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Wann?

Die Bescheinigung im Hinblick auf die Entschädigung der Stillpausen (Szenario 3) muss zum Zeitpunkt der Zahlung des Lohns mitgeteilt werden (d. h. am Ende des betreffenden Monats).

Diese Bescheinigung wird auf Initiative des Arbeitgebers (oder seines Bevollmächtigten) an das Nationale Krankenkassenkollegium gesandt.