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KE 499

Der Königliche Erlass Nr. 499 organisiert ein begrenztes Sozialstatut für bedürftige Jugendliche in bestimmten VoG und gewährt eine Ermäßigung der Arbeitgeberbeiträge.

Die Beitragsermäßigung für diese bedürftigen Jugendlichen wurde abgeschafft. In der Praxis hat dies keine Auswirkungen, da sie nicht sozialversicherungspflichtig sind wegen ihrer geringen Einkünfte, wie im KE 499 vorgesehen ist.