website des LIKIV nachlesen (alle auf Französisch).


Sind Sie krank? Dann haben Sie möglicherweise Recht auf einen Pauschalzuschuss für Hilfe von Dritten. Sie sollten aber bestimmte Bedingungen erfüllen:

  • Sie haben Schwierigkeiten damit, übliche Handlungen des täglichen Lebens zu verrichten, und
  • Sie kommen in Betracht für eine Arbeitsunfähigkeitsentschädigung Ihrer Krankenkasse.

Kommen Sie nicht für eine Arbeitsunfähigkeitsentschädigung Ihrer Krankenkasse in Betracht? Nehmen Sie dann Kontakt auf mit der Generaldirektion Personen mit Behinderung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit.


Institutionen

Ein Pflegeverlauf organisiert und koordiniert die Vorgehensweise, die Behandlung und das Follow-up eines Patienten mit einer chronischen Krankheit.

Die Patienten können sich also auf Folgendes verlassen:

  • hochwertige Pflege
  • Kostenerstattung für die mit der chronischen Krankheit verbundene Pflege
  • Zugang zu medizinischen Geräten und Zuschüsse für diese spezielle Krankheit

Ein Pflegeverlauf beginnt mit einer Zusammenarbeit zwischen Patient, Hausarzt und Facharzt. Gemeinsam erarbeiten sie einen Pflegeplan, um die Krankheit bestmöglich zu behandeln. Der Pflegeverlauf beginnt, nachdem die drei Parteien einen 'Pflegeverlauf-Vertrag' unterschrieben haben.

Im Moment gibt es Pflegeverläufe für chronische Niereninsuffizienz und Diabetes Typ 2. Lesen Sie mehr über diese Pflegeverläufe auf der Website des LIKIV (auf Französisch).


Der Besondere Solidaritätsfonds ist ein zusätzliches Schutznetz, neben der ‘ordentlichen’ „ordentlichen“ Deckung der Krankenpflichtversicherung. Dieser Fonds gewährt Patienten, die an einer schweren Krankheit leiden, eine finanzielle Beihilfe für bestimmte medizinische Leistungen, für welche es keine Erstattung gibt und die bestimmten Kriterien entsprechen. Die wichtigsten Kriterien sind:

  • die Leistung ist teuer,
  • der wissenschaftliche Wert und die Wirksamkeit der Leistung sind motiviert und von den ermächtigten medizinischen Instanzen anerkannt worden,
  • die Leistung wurde für die Behandlung Ihrer lebenswichtigen Funktionen verschrieben,
  • eine andere Behandlung, die für eine Erstattung oder für sonst welche Finanzierung in Betracht kommt, ist für Sie unmöglich,
  • die Leistung wurde von Ihrem Facharzt, der auf Ihre Erkrankung spezialisiert ist, verschrieben.

Um den Besonderen Solidaritätsfonds in Anspruch zu nehmen, stellen Sie einen Antrag beim beratenden Arzt Ihrer Krankenkasse.

Mehr über den Besonderen Solidaritätsfonds, den Antrag und die Bedingungen erfahren Sie auf der Seite Bsonderer Solidaritätsfonds auf der Website des LIKIV (auf Französisch).


Sind Sie ein Opfer einer Asbesterkrankung? Dann können Sie eine Entschädigung aus dem Asbestfonds (AFA) erhalten. Haben Sie sich die Krankheit durch Ihre Arbeit zugezogen? In diesem Fall haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung von Fedris. Darüber hinaus haben Sie auch Anspruch auf Erstattung der medizinischen Kosten und können unter Umständen eine Entschädigung für die Inanspruchnahme einer dritten Person erhalten. Im Todesfall gibt es außerdem Zulagen für die nächsten Angehörigen und die Person, die die Beerdigungskosten trägt.

Asbest: Wann ist er gefährlich?

Asbest ist in Gebäuden, Fahrzeugen, Maschinen und verschiedenen Gegenständen zu finden. In fester Form stellt Asbest keine unmittelbare Gefahr dar, solange das Material intakt ist und nicht bearbeitet wird.

Asbest wird besonders gefährlich, wenn er als Feinstaub in Form von mikroskopisch kleinen Fasern in die Luft gelangt. Dies kann durch Verschleiß oder bei Arbeiten wie Bohren, Sägen, Schleifen oder Schleifen geschehen. Eingeatmete Asbestfasern können tief in die Lunge eindringen und dort schwere Krankheiten verursachen.

Wo kann man eine Entschädigung für eine Asbesterkrankung beantragen?

Beantragen Sie Ihre Entschädigung beim Asbestfonds (AFA) oder bei Fedris, der Föderalagentur für Berufsrisiken. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Entschädigung durch beide Träger oder durch einen der beiden Träger. Ihr Antrag bei der AFA oder Fedris wird immer in beiden Systemen geprüft.

Sie waren in Belgien Asbest ausgesetzt

Der Asbestfonds (AFA) erkennt an:

  • Asbestose,
  • diffuse Pleuraverdickung,
  • Mesotheliom,
  • Lungenkrebs,
  • Kehlkopfkrebs, und
  • Eierstockkrebs.

Für diese Krankheiten können Sie eine Entschädigung aus dem Asbestfonds beantragen. Es spielt keine Rolle, wie Sie mit Asbest in Kontakt gekommen sind, aber es muss in Belgien geschehen sein.

Sie sind durch Ihre Arbeit Asbest ausgesetzt

Waren Sie bei Ihrer Arbeit Asbestfasern ausgesetzt und sind Sie erkrankt? Dann können Sie bei Fedris eine Entschädigung für eine Asbesterkrankung beantragen.

Es muss ein eindeutiger Kausalzusammenhang zwischen der Asbesterkrankung und Ihrer beruflichen Laufbahn bestehen. Es gelten die üblichen Regeln für den Anspruch auf Entschädigung bei Berufskrankheiten.