Zusätzliche Hilfe bei schwerer oder langer Krankheit
Wenn Sie schwer oder langfristig krank werden, bietet Ihnen die Soziale Sicherheit eine Reihe von Hilfeleistungen an. Die Hilfe, die Sie erhalten, kann finanzieller Art sein oder aus einem Pflegeverlauf bestehen.
Derzeit gibt es zusätzliche Hilfe für Dialysepatienten, Krebspatienten und Patienten mit Diabetes Typ 2. Schwerbehinderte, die Hilfe bei der Bewältigung des Alltags benötigen, können eine Kostenbeteiligung erhalten, um diese Hilfe zu bezahlen. Um die Pflege für schwerwiegende Erkrankungen und teure Medikamente, die nicht erstattungsfähig sind, bezahlen zu können, stellen Sie einen Antrag an den Besonderen Solidaritätsfonds.
Erstattung von Reisekosten für Krebs- und Dialysepatienten
Die Krankenpflichtversicherung erstattet die Reisekosten in bestimmten Fällen für:
- Krebspatienten,
- Dialysepatienten, einschließlich Patienten, die eine Heimdialyse erhalten und
- Kinder unter 18 Jahren, die in einem Rehabilitationszentrum betreut werden.
Bei Krebspatienten haben folgende Personen Anspruch auf Beihilfe:
- nicht stationär behandelte Krebspatienten, die sich einer Chemo- oder Strahlentherapie unterziehen (+ Kontrollbesuche) und
- Vater, Mutter oder Vormund von Krebspatienten unter 18 Jahren, die sich in einem Krankenhaus befinden.
Die Einzelheiten können Sie auf den Seiten Erstattung der Reisekosten von Krebspatienten (LIKIV), Erstattung der Reisekosten von Dialysepatienten (LIKIV) und Erstattung der Reisekosten von Kindern, die in einem Rehabilitationszentrum betreut werden werden auf der Website des LIKIV nachlesen (alle auf Französisch).
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Zuschuss für Hilfe von Dritten
Sind Sie krank? Dann haben Sie möglicherweise Recht auf einen Pauschalzuschuss für Hilfe von Dritten. Sie sollten aber bestimmte Bedingungen erfüllen:
- Sie haben Schwierigkeiten damit, übliche Handlungen des täglichen Lebens zu verrichten, und
- Sie kommen in Betracht für eine Arbeitsunfähigkeitsentschädigung Ihrer Krankenkasse.
Kommen Sie nicht für eine Arbeitsunfähigkeitsentschädigung Ihrer Krankenkasse in Betracht? Nehmen Sie dann Kontakt auf mit der Generaldirektion Personen mit Behinderung des Föderalen Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit.
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Pflegeverläufe für chronisch Kranke
Ein Pflegeverlauf organisiert und koordiniert die Vorgehensweise, die Behandlung und das Follow-up eines Patienten mit einer chronischen Krankheit.
Die Patienten können sich also auf Folgendes verlassen:
- hochwertige Pflege
- Kostenerstattung für die mit der chronischen Krankheit verbundene Pflege
- Zugang zu medizinischen Geräten und Zuschüsse für diese spezielle Krankheit
Ein Pflegeverlauf beginnt mit einer Zusammenarbeit zwischen Patient, Hausarzt und Facharzt. Gemeinsam erarbeiten sie einen Pflegeplan, um die Krankheit bestmöglich zu behandeln. Der Pflegeverlauf beginnt, nachdem die drei Parteien einen 'Pflegeverlauf-Vertrag' unterschrieben haben.
Im Moment gibt es Pflegeverläufe für chronische Niereninsuffizienz (auf Französisch) und Diabetes Typ 2 (auf Französisch).
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Der Besondere Solidaritätsfonds für schwere Erkrankungen
Der Besondere Solidaritätsfonds ist ein zusätzliches Schutznetz, neben der ‘ordentlichen’ „ordentlichen“ Deckung der Krankenpflichtversicherung. Dieser Fonds gewährt Patienten, die an einer schweren Krankheit leiden, eine finanzielle Beihilfe für bestimmte medizinische Leistungen, für welche es keine Erstattung gibt und die bestimmten Kriterien entsprechen. Die wichtigsten Kriterien sind:
- die Leistung ist teuer,
- der wissenschaftliche Wert und die Wirksamkeit der Leistung sind motiviert und von den ermächtigten medizinischen Instanzen anerkannt worden,
- die Leistung wurde für die Behandlung Ihrer lebenswichtigen Funktionen verschrieben,
- eine andere Behandlung, die für eine Erstattung oder für sonst welche Finanzierung in Betracht kommt, ist für Sie unmöglich,
- die Leistung wurde von Ihrem Facharzt, der auf Ihre Erkrankung spezialisiert ist, verschrieben.
Um den Besonderen Solidaritätsfonds in Anspruch zu nehmen, stellen Sie einen Antrag beim beratenden Arzt Ihrer Krankenkasse.
Mehr über den Besonderen Solidaritätsfonds, den Antrag und die Bedingungen erfahren Sie auf der Seite Bsonderer Solidaritätsfonds auf der Website des LIKIV (auf Französisch).
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Entschädigung für Asbesterkrankungen
Sind Sie ein Opfer einer Asbesterkrankung? Dann können Sie eine Entschädigung aus dem Asbestfonds (AFA) erhalten. Wenn Ihre Krankheit auf Ihre Arbeit zurückzuführen ist, können Sie eine zusätzliche Entschädigung für Berufskrankheiten bei Fedris, der Föderalagentur für Berufsrisiken, geltend machen.
Unter betimmten Umständen haben Sie auch Anspruch auf Erstattung der medizinischen Kosten oder auf eine Entschädigung für die Inanspruchnahme einer dritten Person. Im Todesfall sind Zulagen für die nächsten Angehörigen und die Person, die die Beerdigungskosten trägt, vorgesehen.
Wann ist Asbest gefährlich?
Asbest kann in Gebäuden, Fahrzeugen, Maschinen und verschiedenen Gegenständen vorkommen. In fester Form stellt Asbest keine unmittelbare Gefahr dar, solange das Material intakt ist und nicht bearbeitet wird.
Asbest wird dann gefährlich, wenn er als Feinstaub in Form von mikroskopisch kleinen Fasern in die Luft gelangt. Dieser Feinstaub kann durch Verschleiß oder bei Arbeiten (Bohren, Sägen, Schleifen oder Polieren) entstehen. Eingeatmete Asbestfasern können tief in die Lunge eindringen und dort schwere Krankheiten verursachen.
Wo kann man eine Entschädigung für eine Asbesterkrankung beantragen?
Sie können die Entschädigung beim Asbestfonds (AFA) oder bei Fedris beantragen. Je nach Ihrer persönlichen Situation haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung durch einen der beiden Träger oder sogar durch beide Träger. Bei jedem Antrag werden immer beide Entschädigungssysteme berücksichtigt.
Sie waren in Belgien Asbest ausgesetzt
Der Asbestfonds (AFA) entschädigt folgende Krankheiten:
- Asbestose,
- diffuse Pleuraverdickung,
- Mesotheliom,
- Lungenkrebs,
- Kehlkopfkrebs,
- Eierstockkrebs.
Für diese Krankheiten können Sie eine Entschädigung aus dem Asbestfonds beantragen. Es spielt keine Rolle, wie Sie mit Asbest in Kontakt gekommen sind, aber es muss in Belgien geschehen sein.
Sie waren durch Ihre Arbeit Asbest ausgesetzt
Waren Sie bei Ihrer Arbeit Asbest ausgesetzt und sind Sie daraufhin erkrankt? Dann können Sie bei Fedris im Rahmen der Regelungen für Berufskrankheiten eine Entschädigung für jede Krankheit beantragen, die auf das Asbest zurückzuführen ist.
Es muss ein eindeutiger Kausalzusammenhang zwischen der Asbesterkrankung und Ihrer beruflichen Laufbahn bestehen.
Es gelten die üblichen Regeln für den Anspruch auf Entschädigung bei Berufskrankheiten. Das Prozedere hängt von Ihrer Arbeit und Ihrem Berufsstatus ab.
Weitere Informationen
Die Vorgehensweise und die entsprechenden Formulare für die Entschädigung für Berufskrankheiten finden Sie auf der Website von Fedris (auf Französisch).