Sonderbeiträge für Einzahlungen der Arbeitgeber zur Bildung außergesetzlicher Pensionsvorteile
Inhalt
Ein besonderer Arbeitgeberbeitrag von 8,86% ist auf alle von Arbeitgebern vorgenommene Einzahlungen geschuldet, unabhängig von ihrem Statut, oder an ihre(n) Berechtigten außergesetzliche Vorteile für die Ruhestands- und Todesfallabsicherung zu gewähren.
Ein besonderer ergänzender Arbeitgeberbeitrag von 1,50 % wird (zusätzlich zum Sonderbeitrag von 8,86 %) geschuldet, wenn die Zahlungen für außergesetzliche Pensionsvorteile während des Jahres vor dem Beitragsjahr den Betrag von 30.000 EUR pro Jahr überschreiten.