5.5.15 Arbeitgeberbeiträge im Rahmen der Arbeitsunfallregelung des Privatsektors
Inhalt
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die der Arbeitsunfallregelung des Privatsektors unterliegen (siehe 1.2.3.3), haben zwei Arbeitgeberbeiträge zu zahlen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die der Arbeitsunfallregelung des Privatsektors unterliegen (siehe 1.2.3.3), haben zwei Arbeitgeberbeiträge zu zahlen.