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Einleitung

Der Arbeitgeber wird gebeten, eine Meldung der Arbeitswiederaufnahme (Szenario 6) auszufüllen, wenn der Arbeitnehmer nach Ende eines Risikos (Arbeitsunfähigkeit, Mutterschaftsruhe, Fernhaltung von der Arbeit als Maßnahme des Mutterschutzes, umgewandelter Mutterschaftsurlaub gemäß Artikel 39, Absatz 7 des Arbeitsgesetzes vom 16.03.1971) die Arbeit wieder aufnimmt.

In der Meldung wird das Datum der Arbeitswiederaufnahme angegeben, von dem an die Entschädigungen nicht mehr geschuldet werden.

Kennt der Arbeitgeber das Datum der tatsächlichen Arbeitswiederaufnahme und antwortet er auf die Anforderung eines Szenarios 1, teilt er dieses in Szenario 6 mit, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit vor Verstreichen der Periode des garantierten Lohnes wiederaufgenommen hat, oder in Szenario 1, wenn er die Arbeit nach Verstreichen der Periode des garantierten Lohnes wiederaufgenommen hat.

Kennt der Arbeitgeber bei der Beantwortung eines Antrags auf Szenario 1 nicht das Datum der Arbeitswiederaufnahme, teilt er es in einem Szenario 6 mit (auf Antrag des Arbeitnehmers, auf Eigeninitiative oder auf Antrag der Versicherungseinrichtung).