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Erstattung von Medikamenten

Die Gesundheitsversicherung Ihrer Krankenkasse übernimmt für bestimmte Arzneimittel einen Basisanteil der Kosten und erstattet zahlreiche Leistungen von Gesundheitsdienstleistern, wie Ärzten, Physiotherapeuten, Zahnärzten usw.

Für bestimmte Arzneimittel übernimmt die Gesundheitsversicherung alle oder einen Teil der Kosten. Medikamente werden erstattet, wenn:

  • die Apotheke eine Verschreibung erhält, die von einem Haus-, Fach- oder Zahnarzt oder von einer Hebamme ausgestellt wurde,
  • das Arzneimittel von einer Apotheke ausgegeben wird,
  • das Arzneimittel auf einer Liste der erstattungsfähigen Medikamente aufgeführt ist, und
  • die Erstattungsbedingungen eingehalten werden.

In bestimmten Fällen werden die Kosten vollständig übernommen und Sie müssen als Patient nichts dazuzahlen.

In anderen Fällen wird ein Teil der Kosten übernommen und Sie bezahlen als Patient einen persönlichen Anteil („Selbstbeteiligung“).

Wenn Sie Anspruch auf eine erhöhte Kostenbeteiligung der Gesundheitsversicherung haben, fällt Ihr persönlicher Anteil geringer aus. Den Restbetrag erstattet die Krankenkasse der Apotheke im Rahmen der Drittzahlerregelung.

Wenn Sie sich von einem Gesundheitsdienstleister beraten oder behandeln lassen, werden die Kosten ganz oder teilweise von Ihrer Krankenkasse übernommen. Welche Behandlungen von Ihrer Krankenkasse erstattet werden (auf Französisch), können Sie auf der Website des LIKIV nachlesen.

Die maximale Gesundheitsrechnung (MAGER) sorgt dafür, dass Haushalte nicht mehr als einen bestimmten Höchstbetrag für ihre medizinische Versorgung ausgeben müssen (Kostendeckel). Erreichen Ihre medizinischen Kosten in einem Jahr diesen Höchstbetrag, werden alle darüber hinausgehenden Kosten vollständig erstattet.

Wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten, kommt die Versicherung Ihres Arbeitgebers für Ihre Kosten auf (bzw. Fedris, die Förderale Agentur für Berufsrisiken, wenn sich der Unfall vor 1988 ereignet hat). Die Erstattung der nach dem Unfall notwendigen Behandlungen richten sich nach den geltenden LIKIV-Sätzen. Medikamente, die Ihr Arzt verschreibt, werden in voller Höhe erstattet. Bei einem Krankenhausaufenthalt müssen die meisten Medikamente allerdings vom Patienten bezahlt werden.

Auf welche Beihilfeleistungen habe ich Recht?

Sind Sie höchstens 25 Jahre alt? Dann bekommen Sie eine zusätzliche Beihilfe in den Preis bestimmter Verhütungsmittel. Diese Maßnahme soll den Zugang zu Verhütungsmitteln aufbessern und auf diese Weise unerwünschten Schwangerschaften bei Jugendlichen vorbeugen.

Für die Pille danach gilt unsere Beihilfeleistung für alle, ohne Altersbegrenzung.

Die ‘zusätzliche Beihilfe’ für junge Menschen ist eine Beihilfe, die es neben der ‘klassischen Beihilfe’ der Krankenpflichtversicherung gibt. Die ‘klassische Beihilfe’ ist die Beihilfe, auf welche auch Personen über 25 Recht haben.


Institut

Welche pharmazeutische Kosten erstattet die Krankenversicherung?

Die Krankenversicherung erstattet bestimmte pharmazeutische Produkte teilweise oder in voller Höhe. Einige Bedingungen müssen Sie jedoch beachten.

Folgende Kategorien von pharmazeutischen Produkten können erstattet werden:

  • Spezialarzneimittel: von pharmazeutischen Betrieben hergestellte Arzneimittel,
  • magistrale Präparate: vom Apotheker selbst zubereitete Arzneimittel, die auf ärztliche Verschreibung ausgegeben wurden,
  • Verhütungsmittel für Jugendliche bis zu 24 Jahre,
  • Schmerzmittel für chronisch Kranke,
  • Aktivverbände,
  • radiopharmazeutische Produkte: Produkte für diagnostische und/oder radiotherapeutische medizinische Anwendungen, die entweder selbst radioaktiv sind, oder radioaktiv gemacht werden (indem es mit einem Radionuklid kombiniert wird),
  • medizinischer Sauerstoff,
  • Arzneimittel für seltene Leiden: Arzneimittel zur Diagnose, Vorbeugung oder die Behandlung eines seltenen Leidens, für das es weder ein präventives, noch ein diagnostisches Mittel, noch eine Behandelung gibt, oder - wenn dies doch der Fall ist - Arzneimittel, die dem Patienten einen bedeutenden Vorteil bieten,
  • Arzneimittel bei Fertilitätsstörungen,
  • "Unmet Medical Need": für bestimmte neuartige Arzneimittel kann eine anteilige Erstattung bewilligt werden, sogar noch bevor sie registriert sind. Dies ist möglich, wenn sie bei der Behandlung einer schweren oder tödlichen Krankheit, für die es keine therapeutische Alternative gibt, eingesetzt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Erstattung eines Arzneimittels auf der Webseite des LIKIV (auf Französisch).