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Erstattung der Impfkosten für Kinder und Erwachsene

Die Impfung ist ein wichtiges Mittel zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten. Mit einer Impfung schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Ihre Mitmenschen vor einer Reihe von Krankheiten, die schwerwiegende Folgen haben können und sogar tödlich sein können. Deshalb bietet das belgische System der Sozialen Sicherheit viele Impfungen kostenlos an, andere werden teilweise erstattet. Nur die Impfung gegen Kinderlähmung ist Pflicht.

Haben Sie Fragen zu Impfungen? Wenn Sie sich an Ihren Hausarzt, er kann Sie beraten.

Als Patient finden Sie Ihre Impfungen, so wie alle Ihre Gesundheitsdaten auf dem Portal MeineGesundheit

In Belgien ist die Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) Pflicht. Um schweren Krankheiten und Epidemien vorzubeugen, werden etwa zehn Impfungen für Kinder empfohlen.

Der Impfkalender wird vom Hohen Gesundheitsrat festgelegt, der wiederum Empfehlungen an die regionalen Behörden ausspricht.

Die erste Impfung wird bereits im Alter von acht Wochen verabreicht. Nach der ersten Impfserie sind die Kinder eine Zeit lang geschützt.

Einige Impfstoffe erfordern eine zusätzliche Auffrischungsimpfung, um Kinder lebenslang zu schützen.

Wieviel kosten die Impfungen?

Die empfohlenen Impfungen für Babys, Kinder und Jugendliche sind kostenlos, wenn sie:

  • zu den im Impfkalender empfohlenen Zeiten verabreicht werden;
  • von der medizinischen Fachkraft im Rahmen des Impfprogramms bestellt werden.

Die Verabreichung des Impfstoffs ist kostenlos, wenn Sie Ihr Kind in einer Beratungsstelle des Office de la Naissance et de l'Enfance(ONE) oder von Kind en Gezin impfen lassen. Die Beratung bei Ihrem Haus- oder Kinderarzt müssen Sie jedoch selbst bezahlen.

Wer ist für die Impfpolitik für Kinder zuständig?

Die Impfpolitik für Kinder fällt in die regionale Zuständigkeit. Die zuständigen Kommissionen und Agenturen sind identisch mit denen für die Impfung von Erwachsenen.

Um eine qualitativ hochwertige Betreuung und ein einheitliches Vorgehen bei der Prävention zu gewährleisten, wurden die Zuständigkeiten für die Präventionspolitik im Bereich der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in der Französischen Gemeinschaft (Fédération Wallonie-Bruxelles) dem Office de la Naissance et de l'Enfance (ONE) übertragen; von Kindern in der Flämischen Gemeinschaft dem Kind en Gezin; und von Kindern in der Deutschsprachigen Gemeinschaft dem Amt für Gesundheit der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Diese verantwortlichen Stellen sorgen für eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Regionen (und den zuständigen Kommissionen und Ämtern), die für Impfungen zuständig sind.

Weitere Informationen über Impfungen für Kinder

Weitere Informationen über Impfungen im Allgemeinen finden Sie auf den Websites von Vaccination Info (auf Französisch) und Laat je vaccineren (auf Niederländisch). Ausführliche Informationen über Impfungen für Kinder finden Sie auf der Seite La vaccination auf der Website des Office de la Naissance et de l'Enfance (auf Französisch), auf der Seite Vaccinaties auf der Website von Kind en Gezin (auf Niederländisch) und auf der Seite Impfungen auf der Website von Ostbelgien.


Impfungen sind nicht nur für Kinder gedacht. Auch Erwachsene können sie benötigen.

Sie können beispielsweise in den folgenden Situationen eine Impfung benötigen:

  • Sie wurden als Kind nicht ausreichend geimpft.
  • Sie benötigen eine Auffrischungsimpfung für einen Impfstoff, den Sie als Kind erhalten haben.
  • Sie arbeiten in einem Krankenhaus und kommen häufig mit Menschen in Kontakt, die an einer Infektionskrankheit leiden.
  • Sie möchten eine abenteuerliche Reise in die Tropen unternehmen.
  • Der Winter steht vor der Tür und Sie möchten sich vor der Grippe schützen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine Impfung benötigen, fragen Sie Ihren Hausarzt um Rat.

Werden die Kosten für Ihre Impfung erstattet?

Im Rahmen der Pflichtversicherung werden vom LIKIV bestimmte Impfungen ganz oder teilweise erstattet. Die Krankenkassen gewähren ihren Mitgliedern auch eine zusätzliche Erstattung oder eine Erstattung für andere Impfungen.

Die Impfung gegen COVID-19 wird von den Regionen kostenlos angeboten.

Ihr Hausarzt und Ihre Krankenkasse können Ihnen weitere Auskünfte zur Erstattung einer Impfung erteilen.

Sie verreisen ins Ausland? Dann sollten Sie unbedingt einen Blick auf die Website des Instituts für Tropenmedizin werfen. Dort können Sie nachlesen, welche Impfstoffe Sie für welches Land benötigen. Diese Impfstoffe werden in der Regel nicht erstattet.

Weitere Informationen über Impfungen

Die Impfpolitik für Erwachsene fällt in den Zuständigkeitsbereich der Regionen.

In der Wallonischen Region wird sie von der Agence pour une Vie de Qualité (AVIQ) verwaltet.

In der Region Brüssel teilen sich die Commission Communautaire Francophone (COCOF), die Vlaamse Gemeenschapscommissie (VGC) und die Commission Communauté Commune (COCOM) diese Aufgabe.

In der Flämischen Region ist es die Vlaams Agentschap Zorg en Gezondheid (VAZG).

Weitere Informationen?

Weitere Informationen über Impfungen im Allgemeinen finden Sie auf den Websites von Vaccination Info (auf Französisch) und Laat je vaccineren (auf Niederländisch).


Im Herbst und Winter kommt es in Belgien oft zu einer Grippe-Epidemie (Influenza). Gegen diese Saisongrippe können Sie sich impfen lassen.

Für hilfsbedürftige Personen ist es wichtig, sich gegen die saisonale Grippe impfen zu lassen. Deshalb erstattet die Krankenversicherung die Kosten für den Impfstoff teilweise für Angehörige von Risikogruppen. 

Jeder kann den Impfstoff direkt in der Apotheke ohne ärztliche Verschreibung abholen. 

Wissenschaftler halten es für möglich, dass Belgien und andere Länder in Westeuropa von einer Grippe-Pandemie betroffen werden. Die Behörde bereitet sich so gut wie möglich auf eine Grippe-Pandemie vor.

Weitere Informationen über die Rückerstattung der Kosten für den Grippeimpfstoff für Angehörige von Risikogruppen finden Sie auf der Seite Erstattung des saisonalen Grippeimpfstoffs auf der Webseite des LIKIV (auf Französisch).


Einige Arbeitnehmer oder Auszubildende sind aufgrund ihrer Arbeitsbedingungen einem erhöhten Risiko für bestimmte Infektionskrankheiten ausgesetzt. Fedris, die Föderalagentur für Berufsrisiken, erstattet einige Impfstoffe gegen diese Infektionskrankheiten. Es handelt sich um:

  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
  • Gelbfieber
  • Masern
  • Windpocken

Für jeden dieser Impfstoffe gibt es eine Liste von Berufsgruppen, die einen solchen Impfstoff kostenlos oder erstattet bekommen können. Die Berufskategorien finden Sie auf der Seite Erstattung von Impfstoffen auf der Fedris-Website.

Gegen Masern, Windpocken, Hepatitis A und B

In der Regel wird sich der Betriebsarzt oder der Präventionsdienst Ihres Arbeitgebers mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie zu impfen. Fedris regelt die Rückerstattung mit Ihrem Arbeitgeber.

Sind Sie der Meinung, dass Sie Anspruch auf eine Impfung haben, diese aber nicht über Ihren Arbeitgeber erhalten haben? Wenn ja, wenden Sie sich an Ihren Betriebsarzt oder den Präventionsdienst.

Impfungen für Pflegeeltern

Für Pflegeeltern gilt ein anderes System. Sie haben Anspruch auf Erstattung der Kosten für Hepatitis-A- und -B-Impfungen, müssen diese jedoch ausdrücklich beantragen. Füllen Sie dazu innerhalb von 6 Monaten nach der Impfung bei Ihrem Arzt ein Formular für Hepatitis, Masern und Windpocken aus. Reichen Sie es bei Fedris unter vaccinatie@fedris.be oder per Post ein, um Ihre Erstattung zu erhalten.

Für Gelbfieber

Sind Sie Arbeitnehmer oder Praktikant und reisen aus beruflichen Gründen in ein Gebiet, in dem Gelbfieber häufig vorkommt oder eine Impfung vorgeschrieben ist? Dann reichen Sie zusammen mit Ihrem Arzt innerhalb von 6 Monaten nach der Impfung ein Formular für Gelbfieber bei Fedris ein (vaccinatie@fedris.be oder per Post), um Ihre Erstattung zu erhalten.