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Für wen müssen Sie die Meldung vornehmen?

Arbeitnehmer

Sie müssen für alle Arbeitnehmer eine Meldung einreichen. Es gibt jedoch einige Ausschlüsse:

  • manche Praktikanten,
  • Personen, die mit einem LBA-Arbeitsvertrag arbeiten,
  • freiwillige Mitarbeiter.

Eine vollständige, detaillierte Übersicht der Arbeitnehmer, die Sie nicht melden müssen, finden Sie in den Administrativen Anweisungen (auf Französisch).

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie einen bestimmten Arbeitnehmer melden müssen? Dann lesen Sie in den Administrativen Anweisungen die Erläuterungen über das Anwendungsgebiet. Gegebenenfalls können Sie auch Kontakt aufnehmen mit dem Contact-Center.

Falls Sie einen Arbeitnehmer gemeldet haben, für den dies nicht erforderlich war, können Sie diese Meldung löschen.

Studenten

Für Arbeitnehmer, die Sie mit einem Arbeitsvertrag für Studenten einstellen, müssen Sie immer eine Dimona-Meldung vornehmen, ungeachtet der Periode, in der die Studenten beschäftigt sind, und auch dann, wenn die Studenten unter eine der Ausnahmen fallen, die in den Administrative Anweisungen für Studentenarbeit (auf Französisch) angegeben sind.

Sie müssen spätestens an dem Tag, an dem der Student mit seiner Arbeit beginnt, die Leistungen des Studenten in Dimona mit der Art des Arbeitnehmers ‚STU‘ erklären. Sonst erhalten sie den Solidaritätsbeitrag für Studentenarbeit nicht.

Gelegenheitsarbeitnehmer

In den Sektoren Landwirtschaft (PK 144), Gartenbau (PK 145) und Horeca (PK 302) gelten spezielle Regeln für Gelegenheitsarbeit. Auch Gelegenheitsarbeitnehmer dieser Sektoren, die als Aushilfskraft (PK 322) eingestellt werden, fallen unter diese Regelung.

Daher unterscheidet sich auch die Meldung von Gelegenheitsarbeitnehmern per Dimona in verschiedenen Punkten von der Meldung anderer Arbeitnehmer.

Achtung: einfache Arbeitnemer aus den Sektoren Landwirtschaft (PK 144), Gartenbau (PK 145) und Horeca (PK 302) werden in Dimona unter der Paritätischen Kommission ‚XXX‘ und dem Arbeitnehmertyp ‚OTH‘ angegeben.

Weitere Informationen finden Sie in den Anweisungen für Sozialversicherungsbeiträge (auf Französisch).

Genauere Informationen über die Angaben der Gelegenheitsarbeitsarbeitnehmer im Horeca-Sektor finden Sie auf den Seiten von Horeca@work.

Flexi-Arbeitnehmer und ständige Arbeitnehmer mit Zielgruppenermäßigung (Horeca)

Im bestimmten Sektoren (auf Französisch) können Sie Flexi-Arbeitnehmer und ständige Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen zu einem günstigen Tarif einstellen. Eine der Bedingungen ist, dass Sie nicht nur eine Dimona, sondern auch eine Anwesenheitsregistrierung durchführen und daher täglich Beginn- und Enduhrzeit der Beschäftigung des (der) Arbeitnehmer registrieren. Das ist entweder über die sogenannte ,weiße Kasse‘ (Registerkassensystem oder RKS) oder über das ,alternative System der Anwesenheitsregistrierung‘ (ASA) möglich.

Wollen Sie Flexi-Arbeitnehmer nutzen, dann müssen Sie:

  • eine Dimona für Ihre Flexi-Arbeitnehmer einreichen: Art Arbeitnehmer ,FLX‘ und paritätische Kommission ,XXX‘ und
  • wenn Sie eine Meldung für eine Periode durchführen: jeden Tag die Beginn- und Enduhrzeit für jeden Flexi-Arbeitnehmer registrieren.

Auf der Seite über Flexi-Jobs erfahren Sie, wie Sie Arbeitnehmer mit dem Flexijob-System flexibel und günstig einstellen können.

Wollen Sie die Ermäßigung für ständige Arbeitnehmer beantragen, dann müssen Sie:

  • eine Dimona für Ihre normalen Arbeitnehmer einreichen: Art Arbeitnehmer ,OTH‘ und paritätische Kommission ,XXX‘ und
  • jeden Tag die Beginn- und Enduhrzeit für alle Ihre Arbeitnehmer registrieren, außer für die Gelegenheitsarbeitnehmer.

Das ,alternative System der Anwesenheitsregistrierung‘ (ASA) ist im Personalbestand integriert.

Gesicherter Zugang

Um eine Tagesregistrierung im Personalbestand auszuführen, benötigen Sie einen gesicherten Zugang zu den Onlinediensten des Portals.

Tägliche Registrierung konfigurieren

Wenn Sie die ASA zum ersten Mal verwenden, müssen Sie zuerst und vor allem die tägliche Registrierung konfigurieren.

  1. Klicken Sie auf die blaue Schaltfläche ,Personalbestand: Melden und Verwalten‘ und melden Sie sich an.
  2. Sie befinden sich in der Registerkarte ,Arbeitnehmer‘. Auf der Seite unten klicken Sie auf ,Die tägliche Registrierung konfigurieren‘.
  3. Sie befinden sich in der Registerkarte ,Arbeitnehmer‘. Auf der Seite unten klicken Sie auf ,Die tägliche Registrierung konfigurieren‘.

Eine Tagesregistrierung im Personalbestand durchführen

Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Klicken Sie auf die blaue Schaltfläche ,Personalbestand: Melden und Verwalten‘ und melden Sie sich an.
  2. Sie befinden sich in der Registerkarte ,Arbeitnehmer‘. Auf der Seite unten klicken Sie auf ,Tägliche Registrierung auf Basis der aktiven Arbeitnehmer‘.
  3. Sie sehen jetzt die Liste von Arbeitnehmern, die aktiv sind. Tragen Sie die Stunden ein, die sie an diesem Tag leisten.

Falls Sie weitere Informationen wünschen: Rubrik 5 ,Tägliche Registrierung: Anpassung der gesicherten Internetanwendung‘ der release note .pdf - Neues Fenster zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie eine Tagesregistrierung im Personalbestand ausführen.

Was ist, wenn das Sozialsekretariat Ihre Dimona-Meldung ausführt?

Wenn eine Dimona-Meldung vorgenommen wurde, bedeutet das noch nicht, dass die Anwesenheitsregistrierung automatisch erfolgt ist. Treffen Sie daher klare Vereinbarungen mit Ihrem Sozialsekretariat: Fordern Sie Letzteres nachdrücklich auf, auch die Anwesenheitsregistrierung zum Zeitpunkt vorzunehmen, zu dem Sie es möchten.

Sogar wenn Ihr Sozialsekretariat Ihre Dimona-Meldungen durchführt, sind Sie noch immer für die Meldungen letztendlich verantwortlich. Über die gesicherte Umgebung haben Sie jederzeit Zugriff auf Ihren Personalbestand, wo Sie alle durchgeführten Meldungen abfragen können.