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Schutzimpfung

Die Impfung ist ein wichtiges Mittel zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten und kann Menschen jeden Alters verabreicht werden. Sie trägt weltweit zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit bei.

In Belgien ist nur die Impfung gegen Poliomyelitis vorgeschrieben. Die anderen Impfungen werden dringend empfohlen. In Tageseinrichtungen sind für diejenigen Kinder, die diese Einrichtungen besuchen, ebenfalls bestimmte Impfungen vorgeschrieben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Impfung notwendig ist, fragen Sie immer Ihren Hausarzt um Rat.

Bestimmte Impfungen werden für Arbeitnehmer empfohlen, die in Berufen tätig sind, in denen sie einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Aus diesem Grund erstattet die Föderalagentur für Berufsrisiken (Fedris) (auf Französisch) bestimmte Impfungen gegen diese Berufskrankheiten. Dabei handelt es sich in der Regel um die Impfungen gegen Hepatitis A und B. Impfungen gegen weniger häufig auftretende Krankheiten können jedoch ebenfalls erstattet werden.

Planen Sie eine Reise ins Ausland? Auf der Website des Instituts für Tropenmedizin (auf Französisch) erfahren Sie, welche Impfungen je nach Zielland erforderlich sind.

Als Patient finden Sie alle Ihre Gesundheitsdaten und Online-Dienste auf dem Portal MeineGesundheit. Dort finden Sie auch die Informationen, die Ihre Leistungserbringer (Ihr Hausarzt, das Krankenhaus, der Apotheker...), Ihre Krankenkasse oder andere staatliche Einrichtungen (z. B. zur Registrierung für die Organspende) elektronisch speichern und weitergeben.

Wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Arbeit einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist, sich mit einer Infektionskrankheit zu infizieren, kann Fedris die Kosten für Impfstoffe gegen diese Krankheit erstatten.

Seit dem 1. Juni 2018 ist ein neues Verfahren in Kraft.

Der Arbeitnehmer muss nicht mehr selbst einen vorherigen Antrag auf Impfung bei Fedris mit einem Papierformular einreichen.

Wenn der Arbeitnehmer nicht direkt von seinem Arbeitsarzt oder dem externen Dienst für Gefahrenverhütung kontaktiert wird, muss er einen Termin bei seinem Arbeitsarzt beantragen. Dieser wird das Impfschema mit dem Arbeitnehmer beginnen und die Verwaltungsformalitäten über ein elektronisches Verfahren abwickeln.   

Der einzige Fall, in dem der Arbeitnehmer noch einen Antrag mit einem Papierformular stellen muss, ist die Impfung gegen Gelbfieber. Dieses Formular kann unter vaccination@fedris.be angefordert werden.

Ein Königlicher Erlass und eine Verordnung wurden am 7. Juni 2018 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht (auf Französisch und Niederländisch). Sie enthalten die administrativen Einzelheiten und die neuen medizinischen Verfahren.

Wann wird der Hepatitis-Impfstoff erstattet?

Hepatitis-A-Impfstoff

Der Hepatitis-A-Impfstoff ist für folgende Personen erstattungsfähig:

1° Personen, die die unten aufgeführten Berufe ausüben: 

  • Kanalarbeiter
  • Personen, die mit der Entleerung von Klärgruben beauftragt sind
  • Techniker für die Instandhaltung von Sanitäranlagen
  • Rattenfänger
  • Personal, das in der Abwasserbehandlung beschäftigt ist und Personal der daran beteiligten Laboratorien
  • Personal von Wasseraufbereitungsanlagen, das mit Abwasser in Kontakt kommt
  • Personal von Kindertagesstätten
  • Personal beschäftigt in der häuslichen Kinderbetreuung von Kindern unter 6 Jahren (Tagesmütter)
  • Kindergartenpersonal
  • Personal beschäftigt in der außerschulischen Betreuung von Kindern unter 6 Jahren
  • Personal von anderen Einrichtungen, wo vorwiegend Kinder unter 6 Jahren betreut werden

2° Personen, die unter Code 1.404.02 der Liste der Berufskrankheiten aufgeführt sind (Personal tätig im Bereich der Präventivmedizin, der medizinischen Versorgung, der häuslichen Krankenpflege, der Forschung und anderer beruflichen Aktivitäten in Pflegediensten mit einem erhöhten Infektionsrisiko), sofern sie beruflich in Gebieten tätig sind, in denen Hepatitis A stark endemisch ist. Für die Bestimmung dieser Regionen wird auf die vom Institut für Tropenmedizin, einer gemeinnützigen Stiftung, veröffentlichten Informationen verwiesen.

3° Personen, die in engem Kontakt mit Primaten stehen, die für eine Infektion mit dem Hepatitis-A-Virus anfällig sind

4° Schüler und Studenten, die sich unter den oben genannten Umständen in Ausbildung oder Praktikum befinden

Hepatitis-B-Impfstoff 

Der Hepatitis-B-Impfstoff und die notwendigen serologischen Untersuchungen sind für folgende Personen erstattungsfähig:

1° die unten aufgeführten Personen, vorausgesetzt, dass sie regelmäßig und nicht gelegentlich mit menschlichem Blut oder biologischen Produkten in Kontakt kommen, die mit dem Hepatitis-B-Virus kontaminiert sein könnten:

  • Personal von Krankenhausdiensten, Arztpraxen und heilhilfsberuflichen Praxen
  • Personal von Laboratorien, in denen Blut oder biologische Produkte analysiert werden, die durch das Virus kontaminiert sein könnten (klinische Biologie, pathologische Anatomie, Onkologie usw.)
  • Personal von Zahnarztpraxen
  • Personal von Diensten, wo Patienten mit langwierigen Krankheiten behandelt werden
  • Pflegepersonal von Einrichtungen für geistig Behinderte
  • Personal von Kindertagesstätten
  • Krankenpfleger und Kinderpfleger im Tagesunterricht
  • Familienhilfen
  • Sanitäter
  • Feuerwehrleute
  • Personal von Bestattungsunternehmen
  • Personal beauftragt mit dem Verkauf und der Reparatur von medizinischen Geräten
  • Lehrkräfte im Sonderschulwesen für Schüler mit Behinderung
  • Erziehungspersonal in medizinisch-pädagogischen Instituten (MPI)
  • Arbeitnehmer in Wäschereien, wo Wäsche aus Pflegeeinrichtungen behandelt wird
  • Betreuungs- und Aufsichtspersonal in beschützten Werkstätten, wo Arbeitnehmer mit einer geistigen Behinderung beschäftigt sind

2° Personen, die in engem Kontakt mit Primaten stehen, die für eine Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus anfällig sind

3° Schüler und Studenten, die sich unter den oben genannten Umständen in Ausbildung oder Praktikum befinden


Welche Impfungen benötigen Sie?

Impfungen sind nicht nur für Kinder gedacht. Auch Erwachsene können sie benötigen.

Sie können beispielsweise in den folgenden Situationen eine Impfung benötigen:

  • Sie wurden als Kind nicht ausreichend geimpft.
  • Sie benötigen eine Auffrischungsimpfung für einen Impfstoff, den Sie als Kind erhalten haben.
  • Sie arbeiten in einem Krankenhaus und kommen häufig mit Menschen in Kontakt, die an einer Infektionskrankheit leiden.
  • Sie möchten eine abenteuerliche Reise in die Tropen unternehmen.
  • Der Winter steht vor der Tür und Sie möchten sich vor der Grippe schützen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine Impfung benötigen, fragen Sie Ihren Hausarzt um Rat.

Werden die Kosten für Ihre Impfung erstattet?

Im Rahmen der Pflichtversicherung werden vom LIKIV bestimmte Impfungen ganz oder teilweise erstattet. Die Krankenkassen gewähren ihren Mitgliedern auch eine zusätzliche Erstattung oder eine Erstattung für andere Impfungen.

Die Impfung gegen COVID-19 wird von den Regionen kostenlos angeboten.

Ihr Hausarzt und Ihre Krankenkasse können Ihnen weitere Auskünfte zur Erstattung einer Impfung erteilen.

Wer ist für die Impfpolitik für Erwachsene zuständig?

Die Impfpolitik für Erwachsene fällt in den Zuständigkeitsbereich der Regionen.

In der Wallonischen Region wird sie von der Agence pour une Vie de Qualité (AVIQ) verwaltet.

In der Region Brüssel teilen sich die Commission Communautaire Francophone (COCOF), die Vlaamse Gemeenschapscommissie (VGC) und die Commission Communauté Commune (COCOM) diese Aufgabe.

In der Flämischen Region ist es die Vlaams Agentschap Zorg en Gezondheid (VAZG).

Weitere Informationen?

Weitere Informationen über Impfungen im Allgemeinen finden Sie auf den Websites von Vaccination Info (auf Französisch) und Laat je vaccineren (auf Niederländisch).


Welche Impfungen benötigen Kinder?

In Belgien ist nur eine Impfung vorgeschrieben und zwar die gegen Poliomyelitis. Für Kinder, die Tageseinrichtungen besuchen, sind jedoch noch andere Impfungen vorgeschrieben.

Um schweren Krankheiten und Epidemien vorzubeugen, werden etwa zehn Impfungen für Kinder empfohlen. Der Impfkalender wird vom Hohen Gesundheitsrat festgelegt, der wiederum Empfehlungen an die regionalen Behörden ausspricht.

Die erste Impfung wird bereits im Alter von acht Wochen verabreicht. Nach der ersten Impfserie sind die Kinder für eine gewisse Zeit gegen die meisten Krankheiten geschützt.

Bei einigen Impfungen ist es manchmal notwendig, den Körper durch eine zusätzliche Auffrischungsimpfung erneut zu stimulieren. Auf diese Weise sind die Kinder ein Leben lang geschützt.

Werden die Kosten für Impfungen für Kinder erstattet?

Die empfohlenen Impfungen für Babys, Kinder und Jugendliche sind kostenlos, wenn sie:

  • zu den im Impfkalender  empfohlenen Zeiten verabreicht werden;
  • von der medizinischen Fachkraft im Rahmen des Impfprogramms bestellt werden.

Die Verabreichung des Impfstoffs ist kostenlos, wenn Sie Ihr Kind in einer Beratungsstelle des ONE oder von Kind en Gezin impfen lassen. Bei Ihrem Haus- oder Kinderarzt müssen Sie die Beratung jedoch selbst bezahlen.

Wer ist für die Impfpolitik für Kinder zuständig?

Die Impfpolitik für Kinder fällt in die regionale Zuständigkeit. Die zuständigen Kommissionen und Agenturen sind identisch mit denen für die Impfung von Erwachsenen.

Um eine qualitativ hochwertige Betreuung und ein einheitliches Vorgehen bei der Prävention zu gewährleisten, wurden die Zuständigkeiten für die Präventionspolitik im Bereich der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in der Französischen Gemeinschaft (Fédération Wallonie-Bruxelles) dem Office de la Naissance et de l'Enfance (ONE) übertragen; von Kindern in der Flämischen Gemeinschaft dem Kind en Gezin; und von Kindern in der Deutschsprachigen Gemeinschaft dem Amt für Gesundheit der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Diese verantwortlichen Stellen sorgen für eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Regionen (und den zuständigen Kommissionen und Ämtern), die für Impfungen zuständig sind.

Weitere Informationen?

Weitere Informationen über Impfungen im Allgemeinen finden Sie auf den Websites vonVaccination Info (auf Französisch)  und Laat je vaccineren (auf Niederländisch), und speziell über Impfungen für Kinder auf der Website des Office de la Naissance et de l'Enfance (auf Französisch), auf der Seite Vaccinaties auf der Website von Kind en Gezin (auf Niederländisch) und auf der Seite Impfungen auf der Website von Ostbelgien.


Im Herbst und Winter kommt es in Belgien oft zu einer Grippe-Epidemie (Influenza). Gegen diese Saisongrippe können Sie sich impfen lassen.

Für hilfsbedürftige Personen ist es wichtig, sich gegen die saisonale Grippe impfen zu lassen. Deshalb erstattet die Krankenversicherung die Kosten für den Impfstoff teilweise für Angehörige von Risikogruppen. 

Jeder kann den Impfstoff direkt in der Apotheke ohne ärztliche Verschreibung abholen. 

Wissenschaftler halten es für möglich, dass Belgien und andere Länder in Westeuropa von einer Grippe-Pandemie betroffen werden. Die Behörde bereitet sich so gut wie möglich auf eine Grippe-Pandemie vor.

Weitere Informationen über die Rückerstattung der Kosten für den Grippeimpfstoff für Angehörige von Risikogruppen finden Sie auf der Seite Erstattung des saisonalen Grippeimpfstoffs auf der Webseite des LIKIV (auf Französisch).