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Arbeitsunfähigkeit

Sind Sie als Arbeitnehmer/in angestellt und krankheitsbedingt oder nach einem Unfall nicht in der Lage, ihren Job auszuüben? Informieren Sie so schnell wie möglich Ihren Arbeitgeber. In einem ersten Zeitraum wird er Sie weiter bezahlen – dank der garantierten Lohnfortzahlung. Dauert Ihre Arbeitsunfähigkeit länger an, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse ein Ersatzeinkommen.

Als Arbeitnehmer/in müssen Sie Ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen, wenn Sie arbeitsunfähig sind. Außerdem müssen Sie sich zu einer Untersuchung durch einen Kontrollarzt bereit erklären, falls dies von Ihnen verlangt wird.

Bleiben Sie länger als 28 Tage arbeitsunfähig, müssen Sie Ihre Krankenkasse informieren. Hierzu reichen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein, die von Ihrem behandelnden Arzt ausgefüllt wurde.

Wenn Sie selbstständig sind, haben Sie keinen Anspruch auf garantierte Lohnfortzahlung. Stattdessen können Sie jedoch:

Sind Sie Beamte/r? Alle Einzelheiten zu den Schritten, die Sie beachten müssen, finden Sie unter Krankheit und Unfall auf der Website des FÖD BOSA (auf Französisch).

Garantierter Lohn

Ist ein Arbeitnehmer wegen Krankheit oder Unfall (eines anderen Unfalls als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall) arbeitsunfähig, so hat er für einen bestimmten Zeitraum Anspruch auf Lohnfortzahlung zu Lasten seines Arbeitgebers. Für Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten gelten besondere Regeln.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für den Anspruch auf garantierten Lohn unterscheiden sich je danach, ob der Arbeitnehmer Arbeiter oder Angestellter ist:  

  • Angestellte, die unbefristet, für eine bestimmte Dauer von mindestens 3 Monaten, oder zur Durchführung einer genau festgelegten Arbeit, die normalerweise mindestens 3 Monate dauert, eingestellt sind, haben Anspruch auf garantierten Lohn.
  • Angestellte, die für eine bestimmte Dauer von weniger als 3 Monaten, oder zur Durchführung einer genau festgelegten Arbeit, die normalerweise weniger als 3 Monate dauert, eingestellt sind, müssen einen Monat ununterbrochen beim Unternehmen beschäftigt sein, um Anspruch auf garantierten Lohn zu haben.
  • Arbeiter müssen einen Monat ununterbrochen beim Unternehmen beschäftigt sein, um Anspruch auf garantierten Lohn zu haben.

Zeitraum

Angestellte haben während der ersten 30 Tage der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf garantierten Lohn. Angestellte, die für eine bestimmte Dauer von weniger als 3 Monaten, oder zur Durchführung einer genau festgelegten Arbeit, die normalerweise weniger als 3 Monate dauert, eingestellt sind, haben unter denselben Voraussetzungen wie Arbeiter Anspruch auf garantierten Lohn.

Arbeiter haben während der ersten 7 Tage Anspruch auf garantierten Lohn. Zwischen dem 8. und dem 14. Tag erhalten sie 85,88 % ihres normalen Lohns. Zwischen dem 15. und dem 30. Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit haben sie Anspruch auf einen prozentualen Lohnanteil. Auch dieser Anteil wird vom Arbeitgeber bezahlt. Neben dem garantierten Lohn erhalten Arbeiter dann eine Zusatzentschädigung von der Krankenkasse. 

Durch die Abschaffung des Karenztages haben Arbeiter ab dem 1. Januar 2014, genauso wie Angestellte, ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf garantierten Lohn.

Was muss ich tun?

Ein Arbeitnehmer, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, zu arbeiten, muss:

  • seinen Arbeitgeber unverzüglich über seine Lage unterrichten;
  • seinem Arbeitgeber innerhalb des vorgesehenen Zeitraums ein ärztliches Attest übermitteln;
  • sich erforderlichenfalls einer Untersuchung durch einen Kontrollarzt unterziehen;
  • bei längerer Abwesenheit die Krankenkasse anhand einer Arbeitsunfähigkeitserklärung unterrichten. Für Arbeiter wurde die Frist auf 14 Tage festgesetzt; für Angestellte auf 28 Tage. 

Betrag

Der garantierte Lohn entspricht dem normalen Lohn.

Während der primären Arbeitsunfähigkeit (1. Jahr), nach dem Zeitraum des garantierten Lohns, bezahlt die Krankenkasse dem Arbeitnehmer eine Entschädigung. Diese beläuft sich auf 60 % des begrenzten Bruttolohns.

Ab dem zweiten Jahr der Arbeitsunfähigkeit fängt die Invalidität an. Die Krankenkasse bezahlt dem Arbeitnehmer weiter eine Entschädigung:

  • 65 % des begrenzten Bruttolohns für einen Arbeitnehmer mit mindestens eine Person zu Lasten;
  • 55 % für einen alleinstehenden Arbeitnehmer;
  • 40 % für einen zusammenwohnenden Arbeitnehmer.

 

 

 


Institut

Wie kann ich eine Arbeitsunfähigkeit melden und anerkennen lassen?

Sind Sie arbeitsunfähig? Melden Sie Ihrer Krankenkasse dies rechtzeitig.

Füllen Sie hierzu das Formular zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Machen Sie dies gemeinsam mit Ihrem Hausarzt. Fordern Sie notfalls ein Exemplar dieses Formulars bei Ihrer Krankenkasse an.

Reichen Sie das ausgefüllte Formular dann beim Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse ein. Wenn der Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse Ihre Arbeitsunfähigkeit anerkennt, können Sie Arbeitsunfähigkeitsentschädigungen beanspruchen.


Institut

Darf ich als Arbeitnehmer während meiner Krankheit/Arbeitsunfähigkeit arbeiten?

Sie sind ein Lohnempfänger oder ein arbeitsunfähiger Arbeitsloser und möchten während Ihrer Krankheit/Arbeitsunfähigkeit eine Arbeit machen, die Ihrer Gesundheit angepasst ist? In bestimmten Fällen ist dies möglich. Sie brauchen aber die Genehmigung des Vertrauensarztes Ihrer Krankenkasse.

Rechnen Sie damit, dass Ihre Entschädigung herabgesetzt werden kann. Berechnen Sie vorab mit Jobcalc, wie sich eine Beschäftigung auf Ihr Haushaltseinkommen auswirkt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Reprendre un travail adapté à votre état de santé en cours d'incapacité de travail auf der Website von INAMI (auf französisch).


Onlinedienste

Institut

Darf ich als Selbständige/r trotz Krankheit/Arbeitsunfähigkeit arbeiten?

Sie sind Selbständige/r und möchten während der Zeit Ihrer Krankheit/Arbeitsunfähigkeit einer Arbeit nachgehen, die Sie gesundheitlich leisten können? In bestimmten Fällen ist das möglich. Allerdings müssen Sie sich zunächst an den Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse wenden, um seine Einwilligung einzuholen.

Beachten Sie, dass dies zu einer Minderung Ihrer Basisunterstützung führen kann. Nutzen Sie den Onlinedienst Jobcalc, um vorab zu schätzen, wie sich eine Erwerbstätigkeit auf Ihr Haushaltseinkommen auswirkt.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite Erlaubte Erwerbstätigkeit für Selbständige während einer Arbeitsunfähigkeit auf der Webseite des LIKIV (auf Französisch).


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