Beiträge im Rahmen der Arbeitslosigkeit mit Betriebsprämie
Die Arbeitgeberbeiträge und Einbehaltungen werden monatlich berechnet, aber vierteljährlich gezahlt und dem LSS in der DmfA gemeldet.
Schema
In der DmfA gilt folgendes Schema:
Niveau: Arbeitgeber = Schuldner der Beiträge der Zusatzentschädigung
Niveau: Natürliche Person = Arbeitnehmer im SAB oder SAEA
Niveau: Arbeitnehmerzeile: Identifizierung der Art Arbeitnehmer durch die Arbeitnehmerkennzahl
879: Arbeitnehmer im Rahmen des SAB in der DmfA
771: Arbeitnehmer im Rahmen des SAB in der DmfAPPL
883: Arbeitnehmer im Rahmen des SAEA
885: ältere Arbeitnehmer im Rahmen des SAEA – Zeitkredit
Niveau „Zusatzentschädigung“:
allgemeine Angaben über die Ergänzungsentschädigung bei Arbeitslosigkeit, Zeitkredit oder SAB
Niveau „Zusatzentschädigung – Beitrag“:
Identifizierung des Beitrags (der Beiträge) und Berechnungselemente
Im Allgemeinen kommt mindestens zwei Mal ein Block „Zusatzentschädigung - Beitrag“ vor:
1 mit Arbeitgeberbeitrag;
1 mit Einbehaltung.
Die genaue Beschreibung der verschiedenen auszufüllenden Felder befindet sich Glossar .
In der folgenden Übersicht zeigen wir die Besonderheiten und Möglichkeiten jedes Feldes auf.
Zusätzliche Informationen 1
Zusätzliche Informationen DmfAPPL - Decava
Der Arbeitslose, der eine zusätzliche Entschädigung im Rahmen der Regelung SWB in Anspruch nimmt, wird auf dem Niveau ‚Arbeitnehmerzeile‘ mit der Arbeitgeberkategorie 959 und der Arbeitnehmerkennzahl 771 angegeben.
Auf dem Niveau ‚Zusatzentschädigung‘ sind als wichtigste Werte anzugeben:
- die ZUD-Nummer des Schuldners der Betriebsprämie, wenn die lokale oder provinziale Verwaltung nicht der frühere Arbeitgeber ist;
- das Datum der ersten Gewährung der Betriebsprämie;
- das Datum der Zustellung der Kündigung des Arbeitsvertrags;
- der NACE-Code des Arbeitnehmers;
- die Anerkennung des ehemaligen Arbeitgebers als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ oder „Unternehmen in Umstrukturierung“;
- das Datum des Beginns und des Endes der Anerkennung als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ oder „Unternehmen in Umstrukturierung“;
- die vorgesehene Fortzahlung der Betriebsprämie im Vertrag im Falle einer Wiederaufnahme der Arbeit.
Auf dem Niveau ‚ergänzende Entschädigung – Beiträge‘ (Block 90337) sind die wichtigsten Werte, die angegeben werden müssen:
- die Arbeitnehmerkennzahl Beitrag;
- die Art der Beiträge, auf deren Grundlage der anwendbare Beitragsprozentsatz erzeugt wird;
- der Betrag des Arbeitslosengeldes;
- der Betrag der Betriebsprämie;
- der Begriff Kapitalisierung;
- die Anzahl der Monate, in denen die Betriebsprämie gezahlt wird;
- die Anzahl der Tage eines unvollständigen Monats;
- die Anwendung des Schwellenwerts für die persönliche Einbehaltung;
- der Betrag des Beitrags
- der Periodencode.
Die Arbeitnehmerkennzahl „Beiträge“, die in der DmfAPPL angegeben werden muss, unterscheidet sich nach dem Sektor, der Periode des Beginns des SAB und der Art des besonderen Arbeitgeberbeitrags oder der persönlichen Einbehaltung und ist in der unten stehenden Tabelle aufgeführt.
Art des Arbeitgeberbeitrags oder der Einbehaltung | Kommerzieller Sektor Übergang SAB | Kommerzieller Sektor Neues SAB | Kommerzieller Sektor Beginn SAB ab 01.04.2012 | Nicht-kommerzieller Sektor Übergang SAB | Nicht-kommerzieller Sektor Neues SAB | Nicht-kommerzieller Sektor Beginn SAB ab 01.04.2012 |
---|---|---|---|---|---|---|
Besonderer Arbeitgeberbeitrag | 879 | 881 | 873 | 880 | 880 | 872 |
Besonderer Arbeitgeberbeitrag während der Periode der Anerkennung als Unternehmen in Schwierigkeiten | 882 | 882 | 882 | / | / | / |
Besonderer Arbeitgeberbeitrag während der Periode der Anerkennung als Unternehmen in Schwierigkeiten | / | 884 | 874 | / | / | / |
Einbehaltungen (Arbeitnehmerbeitrag) | 886 | 886 | 886 | 886 | 886 | 886 |
Die Art der Beiträge bestimmt auch den Beitragssatz des besonderen Arbeitgeberbeitrags und unterscheidet sich je nach Alter des Betreffenden zu Beginn des SAB. Die Art der Beiträge kann die folgenden Werte annehmen:
- 0 = jünger als 52 Jahre
- 1 = wenigstes 52 Jahre und jünger als 55 Jahre
- 1 = wenigstes 55 Jahre und jünger als 58 Jahre
- 1 = wenigstes 58 Jahre und jünger als 60 Jahre
- 1 = wenigstes 60 Jahre und jünger als 62 Jahre
- 5 = wenigstens 62 Jahre.
Der Periodencode (Feld 01129) gibt die Periode an, in der das SAB beginnt, und bestimmt zusammen mit der Beitragskennzahl und der Beitragsart den Beitragssatz. Der Periodencode ist vorgeschrieben für die Arbeitnehmerkennzahl „Beiträge“ 872, 873, 874, 881, 882 und 884 und fakultativ für die anderen Beitragskennzahlen.
- 1 = Beginn SAB vor 01.04.2010
ODER, für SAB, Zustellung der Kündigung oder Ende des Arbeitsvertrags vor 16.10.2009
ODER, für SAB, die während der Anerkennungsphase als Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Umstrukturierung beginnen, ministerieller Anerkennungsbeschluss vor 15.10.2009
ODER, im Falle der Umstrukturierung, Ankündigung kollektive Entlassung vor dem 15.10.2009
- 2 = Beginn SAB vor 01.04.2010
UND, für SAB, Zustellung der Kündigung oder Ende des Arbeitsvertrags ab 16.10.2009
ODER, für SAB, die während der Anerkennungsphase als Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Umstrukturierung beginnen, ministerieller Anerkennungsbeschluss ab 15.10.2009
UND, im Falle der Umstrukturierung, Ankündigung kollektive Entlassung ab 15.10.2009
- 3 = Beginn SAB vor 01.04.2012
UND, für SAB, Zustellung der Kündigung oder Ende des Arbeitsvertrags ab 29.11.2011
ODER, für SAB, die während der Anerkennungsphase als Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Umstrukturierung beginnen, ministerieller Anerkennungsbeschluss ab 01.04.2012
UND, im Falle der Umstrukturierung, Ankündigung kollektive Entlassung ab 01.04.2012
- 4 = Beginn SAB ab 01.01.2016
UND, für SAB, Zustellung der Kündigung oder Ende des Arbeitsvertrags ab 11.10.2015
ODER, für SAB, die während der Anerkennungsphase als Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Umstrukturierung beginnen, ministerieller Anerkennungsbeschluss ab 11.10.2015
UND, im Falle der Umstrukturierung, Ankündigung kollektive Entlassung ab 11.10.2015
- 5 = Beginn SAB ab 01.01.2017
UND, für SAB, Zustellung der Kündigung oder Ende des Arbeitsvertrags ab 01.11.2016
ODER, für SAB, die während der Anerkennungsphase als Unternehmen in Schwierigkeiten oder in Umstrukturierung beginnen, ministerieller Anerkennungsbeschluss ab 01.11.2016
UND, im Falle der Umstrukturierung, Ankündigung kollektive Entlassung ab 01.11.2016.
Eine Excel-Tabelle bietet eine detaillierte Übersicht über die geschuldeten Arbeitgeberbeiträge und die persönlichen Einbehaltungen, die für jede dieser fünf Perioden in der DmfAPPL anwendbar sind.