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Wann nehmen Sie die Meldung vor?

Der Zeitpunkt, zu dem Sie eine Meldung vornehmen müssen, hängt von der Art der von Ihnen durchzuführenden Meldung ab. Es gibt vier Arten von Meldungen: Dimona IN, Dimona OUT, Änderung und Annullierung.

Folgende Tabelle informiert darüber, wann Sie die verschiedenen Arten von Meldungen spätestens ausführen müssen:

Art der Meldung Wann

Dimona IN

Spätestens zum Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer seine Arbeit antritt

Dimona OUT

Spätestens am ersten Werktag nach dem Ende des Rechts- und Vertragsverhältnisses zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer

Änderung (Update)

  • Beginndatum verfrüht: spätestens zum Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer seine Arbeit antritt.
  • Enddatum verfrüht: spätestens am ersten Werktag nach dem Dienstaustritt eines Arbeitnehmers.
  • Enddatum verspätet: spätestens zum Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer seine Arbeit antritt; am ersten Werktag nach dem ursprünglich gemeldeten Enddatum.

Annullierung (Cancel)

Spätestens am mitgeteilten Beginndatum