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Asbesterkrankung

Eingeatmete Asbestfasern können eine Reihe von Krankheiten verursachen.

Sind Sie in Belgien mit Asbest in Berührung gekommen und leiden dadurch an einer asbestbedingten Krankheit? Oder sind Sie ein/e Hinterbliebene/r einer Person, die einer Asbesterkrankung erlegen ist?

In beiden Fällen können Sie sich an den Asbestfonds (AFA; auf Französisch) wenden, um für die folgenden Krankheiten eine Entschädigung zu beantragen: Mesotheliom, Asbestose, beidseitige diffuse Pleuraverdickung, Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs oder durch Asbest verursachter Eierstockkrebs.

Die Gefahren von Asbest

In fester Form – in Gebäuden, Fahrzeugen, Maschinen, Gegenständen – ist Asbest ungefährlich, solange er in gutem Zustand ist und nicht angerührt wird. Wenn Asbest sich wegen Abnutzung löst oder bearbeitet wird (Bohren, Sägen, Schleifen, Polieren), werden kleine, unsichtbare Fasern in die Luft freigesetzt. Dieser Staub ist extrem schädlich. Das Einatmen dieser Fasern kann eine Reihe von Asbestkrankheiten verursachen. 

Krankheiten die durch Asbest verursacht werden sind unter anderem Asbestose, diffuse Verdickungen des Brustfells, Mesotheliom, Lungenkrebs und Larynxkarzinom. Manche dieser Krankheiten können natürlich eine völlig andere Ursache haben (z.B. Lungenkrebs verursacht durch das Rauchen).

Entschädigung für Asbestkrankheiten

Wenn Sie an Asbestose, diffuse Verdickungen des Brustfells oder Mesotheliom erkrankt sind, können Sie einen Entschädigungsantrag beim Asbestfonds einreichen (AFA). Wie Sie mit Asbest in Kontakt gekommen sind (beruflich oder nicht) spielt keine Rolle, aber es muss in Belgien vorgekommen sein. Andere Krankheiten, die eventuell durch Asbest verursacht werden können, werden durch den AFA nicht entschädigt.

Wenn Sie von einer durch Asbest verursachten Krankheit befallen sind (egal welche) und Sie im Rahmen Ihrer Arbeit Asbestfasern ausgesetzt wurden, können Sie eine Entschädigung bei der Föderalagentur für Berufsrisiken (Fedris) beantragen. Sie müssen im Privatsektor oder für eine Gemeinde- oder Provinzialverwaltung gearbeitet haben. Außerdem muss zwischen der Krankheit und Ihrer Berufslaufbahn ein deutlicher Kausalzusammenhang bestehen. Hier gelten die üblichen Regeln für einen Entschädigungsantrag wegen einer Berufskrankheit.

Sie können möglicherweise Recht auf eine Entschädigung beider Einrichtungen haben, oder nur von einer. Ihr Antrag beim AFA oder bei Fedris wird immer in beiden Entschädigungssystemen untersucht.

 


Bedingungen für eine Entschädigung

  • Sie leiden an Asbestose, an diffusen Pleuraverdickungen oder an Mesotheliom und
  • Ihre Krankheit wurde durch die Exposition an Asbestfasern in Belgien verursacht.

Eine leichte Exposition kann genügen, um ein Mesotheliom zu verursachen (obwohl das Risiko sehr gering ist). Im Falle von Asbestose muss die Exposition länger gedauert haben.

Wie Sie mit Asbest in Kontakt gekommen sind (beruflich oder nicht) spielt keine Rolle.

Der Asbestfonds (AFA) (auf Französisch) kann Ihnen dann eine Entschädigung zahlen.

Was ist Mesotheliom?

Mesotheliom ist eine Art Krebs, der das Brustfell (pleurales Mesotheliom), das Bauchfell (peritoneales Mesotheliom) oder in sehr seltenen Fällen den Herzbeutel (perikardiales Mesotheliom) befällt. Es ist die meist befürchtete Asbestkrankheit, da sie sehr schnell den Tod herbeiführt. Diese Erkrankung ist selten. Typisch für sie ist der lange Zeitraum (bis zu 40 Jahren oder mehr), der zwischen der Exposition und dem Auftreten der Krankheit vergehen kann.

Mesotheliom trifft Personen, die in einer mit Asbest verschmutzen Umgebung gearbeitet haben, aber auch Personen, die in ihrem Privatleben mit Asbest in Kontakt gekommen sind, z.B. weil sie in der Nähe einer asbestverarbeitenden Fabrik wohnten.

Was sind Asbestose und diffuse Pleuraverdickungen?

Asbestose ist eine Krankheit, bei der Asbestfasern, die in die Lungen eingedrungen sind, mit Bindegewebe bedeckt werden, was die Atmung schwieriger macht. Diese Krankheit macht den Patienten viel empfindlicher gegenüber Infektionen und bringt eine schwere Belastung des Herzens mit sich mit. Neue Asbestosefälle sind selten und weit weniger ernst als in der Vergangenheit. Eigentlich beobachtet man diese Krankheit nur bei Personen, die früher beruflich mit Asbest tätig waren und schwer exponiert wurden.

Bilaterale diffuse Pleuraverdickungen sind Verdickungen des internen Brustfells, das die Lungen bedeckt. Diese Verdickungen können Atemlosigkeit verursachen, aber viel weniger als Asbestose. Der Asbestfonds stellt diese Krankheit Asbestose gleich, weil die Ursache und die Folgen dieser Krankheiten sehr ähnlich sind.

Was geschieht nach dem Antrag?

Um eine Entschädigung vom Asbestfonds (AFA) zu erhalten, müssen Sie zwei Formulare schicken:

Innerhalb der nächsten 14 Tage erhalten Sie vom AFA eine Empfangsbestätigung. Asbestose-Opfer werden eventuell noch zu einer ärztlichen Untersuchung aufgerufen. Im Falle von Asbestopfern wird die Entscheidung aufgrund der medizinischen Beweisstücke getroffen. Schließlich bekommen Sie vom AFA eine mit Gründen versehene Entscheidung.

Gesundheitspflege

Wenn Sie durch den AFA anerkannt sind und Sie im Rahmen der Berufskrankheitsversicherung keinen Anspruch auf die Erstattung der Kosten haben, denen Sie für Ihre Asbestkrankheit ausgesetzt sind, kann der AFA Ihnen das Recht auf Gesundheitspflege gewähren.

Hilfe einer Drittperson

Wenn Sie nicht mehr alleine zurechtkommen, haben Sie auch Recht auf eine Entschädigung für die Hilfe einer Drittperson. Es handelt sich um einen Betrag von 1 654,81 € pro Monat für eine vollzeitige Hilfe und 827,41 € für eine Halbtagshilfe. Bedingung dafür ist aber, dass Sie im Rahmen der Berufskrankheitsversicherung diesen Betrag noch nicht bekommen haben.

Um diese Entschädigung zu beantragen benutzen Sie das ärztliche Attest für die Hilfe einer Drittperson (AFA 04) (auf Französisch), das Sie von Ihrem Arzt ausfüllen lassen.

Bei Todesfall

Wenn ein Opfer infolge einer Asbestkrankheit stirbt, können seine Angehörige einen Antrag auf Entschädigung einreichen. Um diese Entschädigung zu erhalten, müssen Sie dem AFA die Todesbescheinigung und das Antragsformular AFA 03 (auf Französisch) zuschicken.

Die Angehörigen, die eventuell Recht haben auf eine Entschädigung, sind folgende:

  • der Ehepartner oder gesetzlich Zusammenwohnende,
  • der geschiedene oder von Tisch und Bett getrennte Ehepartner, der zum Zeitpunkt des Todes Unterhaltsgeld bekommt,
  • die Kinder des Opfers, die zum Zeitpunkt des Todes Recht auf Kinderzulagen haben.

Angehörige eines Mesotheliom-Opfers haben Recht auf eine einmalige Entschädigung. Für den Partner beträgt diese zur Zeit 37 302 €, für den ehemaligen Partner 18 651 € und für die Kinder 31 085 €.

Angehörige eines Asbestose-Opfers haben ebenfalls Recht auf eine einmalige Entschädigung. Für den Partner beträgt diese zur Zeit 18 651 €, für den ehemaligen Partner 9 325,50 € und für die Kinder 15 542,50 €.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass mehrere Angehörige eine Entschädigung bekommen (zum Beispiel eine gesonderte Entschädigung für den Ehepartner und für die 2 Kinder).

Auf diese Entschädigungen müssen Sie keine Steuer zahlen.