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Beitritt zu einer Krankenkasse: wie und warum

In Belgien ist es obligatorisch, eine Kranken- und Invaliditätsversicherung abzuschließen. Dazu müssen Sie einer Krankenkasse („Mutualität“) beitreten. Der Beitritt zu einer Krankenkasse ist die einzige Möglichkeit, die Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung zu nutzen.

Zu jedem Zeitpunkt Ihres Lebens kann es Ereignisse geben, bei denen die Krankenkasse für Sie da ist: Schwangerschaft, Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Invalidität, Tod… All diese Fälle werden durch die gesetzliche Gesundheits- und Sozialversicherung abgedeckt.

Sie können wählen, welcher Art von Krankenkasse Sie beitreten.

Alle Krankenkassen zahlen für Gesundheitspflege und Leistungen. Sobald Sie Mitglied sind, sind Sie in der Pflichtversicherung für Gesundheitspflege und Leistungen.

Es gibt folgende Krankenkassen:

  • die Christliche Krankenkasse
  • die Freie Krankenkasse
  • die Liberale Krankenkassedie
  • die Neutrale Krankenkasse
  • die Sozialistische Krankenkasse
  • die Hilfskasse für Kranken- und Invalidenversicherung (HKIV) – eine öffentliche Einrichtung, die die gleichen Aufgaben gegenüber der gesetzlichen Versicherung erfüllt, wie die Krankenkassen
  • die Kasse für Gesundheitspflege der Nationalen Gesellschaft der Belgischen Eisenbahnen (NMBS-SNCB), wenn Sie Statusbedienstete/r der SNCB-NMBS sind

Sie müssen Mitgliedsbeiträge an Ihre Krankenkasse zahlen. Wenn Sie möchten, bietet Ihre Krankenkasse auch Zusatzversicherungen an. Das sind alle Leistungen, die die Krankenkasse zusätzlich zur Pflichtversicherung anbietet.

Was ist, wenn ich die Krankenkasse nicht bezahlen kann?

Bei der Hilfskasse für Krankheit und Invalidität (HKIV) zahlen Sie keine Mitgliedsbeiträge, Sie erhalten aber auch keine Zusatzversicherung.


Institutionen

Wenn Sie Mitglied einer Krankenkasse sind, sind Sie durch die belgische Krankenpflichtversicherung geschützt, die vom LIKIV verwaltet wird. Diese Krankenversicherung übernimmt die Kosten für viele Leistungen: Arztbesuche, Medikamente, Krankenhauskosten und so weiter.

In einigen Fällen übernimmt die Krankenkasse alle Kosten und erstattet Ihnen den vollen offiziellen Satz. In anderen Fällen erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse einen Teil der Kosten.

Gut zu wissen: Sie weisen Ihre „Versicherbarkeit“ und Ihren Anspruch auf Kostenerstattung mit Ihrem elektronischen Personalausweis (eID) nach. Sie sollten ihn auf jeden Fall mitnehmen, wenn Sie ins Krankenhaus gehen und auch für andere Arzttermine ist es am besten, ihn zur Hand zu haben. Sozialversicherte ohne belgischen Personalausweis verwenden eine isi+ Karte.

Zusätzliche Maßnahmen, damit Ihre Arztkosten bezahlbar bleiben

Um die Gesundheitspflege möglichst vielen Personen finanziell zugänglich zu machen, gibt es verschiedene Maßnahmen, die Ihre Gesundheitspflegekosten senken können:, zum Beispiel die erhöhte Kostenbeteiligung, der fakturierbarer Höchstbetrag, die Drittzahlerregelung, usw. Einen Überblick finden Sie auf der Seite Finanzielle Möglichkeiten zur Bezahlung Ihrer Gesundheitsversorgung auf der Website des LIKIV (auf Französisch).


Institutionen