1.3.9. Eine Verwaltung, die zum ersten Mal definitiv ernannte Personalmitglieder einstellt
Jede lokale Verwaltung, die zum ersten Mal definitiv ernannte Personalmitglieder einstellt, wird dem solidarischen Pensionsfonds der provinzialen und lokalen Verwaltungen angeschlossen.
Wenn die lokale Verwaltung noch nicht als Arbeitgeber beim ASRSV registriert ist (siehe 2.2.1.), muss auf dem Formular R1 angegeben werden, ob die Rechtspositionsregelung die Möglichkeit einer festen Ernennung vorsieht und ob die Verwaltung effektiv fest ernannte Personen einstellt. Falls die Verwaltung zu definitiven Ernennungen übergeht, muss sie mitteilen, wer für die Verwaltung und Zahlung der Pensionen zuständig sein wird.
Falls die Verwaltung bereits Personalmitglieder im Dienst hat und zum ersten Mal definitiv ernannte Personalmitglieder einstellt, muss sie das ASRSV darüber über die Online-Anwendung Rx auf der Portalsite der sozialen Sicherheit informieren.