Praktische Beispiele für die Arbeitsregelung, die Anzahl der Stunden pro Woche des Arbeitnehmers und der Referenzperson, die Neuverteilung der Arbeitszeit und das Statut des Arbeitnehmers
Inhalt
- Beginn- und Enddatum der Beschäftigungszeile
- Vier wichtige Hinweise
- Anzahl der Tage pro Woche der Arbeitsregelung (Arbeitssystem)
- Durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche des Arbeitnehmers und der Referenzperson
- Durchschnittliche Anzahl der bezuschussten Stunden pro Woche des Arbeitnehmers
- Typ des Arbeitsvertrags
- Maßnahme zur Neuverteilung der Arbeitszeit
- Arbeitswiederaufnahme nach einer Arbeitsunfähigkeit mit Erlaubnis des beratenden Arztes
- Maßnahme zur Förderung der Beschäftigung
- Statut
- Begriff pensioniert
- Lehrlingstyp
- Art der Entlohnung
- Bezahlung in Zehnteln oder Zwölften (im Bildungswesen)
- NACE-Code
- Identifizierungsnummer der lokalen Einheit
- Die Meldung von Tageseltern, die nicht durch einen Arbeitsvertrag gebunden sind
- Praktische Beispiele für die Arbeitsregelung, die Anzahl der Stunden pro Woche des Arbeitnehmers und der Referenzperson, die Neuverteilung der Arbeitszeit und das Statut des Arbeitnehmers
In einer Verwaltung wird normalerweise an fünf Wochentagen (38 Stunden pro Woche) gearbeitet, wobei an jedem Tag gleich viele Stunden geleistet werden (7,36 Stunden, derzimal ausgedrücks als 760).
Die Angabe von Statut und Maßnahmen zur Neuverteilung der Arbeitszeit werden in die Beispiele nur aufgenommen, wenn sie im betreffenden Fall ausgefüllt werden müssen.
Beispiele für feste Beschäftigungen
A. Ein Arbeitnehmer wird in Vollzeit beschäftigt entsprechend der üblichen Beschäftigungssituation.
Meldeweise:
- Anzahl der Tage/Woche der Arbeitsregelung: 5
- durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche des Arbeitnehmers (Q): 38
- durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche der Referenzperson (S): 38
- Art des Arbeitsvertrags: vollzeitlich.
B. Ein Arbeitnehmer wird in Teilzeit an 3 Tagen pro Woche, 7,36 Stunden/Tag beschäftigt:
Meldeweise:
- Anzahl der Tage/Woche der Arbeitsregelung: 3
- durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche des Arbeitnehmers (Q): 22,8 (7,60 x 3)
- durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche der Referenzperson (S): 38
- Art des Arbeitsvertrags: in Teilzeit.
C. Ein Arbeitnehmer wird in Teilzeit an 5 Wochentagen, 4 Stunden/Tag beschäftigt
Meldeweise:
- Anzahl der Tage/Woche der Arbeitsregelung: 5
- durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche des Arbeitnehmers (Q): 20 (4 x 5)
- durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche der Referenzperson (S): 38
- Art des Arbeitsvertrags: in Teilzeit.
D. Ein Arbeitnehmer wird 3 Tage in Woche 1 und 2 Tage in Woche 2 beschäftigt (mit einem immer wiederkehrenden Zyklus), und dies 7,36 Stunden/Tag:
Meldeweise:
- Anzahl der Tage/Woche der Arbeitsregelung: 2,5
- durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche des Arbeitnehmers (Q): 19 (7,6 x 2,5)
- durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche der Referenzperson (S): 38
- Art des Arbeitsvertrags: in Teilzeit.
Beispiele für kurzfristige Beschäftigungen
E. Ein Arbeitnehmer wird mit einem kurzfristigen Vollzeitvertrag, 2 Tage, 7,36 Stunden/Tag, eingestellt
Meldeweise:
- Anzahl der Tage/Woche der Arbeitsregelung: 5
- durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche des Arbeitnehmers (Q): 38
- durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche der Referenzperson (S): 38
- Art des Arbeitsvertrags: vollzeitlich.
F. Ein Saisonarbeiter wird mit einem kurzfristigen Vollzeitarbeitsvertrag für 2 Tage, 7,36 Stunden/Tag, eingestellt:
Meldeweise:
- Anzahl der Tage/Woche der Arbeitsregelung: 5
- durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche des Arbeitnehmers (Q): 38
- durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche der Referenzperson (S): 38
- Art des Arbeitsvertrags: in Vollzeit
- Statut: S.
G. Ein Arbeitnehmer wird mit einem kurzfristigen Teilzeitarbeitsvertrag für 2 Tage eingestellt. Am einen Tag arbeitet er 4 und am anderen 6 Stunden
Meldeweise:
In der Annahme, dass – wenn er länger im Dienst bleiben würde – er pro Woche 25 Stunden, verteilt über fünf Tage, arbeiten würde:
- Anzahl der Tage/Woche der Arbeitsregelung: 5
- durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche des Arbeitnehmers (Q): 25 {[(4 + 6) : 2] x 5}
- durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche der Referenzperson (S): 38
- Art des Arbeitsvertrags: in Teilzeit.
In der Annahme, dass – wenn er länger im Dienst bleiben würde – er pro Woche 20 Stunden, verteilt über 4 Tage, arbeiten würde:
- Anzahl der Tage/Woche der Arbeitsregelung: 4
- durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche des Arbeitnehmers (Q): 20 {[(4 + 6) : 2] x 4}
- durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche der Referenzperson (S): 38
- Art des Arbeitsvertrags: in Teilzeit.
H. Ein Arbeitnehmer wird mit einem kurzfristigen Vollzeitvertrag (für 4 Stunden) (z. B. als Animateur an einem Sporttag) eingestellt
Meldeweise:
- Anzahl der Tage/Woche der Arbeitsregelung: 5
- durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche des Arbeitnehmers (Q): 38
- durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche der Referenzperson (S): 38
- Art des Arbeitsvertrags: in Vollzeit
- Statut: LP.
Beispiele von Arbeitnehmern im Rahmen der Laufbahnunterbrechung
I. Ein Vollzeitarbeitnehmer unterbricht in einer bestimmten Periode in Vollzeit seine Laufbahn
Meldeweise:
Es wird eine neue Beschäftigungszeile mit folgenden Merkmalen erstellt:
- Anzahl der Tage/Woche der Arbeitsregelung: 0
- durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche des Arbeitnehmers (Q): 0
- durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche der Referenzperson (S): 38
- Art des Arbeitsvertrags: in Vollzeit
- Maßnahme zur Neuverteilung der Arbeitszeit: 3.
J. Ein Vollzeitarbeitnehmer unterbricht in einer bestimmten Periode in Teilzeit seine Laufbahn (3 Tage Arbeit und 2 Tage Laufbahnunterbrechung pro Woche)
Meldeweise:
Es wird eine neue Beschäftigungszeile mit folgenden Merkmalen erstellt:
- Anzahl der Tage/Woche der Arbeitsregelung: 3
- durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche des Arbeitnehmers (Q): 22,8 (7,60 x 3)
- durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche der Referenzperson (S): 38
- Art des Arbeitsvertrags: in Vollzeit
- Maßnahme zur Neuverteilung der Arbeitszeit: 4.