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Nach der Meldung

Anzeigen

Nach Ihrer Meldung erhalten Sie eine Anzeige mit ausführlicheren Informationen über den Status Ihrer Meldung.

Was ist eine Anzeige?

Direkt nach dem Versand wird Ihre Meldung überprüft und eine Anzeige übermittelt. Diese Anzeige gibt Aufschluss über den Status der Meldung. Die Anzeige kann ‚akzeptiert‘, ‚abgelehnt‘ oder ‚in Bearbeitung‘ sein.

Anzeigen nach einer Dimona IN

Die folgende Tabelle erläutert die Folgen einer Akzeptation, einer Ablehnung oder einer Bearbeitung.

Typ Bedeutung

Akzeptiert

  • Die Meldung ist in Ordnung: sie ist vollständig und korrekt.
  • Die Periode wurde erstellt.
  • Die Anzeige zeigt:
    • die Nummer der Meldung,
    • die Identifizierungsnummer der Periode.

Abgelehnt

  • Die Meldung ist nicht in Ordnung. Bitte sehen Sie sich die Gründe für die Ablehnung an, um weitere Informationen zu erhalten.
  • Die Periode wurde nicht erstellt.
  • Die Anzeige zeigt die Nummer der Meldung.
  • Der Grund für die Ablehnung wird in Form eines Codes und einer kurzen Beschreibung angezeigt.

In Bearbeitung

  • Die Meldung muss noch validiert werden.
  • Die Periode wurde nicht erstellt.
  • Die Anzeige zeigt die Nummer der Meldung.
  • Auf die Validierung folgt eine definitive Anzeigeüber die Annahme oder Ablehnung.

Anzeigen nach einer Dimona OUT

Typ Bedeutung

Akzeptiert

  • Die Periode wurde abgeschlossen.
  • Die Anzeige zeigt:
    • die Nummer der Meldung,
    • die Identifizierungsnummer der Periode.

Abgelehnt

  • Die Periode wurde nicht abgeschlossen.
  • Die Anzeige zeigt die Nummer der Meldung.
  • Die Anzeige zeigt die Identifizierungsnummer der Periode nicht, da sich die Meldung nicht auf den Personalbestand auswirkt.

Wer erhält die Anzeige?

Ein Arbeitgeber kann seine Anzeigen selbst ausfüllen oder er kann damit einen sozialen Dienstleister beauftragen, der gegebenenfalls anerkannt ist (z. B. ein anerkanntes Sozialsekretariat).

Es können mehrere Personen eine Anzeige erhalten, je nachdem, wer die Anzeige ausgefüllt hat.

Wer hat die Meldung durchgeführt?

  • Arbeitgeber ohne sozialen Dienstleister

    Wenn der Arbeitgeber die Meldungen selbst durchgeführt hat, erhält er die Anzeige, unabhängig vom Übermittlungsweg, den er gewählt hat.

  • Arbeitgeber mit sozialem Dienstleister

    Wenn ein Arbeitgeber mit sozialem Dienstleister selbst die Meldung über den Personalbestand, Dimona oder der Dateiübertragung durchführt, erhalten sowohl der Arbeitgeber wie auch sein Dienstleister eine Anzeige.

  • Anerkannter sozialer Dienstleister

    Wenn ein anerkannter sozialer Dienstleister die Meldungen durchgeführt hat, erhält er eine Anzeige, unabhängig vom Übermittlungsweg, den er gewählt hat. Der Arbeitgeber erhält die Anzeigen nicht.

  • Nicht anerkannter sozialer Dienstleister

    Wenn ein nicht anerkannter sozialer Dienstleister die Meldungen durchgeführt hat, erhält der Arbeitgeber die Anzeigen, unabhängig vom Übermittlungsweg, der benutzt wurde. Der Dienstleister erhält die Anzeigen nicht.

Übersichtstabelle

Ein Arbeitgeber ohne sozialen Dienstleister versendet die Meldung

Übermittlungsweg Erhält der Arbeitgeber ohne sozialen Dienstleister die Anzeige?
Personalbestand Ja
Batch Ja
Dimona (nicht gesichert) Ja

Ein Arbeitgeber mit anerkanntem sozialen Dienstleister versendet die Meldung

Übermittlungsweg Erhält der Arbeitgeber mit sozialem Dienstleister die Anzeige? Erhält der soziale Dienstleister die Anzeige?
Personalbestand ja ja
Batch ja ja
Dimona (nicht gesichert) nein ja

Ein Arbeitgeber mit nicht anerkanntem sozialen Dienstleister versendet die Meldung

Übermittlungsweg Erhält der Arbeitgeber mit sozialem Dienstleister die Anzeige? Erhält der soziale Dienstleister die Anzeige?
Personalbestand ja ja
Batch ja ja
Dimona (nicht gesichert) ja nein

Ein anerkannter sozialer Dienstleister versendet die Meldung

Übermittlungsweg Erhält der Arbeitgeber mit sozialem Dienstleister die Anzeige? Erhält der soziale Dienstleister die Anzeige?
Personalbestand nein ja
Batch nein ja
Dimona (nicht gesichert) nein ja

Ein nicht anerkannter sozialer Dienstleister versendet die Meldung

Übermittlungsweg Erhält der Arbeitgeber mit sozialem Dienstleister die Anzeige? Erhält der soziale Dienstleister die Anzeige?
Personalbestand ja ja
Batch nein ja
Dimona (nicht gesichert) ja nein

Wohin wurde die Anzeige übermittelt?

Sie erhalten die Anzeige in der e-Box Ihres Unternehmens außer wenn Sie ein Batch-Absender sind. Wenn Sie keinen lokalen Verwalter angegeben haben, der über Zugriff auf die gesicherte Umgebung der Portalsite verfügt, erhalten Sie eine Papierausfertigung per Post.

Eine Anzeige anfechten

Die Anzeige gilt als gesetzlicher Nachweis, dass Sie die Meldung richtig ausgefüllt haben.

Sind Sie mit der Anzeige nicht einverstanden? Ab Erhalt der Anzeige haben Sie fünf Werktage Zeit, um etwaige Fehler per Dimona zu korrigieren.

Bei Fragen können Sie sich an das Büro von Dimona beim LSS wenden:

Den Personalbestand abfragen

Fast unmittelbar nach dem Versand der Meldung können Sie die Angaben der Meldung und deren Ergebnisse im Personalbestand abfragen. Sie benötigen einen Benutzernamen und ein Kennwort, um den Personalbestand nutzen zu können.