Arbeitslosigkeit
Meldung Soziales Risiko - Arbeitslosigkeit
Der Arbeitgeber muss in einigen Fällen eine elektronische MSR einreichen, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld seines Arbeitnehmers festzustellen und den Betrag zu berechnen. Die elektronische MSR kann über das Internet oder per Batch eingereicht werden. In einen Fällen wird noch ein Formular aus Papier verwendet.
Je nach Risiko gibt es unterschiedliche Szenarien für den Sektor Arbeitslosigkeit. Hierunter werden im Falle von Vollarbeitslosigkeit, vorübergehender Arbeitslosigkeit oder Aussetzung für Angestellte und Teilzeitbeschäftigung einige MSRs für den Sektor Arbeitslosigkeit erläutert.
Weitere Informationen über die unterschiedlichen Szenarien für den Bereich Arbeitslosigkeit finden Sie auf der Portalseite der Sozialen Sicherheit. Für jedes Szenario finden Sie in den technischen „Anweisungen für den Arbeitgeber“ alle Informationen über die beteiligten Personen, den Zeitpunkt der Meldepflicht und die auszufüllenden Angaben.
Vollarbeitslosigkeit
Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, auch wenn dies dem Arbeitnehmer zuzurechnen ist, hat der Arbeitgeber von Amts wegen und spätestens am letzten Arbeitstag (vor der Periode der Arbeitslosigkeit) eine elektronische Meldung MSR-Szenario 1 „Meldung am Ende des Arbeitsverhältnisses oder Arbeitslosigkeit mit Betriebszulage“ einzureichen und dem Arbeitnehmer ein Papierformular „C4ASR“ (oder „C4ASR-SWT“) zu übermitteln.
Der Arbeitgeber kann nach eigenem Ermessen auch (nur) ein Papierformular ‚C4-Arbeitslosigkeitsbescheinigung‘ oder ‚C4-SWT‘ an den Arbeitnehmer übermitteln.
Vorübergehende Arbeitslosigkeit oder Aussetzung für Angestellte
Im Falle einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit oder Aussetzung für Angestellte - d. h. wenn der Arbeitnehmer während der Dauer der Arbeitslosigkeit durch einen Arbeitsvertrag mit seinem Arbeitgeber verbunden bleibt, aber seine Arbeitsleistung vorübergehend reduziert oder aussetzt - muss der Arbeitgeber spätestens am ersten Tag vor dem normalen Arbeitsbeginn eine elektronische Meldung MSR-Szenario 2 „Meldung über den Anspruch auf vorübergehende Arbeitslosigkeit oder Aussetzung für Angestellte“ abgeben und dem Arbeitnehmer einen Ausdruck davon zur Verfügung stellen.
Das MSR-Szenario 2 ist vorgeschrieben bei
- vorübergehender Arbeitslosigkeit infolge Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen oder infolge schlechter Witterungsbedingungen (Arbeiter);
- vorübergehender Arbeitslosigkeit infolge technischer Störungen (Arbeiter);
- vorübergehender Arbeitslosigkeit infolge höherer Gewalt, höherer Gewalt aus medizinischen Gründen, kollektiver Schließung wegen Jahresurlaub oder Ausgleichsruhe, Streik oder Ausschluss, Entlassung eines geschützten Arbeitnehmers;
- einer Regelung der Aussetzung für Angestellte wegen Arbeitsmangel.
Bei vorübergehender Arbeitslosigkeit infolge von Arbeitsmangel aus wirtschaftlichen Gründen oder infolge schlechter Witterungsbedingungen muss der Arbeitgeber, der nicht dem Baugewerbe angehört, ein elektronisches Bewertungsbuch auf der Portalseite der Sozialen Sicherheit ausfüllen. Er kann nach eigenem Ermessen auch ein vom LfA beglaubigtes Bewertungsbuch aus Papier ausfüllen.
Der Arbeitgeber muss am Monatsende eine elektronische Meldung MSR-Szenario 5 ‚Monatliche Meldung der Stunden der vorübergehenden Arbeitslosigkeit oder Aussetzung für Angestellte‘ einreichen und dem Arbeitnehmer einen Ausdruck davon zur Verfügung stellen.
Teilzeitbeschäftigung
Für einen Arbeitnehmer, der im Rahmen einer Teilzeitarbeitsregelung beschäftigt ist, muss der Arbeitgeber auf Verlangen jedes Arbeitnehmers, der darum bittet, zu Beginn der Teilzeitbeschäftigung eine elektronische Meldung MSR-Szenario 3 ‚Meldung der Beantragung der Teilzeitbeschäftigung‘ einreichen und dem Arbeitnehmer einen Ausdruck davon zur Verfügung stellen. Über diese Meldung werden dem Sektor Arbeitslosigkeit die notwendigen Informationen übermittelt:
- ob der nicht freiwillige Teilzeitarbeitnehmer für das Statut eines Teilzeitarbeitnehmers mit Aufrechterhaltung der Rechte in Betracht kommt und gegebenenfalls Anspruch auf eine Ergänzung zum Teilzeitlohn (= Zulage zur Gewährleistung des Einkommens) hat;
- ob der freiwillige Teilzeitarbeitnehmer für eine Ergänzung zum Teilzeitlohn (= Zulage zur Gewährleistung des Einkommens) in Betracht kommt.
Der Arbeitgeber muss am Ende des Monats für die Arbeitnehmer, die eine Zulage zur Gewährleistung des Einkommens beantragt haben, eine elektronische Meldung MSR-Szenario 6 ‚Monatliche Meldung von Teilzeitarbeit für die Berechnung einer Zulage zur Gewährleistung des Einkommens‘ einreichen und dem Arbeitnehmer einen Ausdruck davon zur Verfügung stellen.