Erstattung der Kosten für medizinische Versorgung im Ausland
Sie sind im Ausland und haben gesundheitliche Probleme, die behandelt werden müssen? Das kann vorkommen. Ganz gleich, ob Sie nur einige Tage verreisen oder zum Arbeiten ins Ausland gehen: Gehen Sie sicher, dass Ihre Gesundheitsversicherung dort gilt, wo Sie sich aufhalten.
Wenn Sie ins Ausland reisen und möglicherweise medizinische Versorgung benötigen, müssen Sie sichergehen, dass Sie versichert sind. Die genauen Regelungen und Verfahren hängen von Ihrem Reiseziel ab. Informieren Sie sich dabei am besten auch, ob Sie Impfungen benötigen. Einige Impfungen werden vollständig oder teilweise erstattet.
Gehen Sie länger insAusland, um dort zu wohnen oder zu arbeiten? Im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz wird dieses Land für Ihre Gesundheitsversorgung zuständig. Bei Entsendungen oder wenn Sie in mehreren Ländern arbeiten, gelten besondere Regeln.
Wenn Sie aber zum Arbeiten oder Wohnen in ein Land außerhalb des EWR oder der Schweiz gehen, können Sie der Überseeischen Sozialen Sicherheit (ÜSS) beitreten und ein belgisches Versicherungspaket abschließen, das Sie auch bei Krankheit oder Invalidität schützt.
Erstattung der Kosten für medizinische Versorgung bei Reisen ins Ausland
Die Regeln und Verfahren für den Zugang zur Gesundheitsversorgung können je nach Zielland unterschiedlich sein.
Gesundheitsversorgung im EWR und in der Schweiz
Bevor Sie in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in die Schweiz reisen, stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte/European Health Insurance Card (EKVK/EHIC) rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Mit dieser Karte haben Sie Zugang zu medizinischer Versorgung, wenn Sie sich vorübergehend in den 27 Ländern der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz aufhalten. Sie erhalten diese Leistungen unter den gleichen Voraussetzungen und zu den gleichen Kosten (in einigen Ländern kostenlos) wie die Versicherten in dem betreffenden Land (öffentliches Gesundheitssystem).
Weitere Informationen über die Europäische Krankenversicherungskarte finden Sie auf der Seite Sie fahren in den Urlaub im EWR oder in die Schweiz auf der Website des LIKIV (auf Französisch).
Gesundheitsversorgung für andere Reiseziele
Außerhalb des EWR und der Schweiz gelten andere Regeln und Verfahren. Rufen Sie die Seite Sie machen Urlaub im Ausland auf der Website des LIKIV (auf Französisch) auf und wählen Sie Ihr Zielland, um zu sehen, wie Sie dort Zugang zur Gesundheitsversorgung haben.
Institutionen
Erstattung der Pflegekosten für Expats im EWR oder in der Schweiz
Wenn Sie in einem anderen EWR-Mitgliedstaat oder in der Schweiz wohnen und arbeiten, sind Sie automatisch ein Sozialversicherter dieses Landes. Dieses Land ist dann allein für Ihre Gesundheitsversorgung zuständig. Dies gilt auch, wenn Sie in Belgien eine berufliche Tätigkeit ausüben oder wenn Sie Ihren gesetzlichen Wohnsitz in Belgien beibehalten.
Bitte beachten Sie:
- Wenn Sie sowohl in Belgien als auch in einem anderen EWR-Mitgliedstaat arbeiten, können andere, spezifischere Regeln zur Anwendung kommen. Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach weiteren Informationen zu diesem Thema.
- Für entsandte Arbeitnehmer gelten ebenfalls besondere Regeln.
Welches Land ist für meine Rente/Gesundheitsversorgung zuständig, wenn ich Rentner bin?
Als Rentner können Sie in einem anderen EWR-Mitgliedstaat wohnen, während Sie weiterhin Ihren Rentenanspruch und Ihre Gesundheitsversorgung in Belgien behalten. Weitere Informationen über Ihre Gesundheitsversorgung und Ihre Rente im Ausland finden Sie auf der Seite Sie werden in einem anderen EWR-Mitgliedstaat oder in der Schweiz wohnen (auf Französisch).