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Erstattung von Krankenhausaufenthalten

Wenn Sie in einem allgemeinmedizinischen Krankenhaus behandelt werden, müssen Sie die Kosten nicht alleine übernehmen – sie werden zwischen Ihnen und Ihrer Krankenkasse aufgeteilt.

Das Krankenhaus rechnet den Anteil, der von Ihrer gesetzlichen Gesundheitsversicherung getragen wird, direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Wie hoch Ihr Eigenanteil ausfällt, hängt von den folgenden Faktoren ab:

  • Ihrem Status: sind Sie regulär versichert oder haben Sie Anspruch auf erhöhte Kostenbeteiligung?
  • der Wahl Ihres Zimmers: Mehrbettzimmer, Zweibettzimmer oder Einzelzimmer,
  • die Dauer des Krankenhausaufenthalts,
  • die Wahl des behandelnden Arztes konventionsgebunden oder nicht.

Krebspatienten erhalten gesonderte Zuschüsse. Da für Krebsbehandlungen häufige Anreisen notwendig sind, werden ihre Fahrtkosten zum Krankenhaus in bestimmten Fällen teilweise erstattet. Ist der Krebspatient jünger als 18, haben auch sein/e Vater, Mutter oder Vormund Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss.