Beginn- und Enddatum des Quartals
Inhalt
Das Beginn- und Enddatum des Quartals bezieht sich stets auf das gesamte Quartal und darf nicht mit dem Beginn- und Enddatum der Beschäftigungszeile verwechselt werden.
Das heißt, als Beginndatum – auch dann, wenn der Arbeitnehmer im Laufe des Quartals den Dienst antritt – wird der erste Tag des Quartals und nicht das Datum, an dem der Arbeitnehmer seinen Dienst angetreten hat, angegeben.
Beginn- und Enddatum entsprechen immer dem ersten Tag (01.01., 01.04., 01.07., 01.10.) bzw. dem letzten Tag (31.03., 30.06., 30.09., 31.12.) des gesetzlichen Quartals.