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KE 483

Der Königliche Erlass Nr. 483 führt eine Ermäßigung der Arbeitgeberbeiträge für die Einstellung eines ersten Arbeitnehmers in der Eigenschaft von Hauspersonal ein.

Ab 01.01.2014 wird die Ermäßigung KE 483 als Zielgruppenermäßigung Hauspersonal in das System der harmonisierten Ermäßigungen integriert.