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Künstler

Der Königliche Erlass vom 23.06.2003 regelt eine Ermäßigung von Arbeitgeberbeiträgen, die für die Beschäftigung von Künstlern geschuldet werden.

Ab 01.01.2014 wird die Ermäßigung für die Beschäftigung von Tageseltern integriert als Zielgruppenermäßigung in das System der harmonisierten Ermäßigung integriert.