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Einleitung

1 - Vorübergehende Arbeitslosigkeit

Vorübergehende Arbeitslosigkeit ist eine Art Aussetzung des Arbeitsvertrags, die hauptsächlich durch die Artikel 26, 28, 49, 50, 51 und 77/1 und ff. des Gesetzes über die Arbeitsverträge geregelt wird.

In den Vorschriften über Arbeitslosigkeit werden unter vorübergehend Arbeitslosen verstanden (Artikel 27, 2° des KE vom 25.11.1991 zur Regelung der Arbeitslosigkeit):

  • der Arbeitnehmer, der durch einen Arbeitsvertrag gebunden ist, dessen Ausführung vorübergehend ganz
    oder teilweise aufgehoben ist;
  • dem Arbeitnehmer, der an einem Streik teilnimmt, der von einem Lockout betroffen wird oder dessen
    Arbeitslosigkeit eine direkte oder indirekte Folge eines Streiks oder eines Lockouts ist;
  • der Lehrling, der eine Ausbildung im Rahmen des alternierenden Lernens gemäß Artikel 1bis des Königlichen Erlasses vom 28.11.1969, erlassen
    zur Durchführung des Gesetzes vom 27.06.1969 zur Überarbeitung des Erlassgesetzes vom 28.12.1944 über
    die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer, absolviert, wenn die Durchführung des Lernvertrages
    vorübergehend ganz oder teilweise aufgehoben ist gemäß einer Bestimmung in
    einem Dekret oder einer Anweisung oder durch ein Dekret oder eine Anweisung.

2 - Meldung „Feststellen Anspruch auf vorübergehende Arbeitslosigkeit oder Aussetzung Angestellte“

Arbeitgeber, die zur Einführung vorübergehender Arbeitslosigkeit oder Aussetzung von Angestellten übergehen, müssen eine Reihe von Formalitäten in Bezug auf ihre Arbeitnehmer erfüllen.

Gemäß Art. 137 des KE vom 25.11.1991 sind Sie verpflichtet, in bestimmten Situationen (siehe „Wann“) aus eigener Initiative oder auf Antrag des Arbeitnehmers eine elektronische Meldung eines Sozialrisikos Arbeitslosigkeit (MSR), Szenario 2 „Meldung Feststellen Anspruch auf vorübergehende Arbeitslosigkeit oder Aussetzung Angestellte“ durchzuführen, die bei vorübergehender Arbeitslosigkeit oder Aussetzung Angestellte als Unterstützungsantrag dient.

Ab 01.01.2017 muss dies mittels einer elektronischen Meldung eines Sozialrisikos Arbeitslosigkeit (MSR), Szenario 2, „Meldung Feststellung Anspruch vorübergehende Arbeitslosigkeit oder Aussetzung Angestellte“ erfolgen, die das Papierformular C3.2-Arbeitgeber ersetzt.

Wenn es sich um eine Zeitarbeitskraft handelt, muss diese MSR, Szenario 2, von der Zeitarbeitsfirma abgegeben werden.

Sie müssen dem Arbeitnehmer eine Kopie dieser elektronischen Meldung besorgen. Nach jeder Meldung wird diese Kopie für Sie angefertigt. Sie müssen sie nur drucken.

Diese Kopie der MSR wird in Anwendung des bestehenden Sprachenrechts in der Sprache ausgefertigt, die in dem Gebiet des Betriebssitzes vorherrscht, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist. In Brüssel geschieht dies auf Niederländisch für das niederländischsprachige Personal und auf Französisch für das französischsprachige Personal. Im deutschen Sprachgebiet geschieht dies auf Deutsch. Sie können eine Übersetzung beifügen.