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Wiedereinstieg in den Beruf

Waren Sie krankheits- oder unfallbedingt längere Zeit arbeitsunfähig? Besprechen Sie mit Ihrem Arzt oder der Krankenkasse, wie Sie – in Voll- oder Teilzeit – in die Arbeitswelt zurückkehren können.

Wenn es für Ihre Situation in Frage kommt, können Sie ein Wiedereingliederungsangebot wahrnehmen. Sie erhalten dann den Lohn für eine Teilzeitbeschäftigung und zusätzlich eine Beihilfe Ihrer Krankenkasse. Können Sie wieder arbeiten, aber nicht in Ihrem bisherigen Beruf? Wenn Ihr Wiedereingliederungsplan genehmigt wird, werden Sie bei der Umschulung auf eine neue Tätigkeit unterstützt.

Suchen Sie Informationen zu den Unterstützungsmöglichkeiten, wenn Sie nach einer Berufskrankheit in einen neuen Beruf wechseln möchten? Die finden Sie unter Wechsel des Berufs nach einer Berufskrankheit.

Was muss ich tun, wenn ich nach einer Arbeitsunfähigkeit die Arbeit wiederaufnehmen möchte?

Wenn Sie nach einer Arbeitsunfähigkeit beschließen, die Arbeit oder die Arbeitslosigkeit wiederaufzunehmen, müssen Sie:

  1. Das Formular zur Bescheinigung der Wiederaufnahme der Arbeit oder der Arbeitslosigkeit ausfüllen (dieses Formular ist bei Ihrer Krankenkasse erhältlich).
  2. Das ausgefüllte Formular innerhalb von 8 Kalendertagen ab Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Bemerkung:

Sind Sie nicht mehr als arbeitsunfähig anerkannt? Dann haben Sie ab dem Datum, das in der Entscheidung des Endes der Unfähigkeit angegeben ist, kein Anrecht mehr auf Arbeitsunfähigkeitsentschädigungen. Sollten Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, können Sie gewisse Schritte unternehmen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten Vos démarches si votre incapacité de travail prend fin, comme travailleur salarié ou comme chômeur (auf Französisch) und Reprise spontanée du travail ou du chômage après une période en incapacité de travail comme salarié/chômeur auf der Webseite des LIKIV (auf Französisch).


Institut

Was muss ich tun, wenn ich nach einer Arbeitsunfähigkeit die Arbeit wiederaufnehmen möchte?

Wenn Sie sich nach einem Arbeitsunfähigkeitszeitraum für die Wiederaufnahme Ihrer Arbeit entscheiden, müssen Sie:

  1. Das Formular "Meldung der Arbeitswiederaufnahme" ausfüllen. Dieses Formular ist bei Ihrer Krankenkasse erhältlich.
  2. Das ausgefüllte Formular innerhalb von zwei Kalendertagen nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit Ihrer Krankenkasse übermitteln.

Bemerkung:

Sind Sie nicht länger als arbeitsunfähig anerkannt? Dann haben Sie ab dem Datum, das in der Entscheidung des Endes der Unfähigkeit angegeben ist, kein Anrecht mehr auf Arbeitsunfähigkeitsentschädigungen. Sollten Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, können Sie gewisse Schritte unternehmen.

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Vos démarches si votre incapacité de travail prend fin, comme travailleur indépendant auf der Website des LIKIV (auf Französisch).


Institut

Was ist berufliche Rehabilitation?

Als arbeitsunfähige oder invalide Person können Sie hinsichtlich Ihrer Rückkehr auf den Arbeitsmarkt Programme belegen, um Sachkenntnisse zu erwerben bzw. zu aktualisieren. Es gibt unter anderem diese Möglichkeiten:


Institut

Das Programm „Rückkehr an den Arbeitsplatz“ ist ein zielorientiertes und auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot, um mehr arbeitsunfähigen Arbeitnehmern, Arbeitslosen und Selbstständigen den Wiedereinstieg in eine angepasste Arbeit zu erleichtern.

Sie sind arbeitsunfähig? Dann prüft ein Programmkoordinator gemeinsam mit dem Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse, ob und auf welche Weise Sie auf den Arbeitsmarkt zurückkehren können. Dazu wird zunächst festgestellt, zu welcher Beschäftigung Sie noch fähig sind. Dank der persönlichen Betreuung erfahren Sie frühzeitig, welche Anpassungen Sie zur Rückkehr an eine für Sie geeignete Arbeitsstelle benötigen.

Am Programm „Rückkehr an den Arbeitsplatz“ können Sie auf eigene Initiative oder auf Initiative des Vertrauensarztes Ihrer Krankenkasse teilnehmen.

Auf der Website des LIKIV finden Sie alle Einzelheiten zum Programm „Rückkehr an den Arbeitsplatz“ für Arbeitnehmer und Arbeitslose (auf Französisch) und zum Programm „Rückkehr an den Arbeitsplatz“ für Selbstständige (auf Französisch).


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