Lehrlingstyp
Inhalt
- Beginn- und Enddatum der Beschäftigungszeile
- Vier wichtige Hinweise
- Anzahl der Tage pro Woche der Arbeitsregelung (Arbeitssystem)
- Durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche des Arbeitnehmers und der Referenzperson
- Durchschnittliche Anzahl der bezuschussten Stunden pro Woche des Arbeitnehmers
- Typ des Arbeitsvertrags
- Maßnahme zur Neuverteilung der Arbeitszeit
- Arbeitswiederaufnahme nach einer Arbeitsunfähigkeit mit Erlaubnis des beratenden Arztes
- Maßnahme zur Förderung der Beschäftigung
- Statut
- Begriff pensioniert
- Lehrlingstyp
- Art der Entlohnung
- Bezahlung in Zehnteln oder Zwölften (im Bildungswesen)
- NACE-Code
- Identifizierungsnummer der lokalen Einheit
- Die Meldung von Tageseltern, die nicht durch einen Arbeitsvertrag gebunden sind
- Praktische Beispiele für die Arbeitsregelung, die Anzahl der Stunden pro Woche des Arbeitnehmers und der Referenzperson, die Neuverteilung der Arbeitszeit und das Statut des Arbeitnehmers
Einer der nachstehenden Codes ist nur zu verwenden, wenn der Arbeitnehmer zu einer der Kategorien gehört.
3 = Lehrling in Ausbildung zum Unternehmensleiter,
4 = Lehrling mit einem Vertrag für sozialberufliche Eingliederung, der durch die Gemeinschaften und Regionen anerkannt wird,
5 = Praktikant mit einem Berufseinarbeitungsvertrag.
Seit 01.09.2015 gibt es in Wallonien und Brüssel (für Französischsprachige) eine neue Art von Ausbildungsvertrag, den ,contrat de formation en alternance‘, der den Vertrag für sozialberufliche Eingliederung ersetzt. Bis zur Überprüfung der Klassifizierung der Art Lehrling muss für einen ,contrat de formation en alternance‘ Art Lehrling ,4‘ verwendet werden.
Seit 01.09.2016 gibt es in Flandern und Brüssel (für die Flämische Gemeinschaft) eine neue Vertragsart, den ,overeenkomst van alternerende opleiding‘, der für die Verträge, die ab diesem Datum abgeschlossen wurden, die bestehenden Ausbildungsformen ersetzt. Bis zur Überprüfung der Klassifizierung der Art Lehrling muss für einen ,overeenkomst van alternerende opleiding‘ die Art Lehrling ,4‘ verwendet werden.
Die Codes 3, 4 und 5 dürfen nur bei den Arbeitnehmerkennzahlen 133 und 233 (bis zum vierten Quartal des Jahres, in dem der Jugendliche achtzehn wird) und den Arbeitnehmerkennzahlen 101 und 201 verwendet werden (ab dem ersten Quartal des Jahres, in dem der Jugendliche 19 wird).