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Arbeitnehmerkennzahl

Die Arbeitnehmerkennzahl identifiziert den Arbeitnehmertyp und bestimmt – gemeinsam mit der Arbeitnehmerkategorie – die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge. Es gibt verschiedene Arbeitnehmerkennzahlen für Vertragsangestellte, Vertragsarbeiter, bezuschusste Vertragsbedienstete, definitiv ernannte Personalmitglieder, freiwillige Feuerwehrleute und freiwillige Sanitäter. 

Die vollständige Liste der Arbeitnehmerkennzahlen der DmfAPPL finden Sie in der folgenden Tabelle. Es gibt keine Arbeitnehmerkennzahl für Praktikanten mit einem individuellen Berufsausbildung im Unternehmen und für Freiwillige. Die erste Gruppe muss jedoch eine DIMONA-Meldung vornehmen, aber nicht auf der DmfAPPL angegeben werden. Für die Freiwilligen müssen Sie keine DIMONA-Meldung und ebenso wenig eine DmfAPPL vornehmen.


Normale Beiträge

Beschreibung Codes für provinziale und lokale Verwaltungen

Arbeitnehmerkennzahl für provinziale und lokale Verwaltungen

Handarbeiter mit Arbeitsvertrag

101

Vertragliche Handarbeiter, die als Ersatz eines Arbeitnehmers, der sich für die (freiwillige) Viertagewoche entschieden hat, eingestellt werden

102

Vertragliche Handarbeiter - Behinderte in einer beschützten Werkstätte

104

Praktikanten im Hinblick auf eine definitive Ernennung – Sozialversicherungsregelung Vertragspersonal – Handarbeiter

109

Handarbeiter - BVB

114

Handarbeiter, eingestellt im Rahmen von Art. 60 § 7 des Gesetzes vom 08.07.1976 über ÖSHZ

121

Handarbeiter – Jugendliche bis zum vierten Quartal des Jahres, in dem sie 18 werden – Art. 5bis des KE vom 28.11.1969

131

Handarbeiter - Lehrlinge bis zum vierten Quartal des Jahres, in dem sie 18 werden – Art. 4 des KE vom 28.11.1969

133

Geistesarbeiter mit Arbeitsvertrag

201

Vertragliche Handarbeiter, die als Ersatz eines Arbeitnehmers, der sich für die (freiwillige) Viertagewoche entschieden hat, eingestellt werden

202

Vertragliche Handarbeiter - Behinderte in einer beschützten Werkstätte

204

Praktikanten im Hinblick auf eine definitive Ernennung – Sozialversicherungsregelung Vertragspersonal – Geistesarbeiter

209

Geistesarbeiter - BVB

214

Geistesarbeiter, eingestellt im Rahmen von Art. 60 § 7 des Gesetzes vom 08.07.1976 über ÖSHZ

221

Handarbeiter – Jugendliche bis zum vierten Quartal des Jahres, in dem sie 18 werden – Art. 5bis des KE vom 28.11.1969

231

Handarbeiter - Lehrlinge bis zum vierten Quartal des Jahres, in dem sie 18 werden – Art. 4 des KE vom 28.11.1969

233

Ärzte mit Arbeitsvertrag in Ausbildung – Art. 15bis des KE vom 28.11.1969

251

Ärzte mit Arbeitsvertrag freigestellt auf der Grundlage von Art. 1, § 3 des Gesetzes vom 27.06.1969

252

Definitiv Ernannte (inkl. der sozialversicherungspflichtigen Ärzte, die Anspruch auf Behördenpension haben)

601

Endgültig ernannte Personalmitglieder - Behinderte in einer geschützten Werkstätte

604

Praktikanten im Hinblick auf eine definitive Ernennung – Urlaubsregelung Privatsektor

608

Praktikanten im Hinblick auf eine definitive Ernennung – Urlaubsregelung öffentlicher Sektor

609

Definitiv ernannte Ärzte – sozialversicherungspflichtig und ohne Anspruch auf Behördenpension

642

Definitiv ernannte Ärzte, freigestellt auf der Grundlage von Art. 1, § 3 des Gesetzes vom 27.06.1969 und mit Anspruch auf Behördenpension

651

Definitiv ernannte Ärzte, freigestellt auf der Grundlage von Art. 1, § 3 des Gesetzes vom 27.06.1969 und ohne Anspruch auf Behördenpension

652

Betreuer und Animatoren im Sozial- und Kulturbereich, freigestellt kraft Art. 17 des KE vom 28.11.1969

702

Diener des Kultes oder Delegierte des Zentralen Freigeistigen Rates – Art. 13 des KE vom 28.11.1969

711

Nicht geschützte lokale Mandatsträger – Artikel 19 § 4 des neuen Gemeindegesetzes

721

Nicht geschützte lokale Mandatsträger

722

Freiwillige Feuerwehrleute und freiwillige Sanitäter - Handarbeiter

731

Freiwillige Feuerwehrleute und freiwillige Sanitäter - Geistesarbeiter

732

Kommission

741

Tageseltern

761

Sonderbeitrag für Studenten

Beschreibung der Codes in der DmfAPPL

Arbeitnehmerkennzahl in der DmfAPPL

Studenten beschäftigt mit einem Beschäftigungsvertrag für Studenten – Solidaritätsbeitrag

701

Sonderbeitrag für Arbeitslose mit Betriebsprämie

Beschreibung der Codes in der DmfAPPL

Arbeitnehmerkennzahl in der DmfAPPL

Arbeitslose mit Betriebsprämie

771

Sonderbeitrag für entlassene statutarische Arbeitnehmer

Beschreibung der Codes in der DmfAPPL

Arbeitnehmerkennzahl in der DmfAPPL

Beitrag für entlassenes statutarisches Personal – System der KIV-Entschädigungen

671

Beitrag für entlassenes statutarisches Personal – Arbeitslosenregelung

672