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Berufskrankheit

In Belgien kümmert sich die Föderalagentur für Berufsrisiken (Fedris) um die Prävention von Berufskrankheiten sowie um Beihilfen für Betroffene.

Um Ihre Krankheit anerkennen zu lassen, wenden Sie sich an Fedris und stellen dort einen Antrag. Wird Ihr Antrag anerkannt, haben Sie Anspruch auf Ersatzleistungen. Selbstständige wenden sich an die Kranken- und Invaliditätskasse für Selbstständige, wenn sie an einer Berufskrankheit leiden. Fedris ist in diesem Fall nicht zuständig.

Liste der Berufskrankheiten

Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, die durch die Ausübung Ihres Berufs verursacht wird. Es besteht eine Liste mit über 150 Berufskrankheiten. Opfer dieser Krankheiten können von der Föderalagentur für Berufsrisiken (Fedris) eine Entschädigung bekommen.

Offenes System

Es ist auch möglich, eine Entschädigung für eine Krankheit, die nicht auf der Liste steht, zu erhalten; in einem solchen Fall ist es aber schwieriger, den Zusammenhang zwischen Krankheit und Beruf zu beweisen.

Typische Berufskrankheiten

Berufskrankheiten, die oft durch Fedris anerkannt werden, sind Tendinopathien der oberen Gliedmaßen (Schulter, Handgelenk oder Ellbogen), Karpaltunnelsyndrom, Krankheiten der Atemwege (z.B. Pneumokoniose, Asbestkrankheiten), durch Lärm verursachte Taubheit oder Schwerhörigkeit, Hautkrankheiten (z.B. Allergie), Infektionskrankheiten und Erkrankungen der Knochen und Gelenke der oberen Gliedmaßen.

Natürlich ist diese Liste nicht vollständig: Sie können auch für andere Krankheiten eine Entschädigung bekommen.


Welche sind die Bedingungen, um eine Entschädigung zu erhalten?

Sie können eine Entschädigung von der Föderalagentur für Berufsrisiken (Fedris) bekommen, wenn Sie drei Bedingungen gleichzeitig erfüllen:

  • Sie arbeiten in einem der folgenden Statuten:
    • Arbeitnehmer im Privatsektor,
    • Bergarbeiter oder gleichgestellte Arbeiter,
    • Seemann der Handelsmarine,
    • Sie haben nach einem Arbeitsunfähigkeitszeitraum an einer Umschulung, die aufgrund eines Gesetzes oder Dekrets organisiert ist, teilgenommen,
    • Schüler oder Student,
    • Lehrling oder Praktikant, auch wenn Sie keinen Lohn beziehen, oder
    • Arbeitnehmer in einer Provinzial- oder Gemeindeverwaltung (spezifisches Verfahren).
  • während dieser Beschäftigung wurden Sie dem Berufsrisiko, das mit ihrer Krankheit zusammenhängt, ausgesetzt. Dies bedeutet, dass das Risiko, diese Krankheit zu bekommen, auf Ihrer Arbeit viel größer ist als in der übrigen Gesellschaft. Ihre Krankheit ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass Sie während Ihrer Arbeit diesem Risiko ausgesetzt wurden;
  • Sie leiden an einer Krankheit, die auf der Liste der Berufskrankheiten steht oder – wenn dies nicht der Fall ist – Sie können selbst beweisen, dass ein direkter Kausalzusammenhang zwischen Ihrer Krankheit und Ihrem Beruf besteht.

Es gibt keine Pflichtversicherung gegen Berufskrankheiten für Selbständige. Diese können sich an die Kranken- und Invalidenversicherung für Selbständige wenden.
Wenn Sie in einem anderen öffentlichen Dienst arbeiten, kontaktieren Sie am besten Ihren Personaldienst, der den betreffenden medizinischen Dienst benachrichtigen wird (Medex, Ethias...). Dieser Dienst wird dann ein medizinisches Gutachten bei Fedris beantragen können.

Wie beantrage ich eine Entschädigung?

Als (aktueller oder ehemaliger) Arbeitnehmer einer Gemeinde oder Provinz

Das Verwaltungsverfahren kann in jeder Gemeinde oder Provinz verschieden sein. Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie am besten Ihren Personaldienst. In der Praxis arbeiten Gemeinden und Provinzen immer mit Fedris zusammen. Als Arbeitnehmer müssen Sie also immer das Formular 601D ausfüllen und Ihren Arzt darum bitten, das Formular 603D auszufüllen. Der Personaldienst wird das Formular 601D ausfüllen und Fedris beide Formulare (eventuell mit medizinischen Beweisen) zuschicken. Fedris wird der Gemeinde oder Provinz seine Stellungnahme mitteilen. Die Verwaltung entscheidet selbst, ob sie Ihnen eine Entschädigung gewährt oder nicht. Sie sind ebenfalls mit der Auszahlung beauftragt. Fedris zahlt ihnen als Rückversicherer das Geld zurück.

Als (aktueller oder ehemaliger) Arbeitnehmer im Privatsektor

Sie füllen das Formular 501D aus und bitten Ihren Arzt, das Formular 503D auszufüllen. Beide Formulare schicken Sie (eventuell mit medizinischen Beweisen) Fedris zu.

Was geschieht nach dem Antrag?

Ein Antrag kann bei Fedris verschiedenen Wegen folgen. Fedris entscheidet sich immer für den Weg, der am schnellsten zu einer Entscheidung führt. Manchmal werden bestimmte Überprüfungen zuerst durchgeführt, in anderen Fällen werden alle Überprüfungen gleichzeitig erfolgen. Das Standardverfahren ist folgendes:

  1. Fedris führt eine verwaltungstechnische Kontrolle des Antrags durch und bittet eventuell um ergänzende Informationen.
  2. Ein Arzt untersucht die Formulare und die eventuellen medizinischen Beweise. Manchmal bittet der Arzt um ergänzende medizinische Unterlagen. Oft werden Sie sich einer ärztlichen Untersuchung bei Fedris unterziehen müssen (Einladung per Brief).
  3. Ein Ingenieur untersucht, ob Sie dem Berufsrisiko, das mit Ihrer Krankheit zusammenhängt, für die Sie eine Entschädigung beantragen, ausgesetzt wurden.
  4. Auf der Grundlage dieser Informationen schickt Ihnen Fedris eine mit Gründen versehene Entscheidung per Einschreiben zu. Wenn Sie eine positive Antwort bekommen, wird die Entscheidung unter anderem folgende Informationen beinhalten:
  5. Fedris zahlt Ihnen die Entschädigung direkt aus (oder der Provinz oder Gemeinde, nachdem sie Ihnen die Entschädigung ausgezahlt hat).
  6. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie vor dem Arbeitsgericht (auf Französisch) Beschwerde einreichen. Diese Beschwerde muss unter der Form eines kontradiktorischen Antrags oder einer Ladung und innerhalb eines Jahres nach dem Datum, an dem die Entscheidung Ihnen mitgeteilt wurde, eingereicht werden.
  7. Langfristig können ergänzende Untersuchungen vorgesehen werden, um den Verlauf der Krankheit zu überwachen.

 


Institut

Arten von medizinischen Kosten

Um Ihre Berufskrankheit zu behandeln werden Sie wahrscheinlich eine Reihe von medizinischen Kosten tragen: Arztbesuche, Einkauf von Medikamenten beim Apotheker, Termine im Krankenhaus…

Dank der Kranken- und Invalidenpflichtversicherung erstattet Ihre Krankenkasse in allen Fällen einen Teil dieser Kosten. Es bleibt jedoch ein Teil übrig, den Sie normalerweise selber zahlen müssen: die sogenannte Selbstbeteiligung. Wenn Ihre Berufskrankheit durch die Föderalagentur für Berufsrisiken (Fedris) anerkannt wurde, kann diese Einrichtung Ihnen die Selbstbeteiligung erstatten.

Damit Sie von Fedris eine Erstattung erhalten, müssen Ihre medizinischen Kosten:

  • entweder durch die Krankheitsversicherung anerkannt sein, oder
  • auf einer spezifischen Liste mit medizinischen Leistungen für Berufskrankheiten stehen.

Diese Kosten müssen natürlich im Zusammenhang mit der Berufskrankheit, für die Sie anerkannt wurden, stehen. Die Regelung für die Erstattung der medizinischen Kosten ist dieselbe für Arbeitnehmer im Privatsektor und für das Personal der Gemeinden und Provinzen.

Wie bekomme ich eine Erstattung?

Um Recht auf eine Erstattung zu haben, müssen Sie erst von Fedris als Opfer einer Berufskrankheit anerkannt werden. Sobald Sie einen Brief mit der Entscheidung von Fedris erhalten, bekommen Sie auch eine Anzahl unausgefüllte Verschreibungen. Für alle Kosten, die im System der Berufskrankheiten anerkannt sind, brauchen Sie nur Fedris die ausgefüllte Verschreibung zurückzuschicken, um die Erstattung zu erhalten. Brauchen Sie weitere Vorschriften? Nehmen Sie mit Ihrem Aktenverwalter Kontakt auf (sein Name wird in jedem Brief angegeben).

Bestimmte Kosten stehen nur auf einer spezifischen Liste mit medizinischen Leistungen, die mit Berufskrankheiten im Zusammenhang stehen (z.B. bestimmte Impfstoffe, Gammaglobuline, Hörgeräte, orthopädische Apparate, Handschuhe, Prothesen, Verleih von Sanitätsmaterial...). Sie können die Erstattung dieser Kosten beantragen, indem Sie das Rezept und die Rechnung Ihres Arztes an Fedris schicken.


Institut

Zeitweilige Einstellung der Arbeit bei einer Berufskrankheit

Wenn Sie eine Berufskrankheit haben, die ersten Symptome davon aufweisen oder einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, eine Berufskrankheit zu bekommen, kann die Föderalagentur für Berufsrisiken (Fedris) Ihnen vorschlagen, die Arbeit, die zu dieser Situation geführt hat, zeitweilig einzustellen. Das nennen wir die „zeitweilige Einstellung einer gesundheitsschädlichen Berufstätigkeit“.

Ich bin mit dem Vorschlag einverstanden...

Sie sind mit dem Vorschlag von Fedris, Ihre gesundheitsschädliche Arbeit zeitweilig einzustellen, einverstanden? Fedris wird dann Ihren Arbeitgeber darüber informieren, dass Sie Ihre Berufstätigkeit zeitweilig nicht mehr ausüben dürfen. Fedris wird Ihren Arbeitgeber darum bitten, Ihnen zeitweilig eine angepasste Arbeit anzubieten. Ihr Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsarzt wird ebenfalls über die Situation informiert.

… und mein Arbeitgeber ist einverstanden

Das bedeutet, dass Sie eine angepasste Arbeit in Ihrem Unternehmen ausüben können. Falls Sie wegen dieser angepassten Arbeit einen Teil Ihres Lohns verlieren, bekommen Sie eine Entschädigung von Fedris. Diese Entschädigung wird den Lohnverlust ausgleichen.

… aber mein Arbeitgeber ist nicht einverstanden

Wenn Ihr Arbeitgeber mit einem Stellenwechsel nicht einverstanden ist, oder wenn er auf den Vorschlag von Fedris innerhalb von 15 Tagen nicht reagiert, wird der Arzt von Fedris den Vorschlag zur zeitweiligen Einstellung der Arbeit bestätigen. Sie werden dann zeitweilig nicht mehr arbeiten dürfen. Während dieser Periode haben Sie Recht auf die gleiche Entschädigung wie jemand mit einer vollständigen und zeitweiligen Arbeitsunfähigkeit.

Ich bin mit dem Vorschlag nicht einverstanden

Sie dürfen den Vorschlag von Fedris ablehnen und Ihren Beruf weiterhin ausüben. In diesem Fall müssen Sie wissen, dass, sollte Ihre Berufskrankheit wieder auftreten oder sich verschlimmern und dies der weiteren Ausübung Ihres Berufs zuzuschreiben ist, Sie kein Recht auf eine Entschädigung für Berufskrankheit von Fedris mehr haben.


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Vorschlag von Fedris zur Einstellung der Arbeit

Wenn Sie:

  • eine Berufskrankheit haben, 
  • die ersten Symptome davon aufweisen, oder
  • einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, eine Berufskrankheit zu bekommen,

kann die Föderalagentur für Berufsrisiken (Fedris) Ihnen dann vorschlagen, die Arbeit, die zu dieser Situation geführt hat, nie wieder auszuführen. Das nennen wir die "definitive Einstellung einer gesundheitsschädlichen Berufstätigkeit".

Ich bin mit dem Vorschlag einverstanden

Wenn Sie mit dem Vorschlag von Fedris zur Einstellung der schädlichen Arbeit einverstanden sind, bekommen Sie von Fedris eine Erklärung, auf der die Risiken, denen Sie nie wieder ausgesetzt werden dürfen, angegeben sind (z.B. Lärm).

Ihr Arbeitgeber wird von Ihnen nie mehr verlangen dürfen, dass Sie eine solche Arbeit ausführen; Sie selber werden nie wieder eine Arbeit, die Sie diesem Risiko aussetzt, annehmen dürfen. Falls Sie sich für eine neue Arbeitsstelle (oder eine Arbeitsstellenänderung) ärztlich untersuchen lassen müssen, müssen Sie dem Gefahrenverhütungsberater-Arbeitsarzt die Erklärung von Fedris zeigen.
Sie haben Recht auf zwei Entschädigungen:

  • eine Pauschalentschädigung, die der Entschädigung für vollständige und bleibende Arbeitsunfähigkeit entspricht, während 90 Tagen, und 
  • eventuell eine "definitive Entfernungsrente", weil Ihre Chancen, eine neue Arbeit zu finden, geringer sein können. Wenn Sie bleibend arbeitsunfähig sind, wird diese Rente konkret Ihrem Grad bleibender Arbeitsunfähigkeit hinzugefügt.

Schließlich können Sie in manchen Fällen an einer kostenlosen Umschulung teilnehmen. Während der Umschulung haben Sie Recht auf eine Entschädigung für vollständige und bleibende Arbeitsunfähigkeit.

Ich bin mit dem Vorschlag nicht einverstanden

Sie dürfen den Vorschlag von Fedris ablehnen und Ihren Beruf weiterhin ausüben. In diesem Fall müssen Sie wissen, dass, sollte Ihre Berufskrankheit wieder auftreten oder sich verschlimmern und dies der weiteren Ausübung Ihres Berufs zuzuschreiben ist, Sie kein Recht auf eine Entschädigung für Berufskrankheit von Fedris mehr haben.

 


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Umschulung nach einer Berufskrankheit

Wenn Sie eine gesundheitsschädliche Arbeit definitiv eingestellt haben nachdem Sie eine Berufskrankheit bekommen haben, können Sie eventuell an einer kostenlosen Ausbildung teilnehmen. Sie können selber einen Vorschlag machen, aber Ihr Arbeitgeber oder die Föderalagentur für Berufsrisiken (Fedris) können auch eine Umschulung anregen.

An welcher Ausbildung darf ich teilnehmen?

Sie können an einer Ausbildung teilnehmen, um Ihren Beruf oder Ihre Funktion zu wechseln. Es kann sich um Folgendes handeln: 

  • eine Berufsausbildung, die von einer für Arbeitsbeschaffung und/oder Berufsbildung zuständigen öffentlichen Dienststelle organisiert oder subventioniert wird (Arbeitsamt, FOREM, Actiris, VDAB);
  • eine individuelle Berufsausbildung in einer Lehranstalt, die von einer für Arbeitsbeschaffung und/oder Berufsbildung zuständigen öffentlichen Dienststelle anerkannt oder empfohlen wird;
  • eine Ausbildung beim derzeitigen Arbeitgeber, bei einem anderen Arbeitgeber oder in einem sektoriellen Ausbildungszentrum (Cefora…).

Bekomme ich eine Entschädigung?

Während der ganzen Umschulung haben Sie Recht auf eine Entschädigung, die mit der Entschädigung für eine bleibende Arbeitsunfähigkeit von 100 % übereinstimmt. Die im Rahmen der Umschulung anfallenden Fahrtkosten werden zurückerstattet.

Die Umschulung selbst ist für den Arbeitnehmer immer kostenlos. Sie wird von Fedris bezahlt.


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Nicht ohne Gefahr

Ehemalige Arbeitnehmer des Holzsektors, die mindestens 20 Jahre lang Holzstaub ausgesetzt waren, können sich kostenlos auf Nasen- und Nasennebenhöhlenkrebs untersuchen lassen. Die Föderalagentur für Berufsrisiken (Fedris) übernimmt die Kosten dieser Untersuchung. Es handelt sich um einen ärztlichen Termin und um eine Endoskopie mit oder ohne Biopsie.

Holz bearbeiten ist nicht ohne Gefahr. Holzstaub erhöht das Risiko auf Nasenkrebs. Jedes Jahr zählt man in Belgien über 100 Fälle von Nasenkrebs. Wenn die Krankheit aber frühzeitig entdeckt wird, sind die Heilungschancen größer und ist das Risiko, dass ernste und dauerhafte Schädigungen zurückbleiben, geringer. Von daher ist es sehr wichtig, sich rechtzeitig untersuchen zu lassen.

Voraussetzungen für eine kostenlose Untersuchung

  • Sie sind mindestens 55 Jahre alt.
  • Sie haben mindestens 20 Jahre lang im Holzsektor gearbeitet (im Privatsektor oder bei einer Gemeinde- oder Provinzialverwaltung).
  • Sie üben keine Berufstätigkeit mehr aus, bei der Sie mit Holzstaub in Kontakt kommen.
  • Sie weisen eines der folgenden Symptome auf.

 Symptome, die auf Nasenkrebs hinweisen können

  • Einseitig verstopfte Nase während mehr als 15 age ohne deutlichen Grund;
  • Nasenbluten, ohne dass Sie sich gestoßen haben;
  • Verminderung oder Verlust des Geruchssinns;
  • Blutverlust beim Naseputzen.

Natürlich können diese Anzeichen einen anderen Ursprung haben, aber man sollte sie ernst nehmen, wenn man lange Zeit im Holzsektor gearbeitet hat. Besuchen Sie also schnell Ihren Hausarzt oder einen Hals-Nasen-Ohren-Arzt (HNO-Arzt).

Wie erhalte ich eine kostenlose Untersuchung?

Sie arbeiten nicht mehr im Holzsektor und denken, dass Sie die Voraussetzungen für eine Untersuchung erfüllen? Schicken Sie Fedris das Antragsformular BOIS-1 (auf Französisch) zu. Sie erhalten im Prinzip sehr schnell eine Antwort von Fedris. Wenn die Antwort positiv ist, können Sie sich kostenlos untersuchen lassen. Mit dem Brief von Fedris finden Sie auch Dokumentation für den HNO-Arzt.

Nichts Verdächtiges bei der Untersuchung

Wenn bei der ersten Untersuchung nichts Verdächtiges entdeckt wird, können Sie sich nochmals kostenlos untersuchen lassen, wenn Sie später ein oder mehrere Symptome aufweisen. Fedris übernimmt die Kosten für 2 Untersuchungen pro Jahr.

Feststellung von Nasenkrebs bei der Untersuchung

Wenn bei der Untersuchung Nasen- oder Nasennebenhöhlenkrebs entdeckt wird, müssen Sie sich so schnell wie möglich behandeln lassen. Im Prinzip wird Ihre Krankheit als eine Berufskrankheit anerkannt. Sie müssen nichts unternehmen, um diese Anerkennung zu erhalten. Ihr HNO-Arzt wird Fedris das medizinische Bericht und das Ergebnis einer Biopsie zukommen lassen. Fedris leitet daraufhin alle notwendige Schritte ein, um Ihr Recht auf Entschädigung für eine Berufskrankheit zu überprüfen.


Rückenschmerzen mildern

Leiden Sie an Rückenschmerzen? Um anhaltende Schmerzen zu vermeiden, ist aktiv bleiben der Schlüssel zu einer erfolgreichen Behandlung. Es ist besser, sich nicht zu lange auszuruhen. Sie können auch, dank der Föderalagentur für Berufsrisiken (Fedris), an maximal 36 Rehabilitationssitzungen teilnehmen, um Ihre Schmerzen zu mildern oder zu beseitigen. Dafür müssen Sie aber gewisse Bedingungen erfüllen.

Ihre Vorteile

  • Kostenlose, multidisziplinarische Rehabilitationssitzungen in einem zugelassenen Rehabilitationszentrum. Dort wird man Ihnen zahlreiche Hilfsmittel anbieten, um Ihre Rückenschmerzen zu behandeln: 
    • Fitnesstraining, 
    • psychologische Beratung, 
    • Heilgymnastik, 
    • Beschäftigungstherapie, 
    • Physiotherapie... 

Sie können höchstens an 36 Sitzungen von je zwei Stunden, verteilt über 6 Monate, teilnehmen. Diese Sitzungen sind kostenlos, da Fedris die Selbstbeteiligung zahlt und die Krankenkasse die übrigen Kosten übernimmt.

  • Vergütung (von Fedris) für die Kosten der Fahrt zum und ab dem Rehabilitationszentrum.

•    Eine ergonomische Verbesserung Ihrer Arbeitsstelle ist möglich, wenn Ihr Arbeitgeber einverstanden ist. Dazu zahlt ihm Fedris eine Entschädigung. Es kann sich auch um eine Analyse Ihrer Arbeitsbedingungen oder um eine Ausbildung in Ihrem Unternehmen handeln.

Welche sind die Voraussetzungen?

  • Zum Zeitpunkt, wo der Arbeitsarzt Ihren Antrag einreicht, sind Sie arbeitsunfähig seit:
    • mindestens 4 Wochen und höchstens 3 Monaten wegen Lendenschmerzen oder infolge einer Operation an der Lendenwirbelsäule, oder
    • mindestens 1 Woche wegen Lendenschmerzen und Sie waren während des abgelaufenen Jahres schon mindestens 4 Wochen arbeitsunfähig.
  • Ihr Arbeitsarzt ist der Ansicht, dass Sie eine rückenbelastende Arbeit ausüben. Dies bedeutet, dass Sie schwere Lasten heben oder dass Sie mechanischen Vibrationen ausgesetzt sind.
  • Sie arbeiten im Privatsektor oder in einer Gemeinde- oder Provinzialverwaltung

Selbständige sowie das Personal der föderalen, regionalen oder gemeinschaftlichen Behörden können also an diesem Programm nicht teilnehmen.

Wie melden Sie sich an?

Ihr Arbeitsarzt kann Sie anmelden. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird er ein Antragsformular ausfüllen, das er Ihnen übergeben wird. Außerdem wird er Fedris eine Kopie dieses Formulars zuschicken.

Innerhalb von 14 Tagen wird Ihrer Arzt eine Antwort von Fedris erhalten und Sie davon benachrichtigen.

Sie dürfen teilnehmen. Was nun?

Wenn Sie am Programm teilnehmen dürfen, können Sie sich bei einem der Rehabilitationszentren, mit denen Fedris eine Vereinbarung abgeschlossen hat (auf Französisch), anmelden. Nehmen Sie das originale Antragsformular mit; es wird vom Arzt des Zentrums ausgefüllt und Fedris zugeschickt.

Sie müssen nicht auf eine Antwort von Fedris warten. Sie können also unmittelbar mit Ihrer ersten Rehabilitationssitzung anfangen.
Danach übermitteln Sie Fedris eine Kopie der Rechnungen. Er wird Ihnen die Selbstbeteiligung erstatten und eine Entschädigung für Ihre Fahrtkosten zahlen.

Können Sie die Arbeit wieder aufnehmen?

Es ist möglich, während Ihrer Behandlung die Arbeit wieder aufzunehmen. Sie können außerhalb der Arbeitszeit, aber auch während Ihrer Arbeitsstunden an den Sitzungen teilnehmen. Dies können Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Fedris wird aber keine Entschädigung zahlen, wenn Ihr Lohn abnimmt.

Wenn Sie die Arbeit wieder aufnehmen möchten, während Sie noch an den Rehabilitationssitzungen teilnehmen, kann Ihr Arbeitsarzt Ihnen helfen, damit die Arbeitswiederaufnahme unter den besten Bedingungen erfolgt (zeitweilige Änderung der Arbeitsstelle, Umgestaltung der Arbeitsstelle, Teilzeitarbeit…).
Bei der Wiederaufnahme können Sie in Teilzeit arbeiten, aber Ihr Arbeitgeber muss zuerst seine Zustimmung geben. Wenn Sie noch zu Lasten der Krankenkasse sind, muss der Vertrauensarzt der Krankenkasse ebenfalls seine Zustimmung geben. Er wird seine Zustimmung geben unter der Voraussetzung:

  • dass Sie mindestens zu 50 % arbeitsunfähig bleiben, und
  • dass die Arbeitswiederaufnahme keine Gefahr für Ihre Gesundheit mit sich bringt. 

Um weitere Informationen über Ihre Einkünfte bei einer Arbeitswiederaufnahme in Teilzeit zu erhalten, sollten Sie am besten Ihre Krankenkasse kontaktieren.

Wenn Sie zu Lasten der Krankenkasse sind und die Arbeit ohne die Zustimmung des Vertrauensarzt wieder aufnehmen, werden Sie Ihr Krankengeld verlieren.

 


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