Adoption eines Kindes
Wenn Sie ein Kind adoptieren, erhalten Sie eine Adoptionsprämie.
Genauso wie biologische Eltern, die eine Geburtsprämie erhalten, steht ihnen Adoptionsprämie zu, wenn Sie ein Kind adoptieren. Eine Reihe von Bedingungen müssen Sie allerdings erfüllen, damit Ihnen die Prämie ausgezahlt wird.
Als Arbeitnehmer/in oder Selbstständige/r können Sie zusätzlich Adoptionsurlaub nehmen, der Ihnen von Ihrer Krankenkasse erstattet wird. Für Beamte gelten eigene Bedingungen für den Adoptionsurlaub und seine Dauer – weitere Informationen finden Sie auf der Seite Adoptionsurlaub auf der Website von BOSA (auf Französisch).
Erziehungsurlaub können Sie nehmen, solange Ihr Kind jünger als 12 Jahre ist. Die Regelung ermöglicht es Ihnen, mehr Zeit mit Ihren Kindern zu verbringen, solange sie klein sind.
Familien, die sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden, haben Anspruch auf eine garantierte Familienzulage. Die Zulage erhalten Haushalte, die kein Einkommen haben und aus diesem Grund die üblichen Familienbeihilfen nicht erhalten, können diese Zulage unter streng festgelegten Bedingungen erhalten. In Ihrem Haushalt muss dazu mindestens ein Kind unter 25 Jahren leben.
Adoptionsurlaub als Selbständige(r)
Habe ich als Selbständige(r) Recht auf Adoptionsurlaub?
Adoptieren Sie als Selbständige(r) ein minderjähriges Kind? Dann haben Sie Recht auf Adoptionsurlaub. Sie sollen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen. Dann bekommen Sie eine Entschädigung: einen Pauschalbetrag, der einmalig für die ganze Periode und spätestens 1 Monat nach dem Anfang Ihres Adoptionsurlaubs gezahlt wird.
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Adoptionsurlaub für Lohnempfänger
Habe ich als Lohnempfänger Anrecht auf Adoptionsurlaub?
Adoptieren Sie als Lohnempfänger ein minderjähriges Kind? Dann haben Sie Recht auf Adoptionsurlaub. Hierfür müssen Sie allerdings gewisse Bedingungen erfüllen. Ihr Arbeitgeber bezahlt die 3 ersten Tage Ihres Adoptionsurlaubs. Für die restliche Dauer zahlt Ihre Krankenkasse eine Entschädigung für jeden Tag der Woche, außer für den Sonntag.
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Interessante Links
Adoptionsprämie
Adoptionsprämien fallen in die Zuständigkeit der Regionen
In Belgien sind Adoptionsprämien eine regionale Angelegenheit. In welcher Region die Adoptionsprämie ausbezahlt wird, richtet sich nach dem Wohnort des Kindes.
- Flandern: In Flandern wird die Adoptionsprämie als „startbedrag“ bezeichnet.
Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik „Startbedrag“ auf der Website zum Wachstumspaket (auf Niederländisch). - Wallonien: In Wallonien zahlt Famiwal die Adoptionsprämie aus.
Weitere Informationen finden Sie auf der Infoseite zur Adoptionsprämie auf dem Internetauftritt von Famiwal (auf Französisch). - Brüssel: In Brüssel wird die Adoptionsprämie von den Kindergeldkassen ausbezahlt.
Weitere Informationen finden Sie auf den Websites der einzelnen Kindergeldkassen.
Die Liste der Kindergeldkassen in Brüssel finden Sie auf der Website von Iriscare (auf Französisch und Niederländisch). - Deutschsprachige Gemeinschaft: Wohnt das adoptierte Kind in Ostbelgien, so ist die Deutschsprachige Gemeinschaft für die Adoptionsprämie zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf der Infoseite zu Prämien auf der Website Familienportal.