2.7.2. Bescheinigungen
Das ASRSV stellt die beiden folgenden Bescheinigungen aus:
- eine Arbeitgeberbescheinigung, die bestätigt, dass eine Verwaltung auf regelmäßiger Basis ihre Sozialversicherungsmeldungen einreicht und die sich darauf beziehenden Beträge zahlt; diese Bescheinigung kann im Rahmen der Gesetzgebung über die staatlichen Ausschreibungen genutzt werden;
- eine Arbeitnehmerbescheinigung, die Löhne und Leistungen eines Arbeitnehmers angibt;
Die Bescheinigungen werden über den Aktenverwalter beantragt und sind kostenlos. Sie werden nur an die unmittelbar Beteiligten versandt.