5.6.2. Die Einbehaltungen von Pensionen
Kraft Artikel 68 des Gesetzes vom 30.03.1994 wird auf die gesetzlichen Alters-, Ruhestands-, Dienstalters- und Hinterbliebenenpensionen sowie auf jeden anderen Vorteil dieser Art oder jeden Vorteil, der als Ergänzung einer Pension (außergesetzliche Vorteile) bestimmt ist, eine progressive Solidaritätseinbehaltung geschuldet, sofern der Gesamtbetrag dieser Pensionen und Vorteile den Mindestbetrag erreicht, ab dem der Betroffene den Beitrag schuldet.
Die Einbehaltung richtet sich nach dem monatlichen Bruttogesamtbetrag der verschiedenen oben genannten Pensionen und Vorteile sowie danach, ob der Berechtigte alleinstehend ist oder unterhaltsberechtigte Personen hat, und beträgt:
P* | B |
---|---|
von 0,01 Euro bis 2.222,18 Euro | 0 |
von 2.222,19 Euro bis 2.290,90 Euro | (P - 2.222,18 Euro) x 50% |
von 2.290,91 Euro bis 2.478,31 Euro | P X 1,5% |
von 2.478,32 Euro bis 2.504,09 Euro | 37,18 + (P - 2.478,31 EUR) x 50 % |
ab 2.504,10 Euro | P X 2% |
P = monatlicher (indexierter) Bruttobetrag der Pensionen und anderen Vorteile. B = (indexierter) Betrag des Beitrags. |
P* | B |
---|---|
von 0,01 Euro bis 2.569,12 Euro | 0 |
von 2.569,13 Euro bis 2.648,57 Euro | (P - 2.569,12 Euro) x 50% |
von 2.648,58 Euro bis 2.832,36 Euro | P X 1,5% |
von 2.832,37 Euro bis 2.861,81 Euro | 42,49 + (P - 2.832,36 EUR) x 50 % |
ab 2.861,82 Euro | P X 2% |
P = monatlicher (indexierter) Bruttobetrag der Pensionen und anderen Vorteile. B = (indexierter) Betrag des Beitrags. |
Die Einbehaltung betrifft die gleichen Pensionierten wie jene, die für die KIV-Einbehaltung von 3,55 % berücksichtigt werden:
- ehemalige Mandatsträger,
- ehemals definitiv ernannte Personalmitglieder, für die die Behörde die Verwaltung und Zahlung der Pensionen selbst wahrnimmt oder diese Aufgabe einer Vorsorgeeinrichtung überträgt,
- die ehemaligen freiwilligen Feuerwehrleute, an die die Verwaltung eine Dankesprämie zahlt.
Von der Erhebungsbasis des Beitrags sind ausgeschlossen:
- das Pensionierten zuerkannte Urlaubsgeld und ergänzende Urlaubsgeld,
- die Heizungszulage,
- Renten für Arbeitsunfälle,
- Wiedergutmachungspensionen für Kriegs- und Friedenszeiten.
Die Pensionen und ergänzenden Vorteile, die anders als monatlich gezahlt werden (jährlich usw.), werden in Monatsbeträgen evaluiert und jene, die in Form von Kapital gezahlt wurden, werden in eine fiktive Pension umgewandelt.