Wiedereinstieg in den Beruf
Waren Sie krankheits- oder unfallbedingt längere Zeit arbeitsunfähig? Besprechen Sie mit Ihrem Arzt oder der Krankenkasse, wie Sie – in Voll- oder Teilzeit – in die Arbeitswelt zurückkehren können.
Wenn es für Ihre Situation in Frage kommt, können Sie ein Wiedereingliederungsangebot wahrnehmen. Sie erhalten dann den Lohn für eine Teilzeitbeschäftigung und zusätzlich eine Beihilfe Ihrer Krankenkasse. Können Sie wieder arbeiten, aber nicht in Ihrem bisherigen Beruf? Wenn Ihr Wiedereingliederungsplan genehmigt wird, werden Sie bei der Umschulung auf eine neue Tätigkeit unterstützt.
Suchen Sie Informationen zu den Unterstützungsmöglichkeiten, wenn Sie nach einer Berufskrankheit in einen neuen Beruf wechseln möchten? Die finden Sie unter Wechsel des Berufs nach einer Berufskrankheit.
Wiederaufnahme der Arbeit nach Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit
Was muss ich tun, wenn ich nach einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit die Arbeit wieder aufnehmen möchte?
Wenn Sie nach einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit beschließen, die Arbeit oder die Arbeitslosigkeit wieder aufzunehmen (auf Französisch), müssen Sie:
- das Formular zur Bescheinigung der Wiederaufnahme der Arbeit oder der Arbeitslosigkeit ausfüllen (dieses Formular ist bei Ihrer Krankenkasse erhältlich) und
- das ausgefüllte Formular innerhalb von 8 Kalendertagen ab Ende Ihrer Arbeitsunfähigkeit bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Hinweis:
Sind Sie nicht mehr als arbeitsunfähig anerkannt? Dann haben Sie ab dem Datum, das in der Entscheidung angegeben ist, kein Anrecht mehr auf Arbeitsunfähigkeitsentschädigungen. Sollten Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, können Sie gewisse Schritte (auf Französisch) unternehmen.
Institut
Wiederaufnahme der Arbeit als Selbstständige/r nach einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit
Was muss ich tun, wenn ich nach einer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit wieder arbeiten möchte?
Wenn Sie sich nach einem Zeitraum von Krankheit/Arbeitsunfähigkeit für die Wiederaufnahme Ihrer Arbeit als Selbstständige/r entscheiden, müssen Sie:
- das Formular "Meldung der Arbeitswiederaufnahme" ausfüllen. Dieses Formular ist bei Ihrer Krankenkasse erhältlich; und
- das ausgefüllte Formular innerhalb von zwei Kalendertagen nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit Ihrer Krankenkasse übermitteln.
Bemerkung:
Sind Sie nicht länger als arbeitsunfähig anerkannt? Dann haben Sie ab dem in der Entscheidung erwähnten Datum kein Recht mehr auf Arbeitsunfähigkeitsentschädigungen. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie sie anfechten.
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Vos démarches si votre incapacité de travail prend fin, comme travailleur indépendant auf der Website des LIKIV (auf Französisch).
Institut
Berufliche Rehabilitation bei Arbeitsunfähigkeit und Invalidität
Was ist berufliche Rehabilitation?
Als arbeitsunfähige oder invalide Person können Sie hinsichtlich Ihrer Rückkehr auf den Arbeitsmarkt Programme belegen, um Sachkenntnisse zu erwerben bzw. zu aktualisieren. Es gibt unter anderem diese Möglichkeiten:
- eine Ausbildung oder ein Praktikum um Ihre Sachkenntnisse zu aktualisieren (sozial-berufliche Eingliederung - auf französisch), oder
- eine Ausbildung oder ein Praktikum um neue Sachkenntnisse zu erwerben (sozial-berufliche Weiterorientierung - auf französisch).
Institut
Das Programm "Rückkehr an den Arbeitsplatz"
Das Programm „Rückkehr an den Arbeitsplatz“ ist ein zielorientiertes und auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot, um mehr arbeitsunfähigen Arbeitnehmern, Arbeitslosen und Selbstständigen den Wiedereinstieg in eine angepasste Arbeit zu erleichtern.
Sie sind arbeitsunfähig? Dann prüft ein Programmkoordinator gemeinsam mit dem Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse, ob und auf welche Weise Sie auf den Arbeitsmarkt zurückkehren können. Dazu wird zunächst festgestellt, zu welcher Beschäftigung Sie noch fähig sind. Dank der persönlichen Betreuung erfahren Sie frühzeitig, welche Anpassungen Sie zur Rückkehr an eine für Sie geeignete Arbeitsstelle benötigen.
Am Programm „Rückkehr an den Arbeitsplatz“ können Sie auf eigene Initiative oder auf Initiative des Vertrauensarztes Ihrer Krankenkasse teilnehmen.
Auf der Website des LIKIV finden Sie alle Einzelheiten zum Programm „Rückkehr an den Arbeitsplatz“ für Arbeitnehmer und Arbeitslose (auf Französisch) und zum Programm „Rückkehr an den Arbeitsplatz“ für Selbstständige (auf Französisch).