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Bekanntmachung von Schuldforderungen

Das LSS teilt jedem, der per Einschreiben das LSS um die Mitteilung seiner Schuldforderung betreffend der von einem oder mehreren namentlich genannten Arbeitgebern geschuldeten Beiträgen ersucht und dabei ein berechtigtes Interesse geltend macht, diesen Betrag innerhalb des laufenden Monats mit. Ein Beispiel für ein berechtigtes Interesse ist die Tatsache, dass Sie in Erwägung ziehen, mit einem bestimmten Arbeitgeber einen Kooperationsvertrag zu schließen oder ihm ein Darlehen zu gewähren. Diese Anträge richten Sie an die Dienststelle Bekanntmachung der Schuldforderungen. Die Identität der Arbeitgeber dürfen Sie sowohl im Brief als auch auf einer CD-ROM angeben.

Für bis zu 1.100 Anträge pro Quartal und pro Antragsteller sind die ersten 100 Anträge gratis; ab dem 101. Antrag pro Quartal wird folgende Gebühr erhoben:

  • 101 bis 1.100 (0,74 EUR pro Antrag)
  • 1.101 bis 1.200 (743,68 EUR)
  • 1.201 bis 5.000 (0,62 EUR pro Antrag)
  • 5.001 bis 6.250 (3.098,67 EUR)
  • mehr als 6.250 (0,50 EUR pro Antrag)

Am Ende des Quartals teilt das LSS dem Antragsteller die zu zahlende Summe mit.