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Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit

Wenn Sie wegen einer Krankheit längere Zeit arbeitsunfähig sind, erhalten Sie eine Ersatzleistung von Ihrer Krankenkasse. Sind Sie länger als ein Jahr teilweise oder ganz arbeitsunfähig, spricht man von Invalidität. An die Stelle Ihrer Beihilfe für Arbeitsunfähigkeit tritt dann ein Invaliditätsgeld.

Geht Ihre Arbeitsunfähigkeit auf einen Arbeitsunfall zurück? Informieren Sie sich weiter auf der Seite Leistungen nach einem Arbeitsunfall.

Sind Sie aufgrund einer Berufskrankheit arbeitsunfähig? Informieren Sie sich weiter auf der Seite Leistungen bei einer Berufskrankheit.

Habe ich Recht auf eine Arbeitsunfähigkeitsentschädigung?

Sind Sie Arbeitnehmer/Arbeitsloser und als arbeitsunfähig anerkannt? Dann haben Sie möglicherweise Recht auf eine Entschädigung. Ihre Krankenkasse zahlt die Entschädigung und berechnet sie:

  • nach bestimmten Regeln,
  • pro Tag, 
  • in einem 6-Tagesystem: dies bedeutet, dass Sie nicht nur für Montag bis Freitag eine Entschädigung erhalten, sondern auch für den Samstag (6 ‘Entschädigungstage’).

Es gibt Mindest- und Höchstbeträge.


Institut

Habe ich als Selbständige(r) Anspruch auf eine Beihilfe für Arbeitsunfähigkeit von der Krankenkasse?

Sind Sie Selbständige(r) und als arbeitsunfähig anerkannt? Dann haben Sie möglicherweise Recht auf eine Beihilfe. Ihre Krankenkasse beachtet bei der Festlegung der Beihilfenhöhe die geltenden Richtlinien und zahlt Ihnen den Betrag aus.

Die Beihilfe ist ein Pauschalbetrag. Sie wird wie folgt berechnet:

  • pro Tag,
  • für eine Sechs-Tage-Woche: dass heißt, Ihre Beihilfe wird nicht nur für Montag bis Freitag gezahlt, sondern auch für den Samstag (6 "Beihilfetage").

Während der primären Arbeitsunfähigkeit kann ein bestimmter Anteil Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbeihilfe als Vorabzug der Steuer auf berufliches Einkommen (11,11%) einbehalten werden. Wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Krankenkasse.

Weitere Informationen zur Berechnung der Beihlife finden Sie auf der Seite Ihre Arbeitsunfähigkeitsbeihilfe als Selbstständige(r) berechnen auf der Website des LIKIV (auf Französisch).


Institut

Habe ich als Lohnempfänger Anrecht auf eine Invaliditätsentschädigung der Krankenkasse?

Sind Sie Lohnempfänger oder Arbeitsloser mit anerkannter Arbeitsunfähigkeit? Dann haben Sie unter Umständen Anrecht auf eine Entschädigung. Ihre Krankenkasse zahlt diese Entschädigung und berechnet den Betrag nach bestimmten Regeln. Hierbei gelten Mindest- und Höchstbeträge.

Die Entschädigung wird wie folgt berechnet (auf Französisch):

  • pro Tag;
  • auf Grundlage einer Arbeitsregelung mit 6-Tage-Woche. Das bedeutet, dass Sie nicht nur eine Entschädigung für die Tage von Montag bis Freitag, sondern auch für Samstage erhalten (6 „entschädigungswirksame Tage“).

Institut

Habe ich als Selbständige(r) Recht auf eine Invaliditätsentschädigung von der Krankenkasse?

Sind Sie als Selbständige(r) als arbeitsunfähig anerkannt? Dann haben Sie vielleicht Recht auf eine Entschädigung. Ihre Krankenkasse legt die Entschädigung gemäss bestimmten Regeln fest und zahlt sie Ihnen.

Die Entschädigung ist ein Pauschalbetrag. Sie wird pro Tag in einer Sechstagewocheregelung berechnet:

  • per dag,
  • in een 6-dagenstelsel: dass heisst, dass Sie nicht nur vom Montag bis zum Freitag eine Entschädigung bekommen sondern auch für den Samstag (6 'Entschädigungstage’).

Institut

Worauf haben Sie Anspruch?

Sobald Sie eine Ruhe- oder Hinterbliebenenpension erhalten, wird Ihre Rente für bleibende Arbeitsunfähigkeit auf einen Pauschalhöchstbetrag beschränkt. Das heißt, dass Sie Ihre (Ruhe- oder Hinterbliebenen)Pension nicht vollständig mit Ihrer Rente für bleibende Unfähigkeit kumulieren dürfen.

Falls Sie einen Teil Ihrer Rente in Kapital empfangen haben, wird der Pauschalhöchstbetrag auch herabgesetzt.

Der Pauschalhöchstbetrag ist nicht nur von der Person, sondern auch von einer Menge von Parametern abhängig. Sie können mit der Föderalagentur für Berufsrisiken Kontakt aufnehmen, falls Sie eine Berechnung wünschen.

Müssen Sie immer noch Steuer bezahlen?

Wenn Sie pensioniert, oder älter als 65 Jahre sind, wird von Ihren Entschädigungen keinen Berufssteuervorabzug mehr einbehalten, ungeachtet des Grades Ihrer bleibenden Arbeitsunfähigkeit. Sie werden also keine Steuerbescheinigung empfangen, und Sie werden die Entschädigungen, die Sie erhalten haben, nicht angeben müssen.