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Was ist einzutragen?

1 - Was ist einzutragen?

Szenario 2 ist ein Szenario ohne Mini-Quartalsmeldung. Die Identifikationsangaben des Arbeitgebers, des Arbeitnehmers sowie die Angaben zur Beschäftigung (Punkt 4.2) müssen ebenso wie die spezifischen Informationen der Meldung (Punkt 4.3) mitgeteilt werden.

2 - Identifikation der Meldung

Die Daten aus den Blöcken „Link Meldung Arbeitgeber, natürliche Person, Link Arbeitnehmerzeile und Beschäftigung” aus den Meldungen des Sozialrisikos sind ohne die Mini-Quartalsmeldung zu übernehmen.

Nicht all diese Daten sind obligatorisch zu melden. Wir möchten Sie auf den Status der Daten im Bereich Anwesenheit des Feldes hinweisen.

2.1 - Block Link Meldung Arbeitgeber

4.2.1.1. : LSS-Eintragungsnummer
4.2.1.2. : Mitteilung Kuratel 
4.2.1.3. : Einzige Unternehmensnummer

2.2 - Block natürliche Person

Siehe Glossar.

2.3 - Block Link Arbeitnehmerzeile

4.2.3.1. : Arbeitgeberkategorie
4.2.3.2. : Arbeitnehmerkennzahl

2.4 - Block Link Beschäftigung

4.2.4.1. : Beginndatum der Beschäftigung
4.2.4.2. : Enddatum der Beschäftigung
4.2.4.3. : Nummer der paritätischen Kommission
4.2.4.4. : Anzahl der Tage pro Woche
4.2.4.5. : Durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche des Arbeitnehmers
4.2.4.6. : Durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche der Referenzperson
4.2.4.7. : Statut des Arbeitnehmers
4.2.4.8. : Begriff pensioniert
4.2.4.9. : Lehrlingstyp
4.2.4.10. : Typ des Arbeitsvertrags
4.2.4.11. : Art der Entlohnung

Wichtige Anmerkung die Punkte 4.2.4.4 und 4.2.4.5 betreffend:

Wenn der Arbeitnehmer die Arbeit beim gleichen Arbeitgeber wieder aufgenommen hat, müssen die Anzahl der Tage pro Woche und der durchschnittlichen Stunden pro Woche der Beschäftigung, die vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit geleistet wurde, oder die Mutterschutzperiode (wie in der DMFA) angegeben werden.

3 - Andere Daten

Hier werden die spezifischen Angaben der Meldung vermerkt.

3.1 - Block Berechnungsgrundlage - Besondere Umstände

In diesem Block kann die Anzahl der Tage pro Woche und die durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche im Rahmen der angepassten Arbeit angegeben werden.

3.1.1 - Anzahl der Tage pro Woche der Arbeitsregelung - besondere Umstände (Nr. 393)

In diesem Feld kann die Anzahl der Tage pro Woche im Rahmen der angepassten Arbeit angegeben werden.

3.1.2 - Durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche der betreffenden Arbeitnehmer – besondere Umstände (Nr. 554)

In diesem Feld kann die durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche im Rahmen der angepassten Arbeit angegeben werden. Es geht um die durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Woche, während der angenommen wird, dass der Arbeitnehmer angepasst Arbeit verrichtet.

Im Falle der Wiederaufnahme einer angepassten Arbeit während der Arbeitsunfähigkeit (Unterrisiko 1) sind diese Angaben besonders wichtig, weil sie der Krankenkasse ermöglichen, den eventuellen Herabsetzungssatz der Arbeitsunfähigkeitserstattungen zu bestimmen.

3.2 - Block Referenzperiode

Die Referenzperiode fällt prinzipiell mit dem Kalendermonat zusammen, in dem die angepasste Arbeit ausgeübt wird (ausgenommen die angepasste Arbeit beginnt oder endet in diesem Monat).

Im Falle einer Kündigungsentschädigung (während der Referenzperiode) muss künftig der eventuelle Zeitraum der Kündigungsentschädigung mit der Beschäftigung, die der Kündigung vorausgeht, mitgeteilt werden (siehe unten).

3.2.1 - Anfangsdatum der Referenzperiode (Nr. 74)

Bei der ersten Meldung entspricht dieses Datum dem Anfangsdatum der Ausübung der angepassten Arbeit.

Anschließend beginnt ein Referenzzeitraum am ersten Tag des Kalendermonats, in dem die angepasste Arbeit ausgeübt wird.

3.2.2 - Enddatum der Referenzperiode (Nr. 75)

Dieses Datum stimmt überein mit dem letzten Tag des Kalendermonats, in dem die angepasste Arbeit ausgeübt wird.

Beendet der Arbeitnehmer die angepasste Arbeit im Laufe eines Monats (endgültig), ist das Enddatum der Referenzperiode der letzte Tag der Ausübung der angepassten Arbeit.

3.3 - Block Referenzperiode

Im Falle einer Kündigung des Arbeitsvertrags (während der Referenzperiode) muss künftig der eventuelle Zeitraum der Kündigungsentschädigung mit der Beschäftigung, die der Kündigung vorausgeht, auf einmal mitgeteilt werden. Wird eine Eingliederungsentschädigung geschuldet, muss (auch) der Zeitraum der Kündigungsentschädigung berücksichtigt werden.

Es geht um die Erstattungen, ausgedrückt in Arbeitszeit, die an den Arbeitnehmer bezahlt werden, wenn der Arbeitsvertrag oder das Beschäftigungsverhältnis beendet werden, gemäß den Entlohnungscodes 3 und 9 von Anlage 7 - Kodifikation der Entlohnungen und der damit übereinstimmenden Entlohnungscodes PPO von Anlage 32.

In diesem Rahmen müssen auch die Entschädigung für geworbene Kunden, die einem Handelsvertreter zusteht, und die Entschädigung für den Wettbewerbsverzicht und/oder die Nichtabwerbung berücksichtigt werden (auch wenn sie nicht aus einem Vertrag hervorgeht, der zu Beginn oder während der Ausführung des Arbeitsvertrags geschlossen wurde (innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung des Arbeitsvertrags geschlossener Vertrag)), sofern sie in Arbeitszeit ausgedrückt wird.

3.3.1 - Beginndatum der Referenzperiode

Im Feld 01130 muss das Beginndatum der durch die Kündigungsentschädigung gedeckten Periode angegeben werden.

3.3.2 - Enddatum der Referenzperiode

Im Feld 01131 muss das Enddatum der durch die Kündigungsentschädigung gedeckten Periode angegeben werden.

3.3.3 - Vergütung der Kündigungsentschädigung

Im Feld 01132 muss der Gesamtbetrag der Kündigungsentschädigung angegeben werden:

-      der Bruttobetrag ohne Verringerung der Sozialversicherungsbeiträge im Falle der Ausübung einer angepassten Arbeit im Laufe einer Maßnahme der Fernhaltung von der Arbeit (Unterrisiko 2);

-      der Bruttobetrag abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge im Falle der Wiederaufnahme der angepassten Arbeit im Laufe der Arbeitsunfähigkeit (Unterrisiko 1). Die Mitteilung des Bruttobetrags, abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge, bleibt notwendig bei einer Wiederaufnahme einer angepassten Arbeit während der Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende der Anwendung der Garantiemaßnahme, die die Periode ab dem 01. Januar 2018 bis einschließlich 30. Juni 2018 abdeckt.

Wenn die Kündigungsentschädigung aufgrund der Beschäftigung, die der Arbeitsunfähigkeit oder der Fernhaltung von der Arbeit (Wiederaufnahme einer angepassten Arbeit beim gleichen Arbeitgeber) vorausgeht, verweigert die Krankenkasse dem Arbeitnehmer die Auszahlungen während des Zeitraums dieser Entschädigung.

3.4 - Block Art des Tages

Dieser Block enthält zwei Daten: die Angabe des Tages sowie den Code Art des Tages, der hiermit übereinstimmt. Sie füllen diesen Block nur aus, wenn der Arbeitnehmer während des betreffenden Monats Urlaub genommen hat* oder vorübergehend arbeitslos** war oder für eine Erstattung durch das Versicherungsunternehmen für Arbeitsunfälle oder der Föderalen Agentur für Berufsrisiken (FEDRIS) in Betracht kam oder die Ausübung der angepassten Arbeit während der Arbeitsunfähigkeit vorübergehend unterbrochen hat.

* Der ergänzende Urlaub bei Beginn oder Wiederaufnahme einer Aktivität im Sinne von Artikel 17bis der koordinierten Gesetze vom 28.06.1971 ist nicht zu berücksichtigen.

** Bei einer Wiederaufnahme der angepassten Arbeit während der Arbeitsunfähigkeit (Unterrisiko 1) berücksichtigen Sie nicht länger die vorübergehende Arbeitslosigkeit, wenn die Garantiemaßnahme nicht anwendbar ist (wenn der Arbeitnehmer die angepasste Arbeit nach dem 31. Dezember 2017 wieder aufgenommen hat) oder wenn die Garantiemaßnahme nicht länger anwendbar ist (wenn der Arbeitnehmer die vor dem 01. Januar 2018 wieder aufgenommene angepasste Arbeit ab dem 01. Juli 2018 weiter fortsetzt). 

 

3.4.1 - Angabe des Tages (Nr. 178)

Das Datum des Tages muss ausgefüllt werden (Angabe von Tag und Monat), für das ein Code Art des Tages angegeben werden muss.

3.4.2 - Code Art des Tages (Nr. 179)

Für jeden Urlaubstag* oder Tag der vorübergehenden Arbeitslosigkeit, dessen Datum in Feld 178 angegeben wird, muss man den damit übereinstimmenden Code Art des Tages angeben (Codes 3.1 bis 3.4 oder 5.1 bis 5.10).

*Der ergänzende Urlaub bei Beginn oder Wiederaufnahme einer Aktivität im Sinne von Artikel 17bis der koordinierten Gesetze vom 28.06.1971 (Code 3.5) ist nicht zu berücksichtigen.

Sie melden auch die Tage der Arbeitsunfähigkeit, die sich aus einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ergeben, die während der Ausübung einer angepassten Aktivität eingetreten sind und die für eine Entschädigung durch die Arbeitsunfallversicherung oder die Föderale Agentur für Berufsrisiken (FEDRIS) nach Ablauf des Garantielohns (durch den Code Art des Tages 6.1 oder 6.21) berücksichtigt werden. Diese Meldung darf allerdings nach dem ersten Monat der Arbeitsunfähigkeit, der durch eine „Arbeitsunfallentschädigung” oder eine „Berufskrankheitsentschädigung” gedeckt ist, nicht wiederholt werden.

3.1 - Gesetzlicher Urlaub

Unter „gesetzlichem Urlaub“ versteht man das Fernbleiben von der Arbeit infolge einer Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags wegen Jahresurlaubs im Sinne von Artikel 3 und 5 der koordinierten Gesetze vom 28.06.1971 über den Jahresurlaub der Lohnempfänger.

Wichtige Anmerkung betreffend Code 3.1

Der ergänzende Urlaub bei Beginn oder Wiederaufnahme einer Aktivität im Sinne von Artikel 17bis der koordinierten Gesetze vom 28.06.1971 (Code 3.5) ist - darauf sei nochmal hingewiesen - nicht zu berücksichtigen.

3.2 - Zusätzlicher Urlaub

Unter „zusätzlichem Urlaub“ versteht man das Fernbleiben von der Arbeit mit Lohnfortzahlung infolge einer Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags wegen Jahresurlaub, bei dem es sich weder um den gesetzlichen Urlaub noch um den Urlaub aufgrund eines für allgemein verbindlich erklärten kollektiven Arbeitsabkommens, das in Artikel 6 der koordinierten Gesetze vom 28.06.1971 über den Jahresurlaub der Lohnempfänger erwähnt ist, handelt.

3.3 - Urlaub aufgrund eines für allgemein verbindlich erklärten kollektiven Arbeitsabkommens

Unter „Urlaub aufgrund eines für allgemein verbindlich erklärten kollektiven Arbeitsabkommens“ versteht man das Fernbleiben von der Arbeit infolge einer Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags wegen Jahresurlaub aufgrund eines für allgemein verbindlich erklärten kollektiven Arbeitsabkommens, das in Artikel 6 der koordinierten Gesetze vom 28.06.1971 über den Jahresurlaub der Lohnempfänger erwähnt ist.

3.4 - Jugendurlaub und Seniorenurlaub

Unter „Jugendurlaub” versteht man das Fernbleiben von der Arbeit infolge einer Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags wegen Jahresurlaubs, so wie er in Artikel 5 Absatz 1 der am 28.06.1971 koordinierten Gesetze über den Jahresurlaub der Lohnempfänger erwähnt ist.

Unter „Seniorenurlaub“ versteht man das Fernbleiben von der Arbeit infolge einer Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags wegen Jahresurlaub, so wie er in Artikel 5 Absatz 2 der am 28.06.1971 koordinierten Gesetze über den Jahresurlaub der Lohnempfänger erwähnt ist.

Wichtige Anmerkung zu den Codes 5.1 bis 5.11 („vorübergehende Arbeitslosigkeit“):

Im Falle der Ausübung einer angepassten Arbeit im Laufe der Arbeitsunfähigkeit nach dem 30. Juni 2018 (Unterrisiko 1 nach dem Übergangszeitraum der Garantiemaßnahme) berücksichtigen Sie nicht länger die „vorübergehende Arbeitslosigkeit“ unter den Codes für die Art des Tages 5.1 bis 5.11.

Sie berücksichtigen jedoch immer die „vorübergehende Arbeitslosigkeit“ unter den Codes für die Art des Tages 5.1 bis 5.11 im Falle der Ausübung einer angepassten Aktivität im Laufe einer Mutterschutzmaßnahme (Unterrisiko 2).

5.1 - Vorübergehende Arbeitslosigkeit infolge von Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen

Unter „vorübergehender Arbeitslosigkeit infolge von Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen” versteht man das Fernbleiben von der Arbeit wegen Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags oder wegen der Einführung einer Teilzeitarbeitsregelung gemäß Artikel 51 des Gesetzes vom 03.07.1978 über die Arbeitsverträge.

5.2 - Vorübergehende Arbeitslosigkeit infolge ungünstiger Witterung

Unter „vorübergehender Arbeitslosigkeit infolge ungünstiger Witterung“ versteht man das Fernbleiben von der Arbeit wegen Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags infolge ungünstiger Witterungsverhältnisse, die die Ausführung der Arbeit vollständig unmöglich machen, in Anwendung von Artikel 50 des Gesetzes vom 03.07.1978 über die Arbeitsverträge.

5.3 - Vorübergehende Arbeitslosigkeit infolge technischer Störungen

Unter „vorübergehender Arbeitslosigkeit infolge technischer Störungen“ versteht man das Fernbleiben von der Arbeit wegen Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags aufgrund von Artikel 49 des Gesetzes vom 03.07.1978 über die Arbeitsverträge, mit Ausnahme des Zeitraums, in dem der Arbeiter sein Recht auf den normalen Lohn behält.

5.4 - Vorübergehende Arbeitslosigkeit infolge höherer Gewalt

Unter „vorübergehender Arbeitslosigkeit infolge höherer Gewalt” versteht man das Fernbleiben von der Arbeit infolge der Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags in Anwendung von Artikel 26 des Gesetzes vom 03.07.1978 über die Arbeitsverträge.

5.5 - Vorübergehende Arbeitslosigkeit infolge höherer Gewalt medizinischer Art

Unter „vorübergehender Arbeitslosigkeit infolge höherer Gewalt medizinischer Art“ versteht man:

1° das Fernbleiben von der Arbeit wegen Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags, falls der Arbeitnehmer in Anwendung der Rechtsvorschriften in Bezug auf die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung für arbeitsfähig erklärt worden ist, diese Entscheidung jedoch vor dem zuständigen Rechtsprechungsorgan anfechtet;

2° das Fernbleiben von der Arbeit infolge der Stellungnahme eines Arbeitsarztes oder eines vom Arbeitslosigkeitsbüro anerkannten Arztes, laut welcher der Arbeitnehmer für die vereinbarte Funktion zeitweilig arbeitsunfähig ist.

5.6 - Vorübergehende Arbeitslosigkeit infolge der Unternehmensschließung wegen Jahresurlaub.

Unter „vorübergehender Arbeitslosigkeit infolge der Unternehmensschließung wegen Jahresurlaubs“ versteht man das Fernbleiben von der Arbeit wegen Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags infolge der Unternehmensschließung wegen Jahresurlaubs im Sinne der am 28.06.1971 koordinierten Gesetze über den Jahresurlaub der Lohnempfänger, sofern der Arbeitnehmer keinen ausreichenden Anspruch auf Urlaub hat.

5.7 - Vorübergehende Arbeitslosigkeit infolge der Unternehmensschließung wegen Urlaub aufgrund eines für allgemein verbindlich erklärten KAA.

Unter „vorübergehender Arbeitslosigkeit infolge der Unternehmensschließung wegen Urlaubs aufgrund eines für allgemein verbindlich erklärten kollektiven Arbeitsabkommens” versteht man das Fernbleiben von der Arbeit wegen Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags infolge der Unternehmensschließung wegen Jahresurlaub kraft eines für allgemein verbindlich erklärten KAA im Sinne von Artikel 6 des Gesetzes vom 28.06.1971, sofern der Arbeitnehmer keinen ausreichenden Anspruch auf diesen Urlaub hat.

5.8 - Vorübergehende Arbeitslosigkeit infolge der Unternehmensschließung wegen Ausgleichsruhe im Rahmen einer Arbeitszeitverkürzung.

Unter „vorübergehender Arbeitslosigkeit infolge der Unternehmensschließung wegen Ausgleichsruhe im Rahmen einer Arbeitszeitverkürzung” versteht man das Fernbleiben von der Arbeit wegen Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags infolge der Unternehmensschließung wegen Ausgleichsruhe, die im Rahmen der Arbeitszeitverkürzung gewährt wird, sofern der Arbeitnehmer keinen ausreichenden Anspruch auf diese Ausgleichsruhe hat, weil er erst im Laufe des Arbeitszyklus seinen Dienst angetreten hat.

5.9 - Vorübergehende Arbeitslosigkeit infolge eines Streiks oder einer Aussperrung.

Unter „vorübergehender Arbeitslosigkeit infolge eines Streiks oder einer Aussperrung“ versteht man das Fernbleiben von der Arbeit wegen Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags als direkte oder indirekte Folge eines Streiks oder einer Aussperrung.

5.10 - Vorübergehende Arbeitslosigkeit bei Entlassung geschützter Arbeitnehmer

Unter „Vorübergehende Arbeitslosigkeit bei Entlassung geschützter Arbeitnehmer” versteht man das Fernbleiben von der Arbeit wegen Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags, sofern die Entlassung einem Vertreter des Personals oder einem Kandidaten für dieses Amt im Betriebsrat beziehungsweise im Ausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz aus schwerwiegendem Grund notifiziert worden ist und diese Entscheidung wegen Nichteinhaltung der besonderen Kündigungsregelung, die im Gesetz vom 19.03.1991 zur Einführung einer besonderen Kündigungsregelung für die Vertreter des Personals in den Betriebsräten und Ausschüssen für Arbeitssicherheit, Betriebshygiene und Verschönerung der Arbeitsplätze und für die Kandidaten für diese Ämter vorgesehen ist, vor dem zuständigen Rechtsprechungsorgan angefochten wird.

6.1 - Arbeitsunfähigkeit mit Arbeitsunfallentschädigung in Anwendung von Artikel 54 des Gesetzes über die Arbeitsunfälle.

Unter „Arbeitsunfähigkeit mit Arbeitsunfallentschädigung in Anwendung von Artikel 54 des Gesetzes über die Arbeitsunfälle” versteht man das Fernbleiben von der Arbeit, für das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in Anwendung von Artikel 54 des Gesetzes vom 10.04.1971 über die Arbeitsunfälle tägliche Entschädigungen zahlt und die Sozialversicherungsbeiträge dafür selbst abzieht.

6.2 - Abwesenheit ohne Lohnfortzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit oder infolge eines prophylaktischen Urlaubs.

Unter „Abwesenheit ohne Lohnfortzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit oder infolge eines prophylaktischen Urlaubs” versteht man das Fernbleiben von der Arbeit ohne Lohnfortzahlung infolge der Aussetzung der Erfüllung des Arbeitsvertrags wegen Arbeitsunfähigkeit oder prophylaktischen Urlaubs, gemäß Art. 239 § 1 des KE vom 03.07.1996 zur Ausführung des am 14.07.1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung (mit Ausnahme des Karenztages, der Arbeitsunfähigkeit mit Lohnausgleich oder -Vorschuss gemäß KAA Nr. 12bis oder Nr. 13bis, die Arbeitsunfähigkeit mit Arbeitsunfallentschädigung in Anwendung von Artikel 54 des Gesetzes über die Arbeitsunfälle und der vorübergehenden Arbeitslosigkeit infolge höherer Gewalt medizinischer Art).

 

Wichtige Anmerkung betreffend Code 6.2 (und Code 6.21):
Sie verwenden den Code 6.2, um die Tage/Stunden der vorübergehenden Unterbrechung der angepassten Arbeit im Laufe der Arbeitsunfähigkeit (Unterrisiko 1) anzugeben, ausgenommen bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, der/die sich während der Ausübung der angepassten Arbeit ergibt. In dieser letzten Hypothese verwenden Sie vorzugsweise Code 6.21.

6.21 - Unbezahlte Abwesenheit wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit während der Durchführung einer angepassten Arbeit.

Sie können Code 6.21 verwenden, um der Krankenkasse mitzuteilen, dass der Arbeitnehmer während der Ausübung der angepassten Arbeit (Unterrisiko 1 oder 2) Opfer eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit wurde, der/die für eine Erstattung durch das Versicherungsunternehmen für Arbeitsunfälle oder die Föderale Agentur für Berufsrisiken (FEDRIS) in Betracht kommt.

7 - Abwesenheit oder unbezahlter Urlaub

Sie verwenden Code 7, um die Tage/Stunden der freiwilligen vorübergehenden Unterbrechung der angepassten Arbeit während der Arbeitsunfähigkeit (Unterrisiko 1) anzugeben.

3.4.3 - Anzahl der Stunden (Nr. 180)

Abgesehen von den Tagen, für die ein Code Art des Tages ausgefüllt wird, muss ebenso die Anzahl der Stunden, die hiermit übereinstimmt, angegeben werden.

3.5 - Block genauer Lohn

Vorhergehende Bemerkung: Im Falle der Wiederaufnahme einer angepassten Arbeit im Laufe der Arbeitsunfähigkeit ( Unterrisiko 1) ist dieser Block nicht (länger) relevant, wenn der Arbeitnehmer die angepasste Arbeit erst nach dem 31. Dezember 2017 beginnt oder ab dem 01. Juli 2018 fortsetzt. In den anderen Fällen des Unterrisikos 1 ist dieses Feld notwendig, sodass die Krankenkasse die Garantiemaßnahme anwenden kann. Diese Garantiemaßnahme beinhaltet konkret, dass die Krankenkasse bei einer angepassten Arbeit, die bereits vor dem 01. Januar 2018 begonnen wurde, für die Anwendung der Kumulationsregel ab dem 01. Januar 2018 bis einschließlich 30. Juni 2018 das erworbene Arbeitseinkommen dieser angepassten Arbeit weiter berücksichtigt (wie dies bereits vor dem 01. Januar 2018 der Fall war), anstelle der Unterbrechung der angepassten Arbeit, wenn dies für den Arbeitnehmer vorteilhafter ist und die Zulassung des beratenden Arztes nicht geändert oder erneuert wurde.

3.5.1 - Codes genauer Lohn (Nr. 122)

3.5.1.1. Unterrisiko 1: Meldung im Falle der Wiederaufnahme einer angepassten Arbeit im Laufe einer Periode der Arbeitsunfähigkeit (nur möglich, wenn sich die Referenzperiode vor dem 01. Juli 2018 befindet)

Es geht um die Codes 01, 02, 04, 05, 06, (08), 10, 12, 13, 22, 23, 30, 31 und 50 der Quartalsmeldung aus Anlage 7 (Kodifikation von Entlohnungen; siehe Punkt 3.5.1.4. für eine Beschreibung) oder die damit übereinstimmenden PPO-Codes, die in Anlage 32 angegeben sind (für die Arbeitgeber PPO).

Die Prämien, Gewinnbeteiligungen, dreizehntes Monatsgehalt, Zuwendungen (und andere gleichartige Vorteile), die jährlich bezahlt werden, jedoch nicht berücksichtigt werden. Sie müssen daher nicht angegeben werden.

3.5.1.2. Unterrisiko 2: monatliche Einkommensmeldung bei Durchführung einer angepassten Arbeit im Laufe einer Mutterschutzmaßnahme

A.Für die Meldungen, die sich auf die Referenzperiode vor dem 01. Januar 2018 geht es um die Codes 01, 02, 04, 05, 06, (08), 10, 12, 13, 22, 23, 30, 31 und 51 der Quartalsmeldung aus Anlage 7 (Kodifikation von Entlohnungen; siehe Punkt 3.5.1.4. für eine Beschreibung) oder die damit übereinstimmenden PPO-Codes, die in Anlage 32 angegeben sind (für die Arbeitgeber PPO).

Die Prämien, Gewinnbeteiligungen, dreizehntes Monatsgehalt, Zuwendungen (und andere gleichartige Vorteile), die jährlich bezahlt werden, jedoch nicht berücksichtigt werden. Sie müssen daher nicht angegeben werden.

B.Für die Meldungen, die sich auf die Referenzperiode nach dem 31. Dezember 2017 geht es um die Codes 01, 04, 05, 06, 12, 13, 22, 23, 30, 31 und 51 der Quartalsmeldung aus Anlage 7 (Kodifikation von Entlohnungen; siehe Punkt 3.5.1.4. für eine Beschreibung) oder die damit übereinstimmenden PPO-Codes, die in Anlage 32 angegeben sind (für die Arbeitgeber PPO).

Hinweis! In dieser Hypothese berücksichtigen Sie nicht mehr die Codes 02 und 10.

3.5.1.3. Unterrisiko 3: Fortsetzung einer Aktivität bei einem von zwei Arbeitgebern, wenn die Arbeitnehmerin bei zwei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt ist und nur die Beschäftigung bei einem der beiden Arbeitgeber entfernt wird(nur möglich für eine Referenzperiode vor dem 01. Januar 2018)

Es geht um die Codes 01, 02, 04, 05, 06, (08), 10, 12, 13, 22, 23, 30, 31 und 51 der Quartalsmeldung aus Anlage 7 (Kodifikation von Entlohnungen; siehe Punkt 3.5.1.4. für eine Beschreibung) oder die damit übereinstimmenden PPO-Codes, die in Anlage 32 angegeben sind (für die Arbeitgeber PPO).

Die Prämien, Gewinnbeteiligungen, dreizehntes Monatsgehalt, Zuwendungen (und andere gleichartige Vorteile), die jährlich bezahlt werden, jedoch nicht berücksichtigt werden. Sie müssen daher nicht angegeben werden.

3.5.1.4. Beschreibung der vorgenannten, je nach Unterrisiko anwendbaren Codes:

- Code 01 = alle als Entlohnung betrachteten Beträge, ausgenommen die unter einem anderen Code der LSS-Meldung angegebenen Entschädigungen

- Code 02 = Prämien und ähnliche Vorteile, die unabhängig von der Anzahl der tatsächlich im Meldequartal gearbeiteten Tage gewährt werden;

- Code 04 = Entschädigungen, die dem Arbeitnehmer im Falle einer Beendigung des Arbeitsvertrags gezahlt werden, sofern sie nicht in Arbeitszeit ausgedrückt sind;

- Code 05 = Prämien, die der Arbeitnehmer erhält, weil er seine Arbeitsleistungen im Rahmen von Maßnahmen zur Arbeitsneuverteilung eingeschränkt hat;

- Code 06 = Es handelt sich um Entschädigungen für Stunden, die im Sinne des Arbeitsgesetzes vom 16.03.1971 keine Arbeitszeit sind und infolge eines Tarifvertrages gewährt werden, der innerhalb eines paritätischen Organs vor dem 01.01.1974 abgeschlossen und durch Königlichen Erlass für allgemein verbindlich erklärt wurde;

- Code 8 (nicht mehr gültig ab dem 01. Oktober 2013) = Zuschlag für die Beschäftigung eines Gelegenheitsarbeitnehmers im Horeca-Sektor an einem Samstag, einem Tag vor einem Feiertag, einem Sonntag oder einem Feiertag

- Code 10 = Private Nutzung des Firmenwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und in der Freizeit;

- Code 12 = Teil des einfachen Urlaubsgelds, der dem normalen Lohn für Urlaubstage entspricht, der vom vorigen Arbeitgeber verfrüht ausgezahlt wurde und nicht beitragspflichtig ist

- Code 13 = Entschädigungen für nicht auszugleichende Überstunden, die von Sozialversicherungsbeiträgen freigestellt sind;

- Code 22 = Flexi-Lohn;

- Code 23 = einem Flexi-Job-Arbeitnehmer gezahlte Prämien;

- Code 30 = garantierter Lohn für die zweite Woche, d. h. der für einen Zeitraum von sieben Tagen nach der ersten Woche mit garantiertem Lohn wegen Arbeitsunfähigkeit bewilligte Lohn gemäß der Art. 52, 71, 72 oder 112 des Gesetzes vom 03.07.1978 über die Arbeitsverträge;

- Code 31 = Entschädigung KAA 12bis/13bis;

- Code 51 = Die einem definitiv ernannten Personalmitglied, das im Rahmen einer Maßnahme zur Neuverteilung der Arbeitszeit abwesend ist, gezahlte Entschädigung.

3.5.2 - Betrag Code genauer Lohn (Nr. 124)

3.5.1.1. Unterrisiko 1: Meldung im Falle der Wiederaufnahme einer angepassten Arbeit im Laufe einer Periode der Arbeitsunfähigkeit

Es ist der Betrag des Bruttolohns oder der entsprechende Vorteil nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge als Arbeitnehmer anzugeben.

Was die Vorteile betrifft, die unter dem Code genauer Lohn 02 und den entsprechenden PPO-Codes (Prämien, Gewinnbeteiligungen und gleichartige Vorteile) angegeben sind, ist der Teil des Betrags anzugeben, der für die angepasste Arbeit gewährt wird.

Dabei wird Folgendes nicht berücksichtigt:

- Die Prämien, Gewinnbeteiligungen, dreizehntes Monatsgehalt, Zuwendungen (und andere gleichartige Vorteile), die jährlich bezahlt werden;

- Das Urlaubsgeld (der normalen Entlohnung entsprechender Betrag), das (Angestellten) für die ergänzenden Urlaubstage bei Beginn oder Wiederaufnahme einer Aktivität im Sinne von Artikel 17bis der koordinierten Gesetze vom 28.06.1971 gezahlt wird;

Hat der Arbeitnehmer die zulässige Tätigkeit bis zum Ende des Kalenderjahres fortgeführt, aber nicht vor dem Ende dieses Kalenderjahres den Jahresurlaub verbraucht, auf den er Anspruch hatte, muss der Betrag des einfachen Urlaubsgelds, der diesem Saldo an Jahresurlaub entspricht, ebenfalls im Monat Dezember des betreffenden Kalenderjahres angegeben werden (unter dem Code genauer Lohn LSS 01). Der zusätzliche Urlaub (siehe Code Art des Tages 3.2), der am Ende des Urlaubsjahres nicht gezahlt wurde (nicht genommen und übertragbar auf das nächste Jahr), muss in diesem Rahmen nicht berücksichtigt werden.

3.5.2.2. Unterrisiko 2: monatliche Einkommensmeldung bei Durchführung einer angepassten Arbeit im Laufe einer Mutterschutzmaßnahme

A.Für die Meldungen, die sich auf die Referenzperiode vor dem 01. Januar 2018 beziehen

Es ist der Betrag des Bruttolohns oder der entsprechende Vorteil nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge als Arbeitnehmer anzugeben.

Was die Vorteile betrifft, die unter dem Code genauer Lohn 02 und den entsprechenden PPO-Codes (Prämien, Gewinnbeteiligungen und gleichartige Vorteile) angegeben sind, ist der Teil des Betrags anzugeben, der für die angepasste Arbeit gewährt wird.

Dabei wird Folgendes nicht berücksichtigt:

- Die Prämien, Gewinnbeteiligungen, dreizehntes Monatsgehalt, Zuwendungen (und andere gleichartige Vorteile), die jährlich bezahlt werden;

- Das Urlaubsgeld (der normalen Entlohnung entsprechender Betrag), das (Angestellten) für die ergänzenden Urlaubstage bei Beginn oder Wiederaufnahme einer Aktivität im Sinne von Artikel 17bis der koordinierten Gesetze vom 28.06.1971 gezahlt wird;

Hat die Arbeitnehmerin die angepasste Tätigkeit bis zum Ende des Kalenderjahres fortgeführt, aber nicht vor dem Ende dieses Kalenderjahres den Jahresurlaub verbraucht, auf den sie Anspruch hatte, muss der Betrag des einfachen Urlaubsgelds, der diesem Saldo an Jahresurlaub entspricht, ebenfalls im Monat Dezember des betreffenden Kalenderjahres angegeben werden (unter dem Code genauer Lohn LSS 01).

Der zusätzliche Urlaub (siehe Code Art des Tages 3.2), der am Ende des Urlaubsjahres nicht gezahlt wurde (nicht genommen und übertragbar auf das nächste Jahr), muss in diesem Rahmen nicht berücksichtigt werden.

 

B.Für die Meldungen, die sich auf die Referenzperiode nach dem 31. Dezember 2017 beziehen

Sie geben den gesamten Betrags des Bruttolohns (ohne Abzug der Sozialversicherungsbeiträge als Arbeitnehmer) oder des entsprechenden Vorteils an, aufgrund dessen die Krankenkasse den Lohnverlust in der Referenzperiode bestimmt, der bei der Berechnung der täglichen Mutterschaftserstattungen derselben Referenzperiode berücksichtigt wird.

Dabei wird Folgendes nicht berücksichtigt:

- Prämien und gleichartigen Vorteile, die unabhängig von der Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitstage während des Quartals ihrer Meldung an die Einnahmestelle für soziale Sicherheit;

- Das Urlaubsgeld (der normalen Entlohnung entsprechender Betrag), das (Angestellten) für die ergänzenden Urlaubstage bei Beginn oder Wiederaufnahme einer Aktivität im Sinne von Artikel 17bis der koordinierten Gesetze vom 28.06.1971 gezahlt wird;

Hat die Arbeitnehmerin die angepasste Tätigkeit bis zum Ende des Kalenderjahres fortgeführt, aber nicht vor dem Ende dieses Kalenderjahres den Jahresurlaub verbraucht, auf den sie Anspruch hatte, muss auch der Betrag des einfachen Urlaubsgelds, der diesem Saldo an Jahresurlaub entspricht, im Monat Dezember des betreffenden Kalenderjahres angegeben werden (unter dem Code genauer Lohn LSS 01).

Der zusätzliche Urlaub (siehe Code Art des Tages 3.2), der am Ende des Urlaubsjahres nicht gezahlt wurde (nicht genommen und übertragbar auf das nächste Jahr), muss in diesem Rahmen nicht berücksichtigt werden.

3.5.2.3. Unterrisiko 3: Fortsetzung einer Aktivität bei einem von zwei Arbeitgebern, wenn die Arbeitnehmerin bei zwei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt ist und nur die Beschäftigung bei einem der beiden Arbeitgeber entfernt wird (nur möglich für eine Referenzperiode vor dem 01. Januar 2018)

Es ist der Betrag des Bruttolohns oder der entsprechende Vorteil nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge als Arbeitnehmer anzugeben.

Was die Vorteile betrifft, die unter dem Code genauer Lohn 02 und den entsprechenden PPO-Codes (Prämien, Gewinnbeteiligungen und gleichartige Vorteile) angegeben sind, ist der Teil des Betrags anzugeben, der für die angepasste Arbeit gewährt wird.

Dabei wird Folgendes nicht berücksichtigt:

- Die Prämien, Gewinnbeteiligungen, dreizehntes Monatsgehalt, Zuwendungen (und andere gleichartige Vorteile), die jährlich bezahlt werden;

- Das Urlaubsgeld (der normalen Entlohnung entsprechender Betrag), das (Angestellten) für die ergänzenden Urlaubstage bei Beginn oder Wiederaufnahme einer Aktivität im Sinne von Artikel 17bis der koordinierten Gesetze vom 28.06.1971 gezahlt wird;

Hat die Arbeitnehmerin die Tätigkeit bis zum Ende des Kalenderjahres fortgeführt, aber nicht vor dem Ende dieses Kalenderjahres den Jahresurlaub verbraucht, auf den sie Anspruch hatte, muss auch der Betrag des einfachen Urlaubsgelds, der diesem Saldo an Jahresurlaub entspricht, im Monat Dezember des betreffenden Kalenderjahres angegeben werden (unter dem Code genauer Lohn LSS 01).

Der zusätzliche Urlaub (siehe Code Art des Tages 3.2), der am Ende des Urlaubsjahres nicht gezahlt wurde (nicht genommen und übertragbar auf das nächste Jahr), muss in diesem Rahmen nicht berücksichtigt werden.

 

 

Sie können keinen Betrag einer Entlohnung angeben, ohne diesen mit einem Entlohnungscode zu verbinden.

Für eine angepasste Arbeit, die ab dem 01. Juli 2018 ausgeübt wird (im Rahmen einer Maßnahme der Fernhaltung von der Arbeit), können Sie zu einer Meldung übergehen, deren Entlohnung für die Referenzperiode Null ist. In diesem Fall schlagen wir vor, diesen Betrag mit dem Residualcode 01 von Anlage 7 (Kodifikation der Entlohnungen) oder dem entsprechenden PPO-Entlohnungscode von Anlage 32 zu verbinden.

 

(3.5.3 - Frequenz in Monaten der Zahlung der Prämie (Nr. 68)

Sie werden gebeten, die Frequenz in Monaten der Zahlung der Prämie und gleichartiger Vorteile gemäß dem Code genauer Lohn 02 und den entsprechenden PPO-Codes (siehe vorausgehenden Punkt 3.5.2) anzugeben. Diese Angabe ist notwendig, um die Entschädigungen in Anwendung der Regel in Bezug auf den gleichzeitigen Bezug von Entschädigungen und Berufseinkommen korrekt zu berechnen.

Ab dem 01.01.2009 werden Prämien, Gewinnbeteiligungen, dreizehntes Monatsgehalt, Zuwendungen (und andere gleichartige Vorteile), die jährlich bezahlt werden, nicht mehr berücksichtigt. Die Frequenz dieser Vorteile (12 Monate) ist daher nicht mehr zu verwenden).

3.6 - Kommentar zur Meldung

3.6.1 - Freies Textfeld (Nr. 126)

In diesem Feld kann der Arbeitgeber Informationen mitteilen, die er für die Behandlung der Meldung des Sozialrisikos für unentbehrlich erachtet.

Dieses Feld darf keine Angaben enthalten, die in anderen Feldern der Meldung vorkommen und die unter einem Code mitgeteilt werden.