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Bescheinigungen

Im Allgemeinen stellt das LSS stellt fünf Arten von Bescheinigungen aus: Diese Bescheinigungen sind kostenlos. Sie werden nur an die unmittelbar Beteiligten versandt, die einen Antrag stellen.

Ein umfassendes Verzeichnis aller verfügbaren Bescheinigungen finden Sie auch auf der Website des LSS (www.rsz.fgov.be). Über die LSS-Website können Sie die Bescheinigungen auch online beantragen.

Bescheinigungen, aus denen der Stand (hinsichtlich der Beiträge) des Kontos des Arbeitgebers hervorgeht.

  • Bescheinigungen, die Sie benutzen können, um bei einer öffentlichen Ausschreibung Ihr Angebot einzureichen. Ab Oktober 2005 müssen die Behörden (föderale öffentliche Dienste, Gemeinschaften und Regionen in einer ersten Phase) beim Ausschreiben öffentlicher Aufträge die LSS-Bescheinigungen elektronisch abfragen (KE 20.07.2005). Dies erfolgt über das Portal des föderalen Personals: http://www.fedweb.belgium.be/fr/services_en_ligne/online_digiflow.jsp (Digiflow).
  • Ferner werden Bescheinigungen ausgestellt, die darüber Aufschluss geben, ob eventuell eine Einbehaltungspflicht im Hinblick auf Bauunternehmer/Arbeitgeber aus dem Baugewerbe in Anwendung von Artikel 30 bis des Sozialversicherungsgesetzes vom 27.06.1969 gilt. Durch die Anwendung „Einbehaltungspflicht“Einbehaltungspflicht“ können diese Daten abgerufen werden.
  • Beide Bescheinigungen können auch bei der Dienststelle Bescheinigungen der Generaldirektion der Einnahmedienststellen schriftlich beantragt werden. Sie können folgende Faxnummern benutzen: 02 509 31 45 (Niederländisch) oder 02 509 36 97 (Französisch) oder die E-Mail-Adresse ad2-sectieattesten@rsz.fgov.be (Niederländisch) oder dg2-sectionattestations@onss.fgov.be (Französisch).

Bescheinigungen im Zusammenhang mit den gemeldeten Arbeitnehmern

Sie können Angaben im Zusammenhang mit namentlich genannten Arbeitnehmern bescheinigen lassen. Diese Bescheinigungen werden bei der Dienststelle Bescheinigungen der Dienststellen für die Meldungskontrolle beantragt (Faxnr. 02 509 21 18 Niederländisch und 02 509 30 39 Französisch), mit Angabe der ENSS-Nummer des Arbeitnehmers. Diese Bescheinigungen müssen sich auf die letzten fünf Jahre beziehen. Falls Sie Angaben in Bezug auf eine frühere Periode benötigen, können Sie sich an das Landespensionsamt, Pensionsdienststellen - Laufbahndaten, Zuidertoren / Tour du Midi, 1060 Brüssel, wenden (Tel. 02 212 02 03).

Bestimmte Bescheinigungen im Zusammenhang mit der Zahl der gemeldeten Arbeitnehmer

(unter Ausschluss aller anderen Angaben zu ihren Leistungen) können bei der Direktion Statistik beantragt werden (Faxnr. 02 509 38 47, E-Mail: stat.attest@rsz.fgov.be).
Es betrifft:

  • Bescheinigungen, aus denen hervorgeht, dass der Arbeitgeber weniger als 10 oder 10 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigte (Bescheinigungen KE 214); diese Bescheinigungen sind im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung in der Regel an öffentliche Anstalten weiterzuleiten.
    • Bis einschließlich 2009: Bescheinigung, dass der Arbeitgeber am 30. Juni des Vorjahres weniger als oder mindestens 10 Arbeitnehmer beschäftigte oder mindestens 10 Arbeitnehmer beschäftigte
    • Ab 2010: Bescheinigung, dass der Arbeitgeber, sofern eine Meldung eingereicht wurde, zu folgenden Zeitpunkten durchschnittlich weniger als oder mindestens 10 Arbeitnehmer beschäftigte: 31. Dezember (Kalenderjahr - 2) und 31. März, 30. Juni und 30. September (Kalenderjahr - 1).
  • Bescheinigungen, aus denen die Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer am letzten Tag eines Quartals hervorgeht, aufgeschlüsselt nach Statut (Arbeiter–Angestellte). Diese Bescheinigungen beziehen sich auf die vom Antragsteller angegebenen Quartale der letzten fünf Jahre. Diese Bescheinigungen sind meistens im Rahmen der Zulassung eines Unternehmens in Sektoren erforderlich, die einer Zulassung unterliegen, oder im Rahmen der Gewährung öffentlicher Zuschüsse. Die Direktion Statistik kann keine Bescheinigungen im Zusammenhang mit einem bestimmten Quartal vor dem Ende des dritten Monats ausstellen, das diesem Quartal folgt.

Bescheinigung in Bezug auf die Eigenschaft des Arbeitgebers

Bescheinigungen, aus denen hervorgeht, ob ein Unternehmen als Arbeitgeber versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beim LSS bekannt ist oder nicht. Diese Bescheinigungen werden durch die Direktion Identifikation ausgestellt (Fax: 02 509 36 92).

Im Rahmen einer Geschäftsübergabe (vierter Weg) ausgestelltes Zertifikat

Diese Zertifikate zeigen an, dass am Antragsdatum kein einziger Beitrag, der Teil einer bestimmten Geldschuld ist, vom Überlasser eines Geschäfts geschuldet wurde und ebenso wenig Teil eines Gerichtsverfahrens zur Eintreibung der Beiträge ist.

Anträge sind in zweifacher Ausfertigung an das LSS zu senden. Hierzu können Sie das Muster des Antrags verwenden, das auf der Website des LSS (www.rsz.fgov.be). Diese Anträge können schriftlich, elektronisch (ad2-sectieattesten@rsz.fgov.be) oder per Fax (02 509 31 45) an die Direktion Einnahme gesandt werden.