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Gesundheitsversorgung im Ausland

Sie sind im Ausland und haben gesundheitliche Probleme, die behandelt werden müssen? Das kann vorkommen. Ganz gleich, ob Sie nur einige Tage verreisen oder zum Arbeiten ins Ausland gehen: Gehen Sie sicher, dass Ihre Gesundheitsversicherung dort gilt, wo Sie sich aufhalten.

Wenn Sie ins Ausland reisen und möglicherweise medizinische Versorgung benötigen, müssen Sie sichergehen, dass Sie versichert sind. Die genauen Regelungen und Verfahren hängen von Ihrem Reiseziel ab. Informieren Sie sich dabei am besten auch, ob Sie Impfungen benötigen. Einige Impfungen werden vollständig oder teilweise erstattet.

Gehen Sie länger insAusland, um dort zu wohnen oder zu arbeiten? Wenn Ihr neues Wohnland zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört oder die Schweiz ist, dann wird dieses Land für Ihre Gesundheitsversorgung zuständig. Bei Entsendungen oder wenn Sie in mehreren Ländern arbeiten, gelten besondere Regeln.

Gehen Sie zum Arbeiten oder Wohnen in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz, können Sie der Überseeischen Sozialen Sicherheit (ÜSS) beitreten und ein belgisches Versicherungspaket abschließen, das Sie auch bei Krankheit oder Invalidität schützt.

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ist eine kostenfreie Krankenversicherungskarte, die Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen können. Wenn Sie sich vorübergehend in einem der 27 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz aufhalten, erhalten Sie so zu denselben Bedingungen und Kosten (in einigen Ländern kostenfrei) wie die in diesem Land (gesetzlich) versicherten Personen Zugang zu medizinisch notwendiger Versorgung.  

Habe ich während einer Auslandsreise Recht auf Erstattung der Pflege?

Die geltenden Regeln und Verfahren für den Zugang zur Gesundheitspflege können sich je nach Bestimmungsland unterschiedlich sein.


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