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Wann?

1 - Allgemein

Die Regelung sieht vor, dass der Arbeitgeber bei Beginn der Teilzeitarbeit auf Antrag des Teilzeitarbeitnehmers eine „Meldung Beginn Teilzeitarbeit“ (MSR Szenario 3) übermittelt. Dieser Antrag durch den Arbeitnehmer kann auch während der Teilzeitbeschäftigung erfolgen, da er erst während der Beschäftigung die Bedingungen erfüllt, um das Statut des Teilzeitarbeitnehmers mit Aufrechterhaltung der Rechte und/oder der Zulage zur Gewährleistung des Einkommens zu erhalten.

Der Antrag auf den Erhalt des Statuts als Teilzeitarbeitnehmer mit Aufrechterhaltung der Rechte (mit oder ohne Zulage zur Gewährleistung des Einkommens) durch den unfreiwilligen Teilzeitarbeitnehmer muss innerhalb von zwei Monaten nach Beginn der Teilzeitbeschäftigung (oder nachdem die Bedingungen für den Erhalt des Statuts als Teilzeitarbeitnehmer mit Aufrechterhaltung der Rechte erfüllt wurden) erfolgen.

Der Antrag auf den Erhalt der Zulage zur Gewährleistung des Einkommens durch den freiwilligen Teilzeitarbeitnehmer muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag, ab dem die Entschädigungen beantragt werden, erfolgen.

Diese Anträge erfolgen auf Basis der MSR Szenario 3 und ein vom Arbeitnehmer auszufüllendes Papierformular C131A-Arbeitnehmer (das auf der Website des LfA www.lfa.be oder bei der Zahlstelle erhältlich ist).

Erfolgt der Antrag verspätet, besteht noch die Möglichkeit zur Regularisierung. Dies bedeutet, dass der Anspruch zwar zuerkannt wird, aber erst ab dem Datum, an dem der Antrag das Arbeitslosigkeitsbüro erreicht. In diesem Fall kann auf Antrag des Arbeitnehmers eine MSR Szenario 1, Typ 004 (Formular C4-Arbeitsbescheinigung) über die laufende Teilzeitbeschäftigung erbracht werden.

2 – Aufeinanderfolgende Arbeitsverträge

2.1 - Bei ununterbrochener Beschäftigung

Eine Beschäftigung auf Basis mehrerer Teilzeitarbeitsverträge gilt als ununterbrochen, wenn die Arbeitsverträge aneinander anschließen, was bedeutet, dass sie nur durch ein Wochenende, einen Feiertag oder einen Ausgleichsruhetag unterbrochen werden.

Dies berücksichtigt auch die Situation, in der eine bestehende Teilzeitbeschäftigung weiterläuft und zusätzlich ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen wird und eventuell anschließend, wobei später einer der beiden Verträge beendet wird. 

Bei aufeinanderfolgenden ununterbrochenen Teilzeitbeschäftigungen muss, bei unverändertem Faktor S, keine neue MSR Szenario 3 durchgeführt werden, auch dann nicht, wenn in der neuen Beschäftigung die Arbeitgeberkategorie, die Arbeitnehmerkennzahl, die Paritätische Kommission, der Faktor Q oder das Statut des Arbeitnehmers (außer wenn es sich um den Statut eines Heimarbeiters handelt) geändert werden.

Je nach Änderung der Arbeitszeit (Verlängerung oder Verkürzung) müssen Sie daher:
• keine MSR Szenario 3 in Bezug auf den Beginn der neuen Beschäftigung erstellen;
• ebenso wenig eine MSR Szenario 1 (oder Formular C4-Arbeitslosigkeitsbescheinigung) in Bezug auf das Ende der abgelaufenen Beschäftigung erstellen;
• pro Monat nur eine MSR Szenario 6 für jede ununterbrochene Beschäftigung erstellen (Ausnahme: Die Zusammenfassung von ununterbrochenen aufeinanderfolgenden Teilzeitbeschäftigungen in einen einzigen MSR Szenario 6 ist nur möglich, wenn es sich um Beschäftigungen mit identischer Arbeitgeberkategorie, Arbeitnehmerkennzahl, Paritätischer Kommission und identischem Arbeitnehmerstatut handelt (außer dem Statut des Heimarbeiters)).

Beispiel:
•    ab dem 01.02.2017: Q/S = 19/38
•    ab dem 15.02.2017: zusätzlicher Arbeitsvertrag mit Q/S = 7,6/38
•    am 28.02.2017: Arbeitsvertrag von 19/38 endet  
Dies wird als eine Situation ununterbrochener aufeinanderfolgender Teilzeitbeschäftigungen mit Q/S 19/38 (für den Zeitraum vom 01.02.2017 bis einschließlich 14.02.2017), 26,6/38 (für den Zeitraum vom 15.02.2017 bis einschließlich 28.02.2017) und 7,6(38 (für den Zeitraum ab dem 01.03.2017) betrachtet, für die nur eine MSR Szenario 3 (ab dem 01.02.2017 mit Q/S 19/38) erstellt werden muss.
Für den Monat Februar 2017 erfolgt eine MSR Szenario 6 mit einem durchschnittlichen Faktor Q.

 

Sie müssen in der oben erwähnten Situation die MSR Szenario 3 (Formular C131A-Arbeitgeber) und/oder MSR Szenario 1 (Formular C4-Arbeitslosenbescheinigung) erstellen, wenn der Arbeitnehmer Sie dazu ausdrücklich auffordert.

Hinweis!

Dies betrifft nicht die Situation der Umstellung von einer Vollzeit- zu einer Teilzeitbeschäftigung. In dieser Situation muss der Teilzeitarbeitnehmer, der das Statut des Teilzeitarbeitnehmers mit Aufrechterhaltung der Rechte und/oder die Zulage zur Gewährleistung des Einkommens beantragen möchte, nach wie vor eine MSR Szenario 3, zusammen mit einem MSR Szenario 1 (oder Formular C4-Arbeitslosigkeitsbescheinigung) über die Vollzeitbeschäftigung durchführen.

Ausnahme: Die Einreichung einer MSR Szenario 3 und einer MSR Szenario 1 ist nicht notwendig, wenn es sich um eine vorübergehende Vollzeitbeschäftigung infolge eines Zusatzes zum bestehenden Teilzeitarbeitsvertrag oder einen zusätzlichen Teilzeitarbeitsvertrag handelt, sofern die zeitweilige Vollzeitbeschäftigung nicht mehr als 3 vollständige Kalendermonate umfasst.

Beispiele:
- zeitweilige „Vollzeit“-Beschäftigung vom 15.07.2016 bis einschließlich 25.11.2016: Q = S für die Monate August, September und Oktober und bei Verringerung der Stunden ab 26.11.2016 ist keine MSR Szenario 3 notwendig;
- zeitweilige „Vollzeit“-Beschäftigung vom 28.07.2016 bis einschließlich 03.12.2016: Q = S für die Monate August, September, Oktober und November. Die 3 vollständigen Kalendermonate werden überschritten und bei Verringerung der Stunden ab 04.12.2016 ist daher eine MSR Szenario 1 und eine MSR Szenario 3 notwendig.

2.2 - Bei einer unterbrochenen Beschäftigung

Handelt es sich nicht, wie oben beschrieben, um aufeinanderfolgende Beschäftigungen, dann müssen Sie
• ein Szenario 3 in Bezug auf den Beginn jeder neuen Beschäftigung erstellen.
• ein Szenario 1 (oder Formular C4-Arbeitslosigkeitsbescheinigung) in Bezug auf das Ende der abgelaufenen Beschäftigung erstellen;
• pro Monat eine MSR Szenario 6 für jede Beschäftigung durchführen.

Beispiel

Ein Arbeitnehmer arbeitet für Sie
- vom 05.09.2016 bis einschließlich 16.09.2016 im Verhältnis von 20/38
- vom 19.09.2016 bis einschließlich 07.10.2016 im Verhältnis von 15/38
- am 10.10.2016 ist ein Ausgleichsruhetag
- vom 11.10.2016 bis einschließlich 21.10.2016 im Verhältnis von 20/38
- vom 31.10.2016 bis einschließlich 04.11.2016 im Verhältnis von 25/38
- vom 07.11.2016 bis einschließlich 18.11.2016 im Verhältnis von 30/38
Sie führen
im Monat September 2016
- eine MSR Szenario 3 vor Beginn der Beschäftigung am 05.09.2016
- eine MSR Szenario 6 für die Beschäftigung vom 05.09.2016 bis einschließlich 30.09.2016
Im Monat Oktober 2016
- eine MSR Szenario 1 (oder Papierformular C4-Arbeitslosigkeitsbescheinigung) für das Ende der Beschäftigung am 21.10.2016
- eine MSR Szenario 3 vor Beginn der Beschäftigung am 31.10.2016
- zwei MSR Szenario 6 für die Beschäftigungen vom 01.10.2016 bis einschließlich 21.10.2016 und am 31.10.2016
Im Monat November 2016
- eine MSR Szenario 6 für die Beschäftigung vom 01.11.2016 bis einschließlich 18.11.2016
- eine MSR Szenario 1 (oder Papierformular C4-Arbeitslosigkeitsbescheinigung) für das Ende der Beschäftigung am 18.11.2016

3 – Überschneidende Arbeitsverträge

Falls verschiedene aufeinanderfolgende Teilzeitbeschäftigungen mit denselben Merkmalen, d. h. Arbeitgeberkategorie, Arbeitnehmercode, paritätische Kommission, Faktor S und Statut (das Statut der Beschäftigung kann verschieden sein, außer wenn sich eine der Beschäftigungen auf den Code D für Heimarbeiter bezieht), zum gleichen Zeitpunkt beginnen, können Sie diese Beschäftigungen in einer einzigen Meldung, MSR Szenario 3, zusammenfassen.

Hinweis: Wenn Sie auf diese Weise vorgehen, dürfen Sie für diese Beschäftigung ebenfalls nur eine MSR Szenario 5, 6, 8 oder 10 durchführen. Wenn dies zu Problemen führt (z. B. da der Arbeitnehmer in verschiedenen Niederlassungen mit unterschiedlichen Perioden der kollektiven Schließung oder mit einer unterschiedlichen Feiertagsregelung beschäftigt ist), weisen Sie darauf im Kommentarfeld hin.

Wenn durch den Abschluss zusätzlicher Arbeitsverträge während der Teilzeitbeschäftigung eine Überlappung mehrerer Arbeitsverträge entsteht, betrachten Sie diese Situation als ununterbrochene Aneinanderreihung mehrerer Teilzeitarbeitsverträge (siehe Punkt 2.1).