1.3.2. Die Pensionsregelungen für definitiv ernannte Personalmitglieder der lokalen Verwaltungen bis 31.12.2011
Die lokalen und provinzialen Verwaltungen konnten bis 31.12.2011 zwischen vier Pensionsregelungen oder -pools wählen:
- Pool 1 = die gemeinsame Pensionsregelung der lokalen Verwaltungen;
- Pool 2 = das System der Neumitglieder des Landesamtes;
- Pool 3 = das System der einer Vorsorgeeinrichtung angeschlossenen Verwaltungen;
- Pool 4 = das System der Verwaltungen mit eigener Pensionskasse.
Die lokalen Polizeizonen waren bis 31.12.2011 dem „Fonds für die Pensionen der integrierten Polizei“ (Pool 5) angeschlossen. Ab 01.01.2012 wurde dieser Fonds in den „Fonds für Pensionen der föderalen Polizei“ umgewandelt (siehe 1.3.5.2.)