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Krankenkassen

In Belgien müssen Sie einer Krankenkasse beitreten. Nur so können Sie die Leistungen der gesetzlichen Gesundheits- und Invaliditätsversicherung in Anspruch nehmen.

Sie wählen selbst eine Krankenkasse, der Sie beitreten möchten, um den Schutz der gesetzlichen Gesundheits- und Sozialversicherung zu genießen:

  • die Christliche Krankenkasse
  • die Freie Krankenkasse
  • die Liberale Krankenkasse
  • die Neutrale Krankenkasse
  • die Sozialistische Krankenkasse
  • die Hilfskasse für Kranken- und Invalidenversicherung (HKIV) – eine öffentliche Einrichtung, die die gleichen Aufgaben gegenüber der gesetzlichen Versicherung erfüllt wie die Krankenkassen
  • die Kasse für Gesundheitspflege der Nationalen Gesellschaft der Belgischen Eisenbahnen (NMBS-SNCB), wenn Sie Statusbedienstete/r der SNCB-NMBS sind

Zu jedem Zeitpunkt Ihres Lebens kann es Ereignisse geben, bei denen die Krankenkasse für Sie da ist: Schwangerschaft, Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Invalidität, Tod… All diese Fälle werden durch die gesetzliche Gesundheits- und Sozialversicherung abgedeckt.

Welche Karten gibt es?

Wer einer Krankenkasse beigetreten ist, hat eine SIS-Karte bekommen. Die Karte diente 2 Zielen:

  • die Identifikation der Personen, die einer Krankenkasse beigetreten sind, und
  • die Überprüfung der Rechte  dieser Personen bezüglich der Rückzahlung der Gesundheitspflege (das sogenannte „Statut in der Krankenversicherung“ bzw. die „Versicherbarkeit“). 

Ab dem 1. Januar 2014 haben die Krankenkassen keine neuen SIS-Karten mehr anfertigen oder aushändigen lassen.  Ein neues System auf der Grundlage der elektronischen Identitätskarte übernahm die Funktionalitäten der SIS-Karte. 

Für die Sozialversicherten ohne  belgische elektronische Identitätskarte gibt es eine neue Karte: die isi+-Karte


Institut

Die Eröffnung einer globalen medizinischen Akte (GMA) beim Hausarzt, ermöglicht eine bessere individuelle Betreuung und eine bessere Beratung zwischen den Ärzten. Via das Präventionsmodul können Sie präventiv an Ihrer Gesundheit arbeiten. Außerdem bekommen Sie eine höhere Erstattung für eine Konsultation beim oder ein Besuch vom Hausarzt.

Weitere Informationen über die globale medizinische Akte finden Sie auf der NIHDI-Website.


Werden Ihre Arztkosten zurückbezahlt?

In Belgien haben versicherte Personen über das Krankenpflichtversicherungssystem Zugang zu einer qualitativen Pflege, . Die Krankenversicherung deckt ja die Kosten zahlreicher Leistungen (Konsultationen, Arzneimittel, Krankenhauskosten, usw.) ab.

In bestimmten Fällen übernimmt sie die Kosten vollständig (der vollständige offizielle Tarif), in anderen Fällen nur teilweise.

Um die Gesundheitspflege möglichst vielen Personen finanziell zugänglich zu machen, gibt es verschiedene Maßnahmen, die Ihre Gesundheitspflegekosten verringern können: erhöhte Beteiligung, fakturierbarer Höchstbetrag, Drittzahlerregelung, usw.


Institut

Welches Land ist zuständig für meine Gesundheitspflege, wenn ich in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in der Schweiz lebe und arbeite?

Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat des EWR oder in der Schweiz leben und dort eine Berufstätigkeit ausüben, sind Sie automatisch in diesem Land sozialversichert, das dann allein für Ihre Gesundheitspflegeversicherung zuständig ist. Diese Regel gilt auch, wenn Sie eine Berufstätigkeit in Belgien ausüben oder Ihren gesetzlichen Wohnsitz in Belgien behalten.

Achtung:
•    Wenn Sie gleichzeitig in Belgien und in einem anderen Mitgliedstaat des EWR arbeiten, können noch andere, spezifischere Regeln gelten. Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, um weitere Informationen zu erhalten.
•    Für entsandte Arbeitnehmer gelten auch besondere Regeln.

Welches Land ist zuständig für meine Rente/Gesundheitspflege, wenn ich im Ruhestand bin?

Als Rentner können Sie in einem anderen Mitgliedstaat des EWR leben und gleichzeitig Ihre Pensionsansprüche und Ihren Krankenversicherungsschutz zu Lasten Belgiens behalten.
Weitere Informationen über Ihre Gesundheitspflege und Ihre Rente finden Sie auf der Seite 'Sie ziehen in einen anderen Mitgliedstaat des EWR oder in die Schweiz' auf der Website des LIKIV.


Institut

Welche Pflege wird erstattet?

Ihre Krankenkasse erstattet die sämtliche Basiszahnpflege für Ihre Kinder unter 19 Jahren. Wenn Ihr Zahnarzt die mit den Krankenkassen offiziell vereinbarten Gebühren einhält, ist die Basiszahnpflege also völlig kostenlos.

Basiszahnpflege bedeutet:

  • Munduntersuchung,
  • Zahnstein entfernen,
  • Zähne füllen oder reparieren,
  • Zahnnerven behandeln, und
  • Zähne ziehen.

Weitere Informationen über die Zahnplege bei Kindern finden Sie auf der NIHDI-Website.


Was ist ein Pflegeverlauf?

Ein Pflegeverlauf organisiert und koordiniert die Vorgehensweise, die Behandlung und das Follow-up eines Patienten mit einer chronischen Krankheit.

Ein Pflegeverlauf geht aus von einer Zusammenarbeit zwischen dem Patienten, dem Hausarzt und dem Spezialisten. Der Verlauf fängt an, nachdem die drei Parteien einen ‘Pflegeverlaufsvertrag‘ unterschrieben haben.

Im Moment gibt es Pflegeverläufe für chronische Niereninsuffizienz und Diabetes Typ 2.


Muss ich mich bei einer Krankenkasse anschließen? 

Die Krankenkassen zahlen unter Aufsicht des LIKIV Gesundheitsleistungen und Entschädigungen. Um darauf Recht zu haben, sind Sie verpflichtet, einer Krankenkasse beizutreten.

Sie müssen Ihrer Krankenkasse einen Mitgliedsbeitrag bezahlen. Wenn dies in Ordnung ist, bietet Ihre Krankenkasse auch eine Zusatzversicherung an. Das sind alle Dienste und Vorteile, welche die Krankenkasse über die Pflichtversicherung hinaus anbietet. Bei der Hilfskasse für Kranken- und Invalidenversicherung zahlen zwar Sie keinen Mitgliedsbeitrag, aber Sie können auch keine Zusatzversicherung beanspruchen. 


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